Berliner Datenschutzbeauftragte verhängt hohes Bußgeld wegen Liste zu Mitarbeitern in Probezeit

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 18.09.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|1450 Aufrufe

Datenschutzverstöße können ganz erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Diese Erfahrung hat jetzt ein Berliner Unternehmen machen müssen. Wie u.a. auch die „Tagesschau“ gemeldet hat, soll das Unternehmen soll eine Art schwarze Liste über Mitarbeiter in der Probezeit geführt haben und nun wegen Datenschutzverstößen 215.000 Euro Strafe zahlen. Die Stiftung Humboldt Forum hat bestätigt, dass es sich um den Dienstleister Humboldt Forum Service GmbH handelt. Die Stiftung habe den Vorgang selbst der Datenschutzbeauftragten gemeldet, teilte ein Sprecher mit. Sie habe die Vorwürfe aufgeklärt und werde „sicherstellen, dass die Vorgaben des Datenschutzes in Zukunft jederzeit strikt und einwandfrei umgesetzt werden“.

In der Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 2.8.2023 wird der Sachverhalt wie folgt geschildert.

„Um mögliche Kündigungen zum Ende der Probezeit vorzubereiten, führte eine Vorgesetzte auf Weisung der Geschäftsführung des Unternehmens von März bis Juli 2021 eine tabellarische Übersicht aller Beschäftigten in der Probezeit. (…) In der Übersicht listete die Vorgesetzte alle Mitarbeitenden in der Probezeit auf und bewertete die weitere Beschäftigung von elf Personen als „kritisch“ oder „sehr kritisch“. Diese Einstufung wurde in einer Tabellenspalte mit der Überschrift „Begründung“ näher erläutert. Hier fanden sich Angaben zu persönlichen Äußerungen sowie gesundheitlichen und außerbetrieblichen Gründen, die einer flexiblen Schichteinteilung entgegenstehen würden. Auch ein mögliches Interesse an der Gründung eines Betriebsrates und die regelmäßige Teilnahme an einer Psychotherapie wurden hier genannt. In vielen Fällen hatten die Beschäftigten die aufgeführten Informationen selbst für die Dienstplanung mitgeteilt. Die Weiterverarbeitung in der Liste war ihnen nicht bekannt.“

Ausweislich der Pressemitteilung kam die Berliner Datenschutzbeauftragte bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Verarbeitung der erhobenen Daten in den beanstandeten Fällen nicht rechtmäßig war. Zusätzlich zur Ahndung dieses strukturellen Verstoßes verhängte die Beauftragte gegen das Unternehmen drei weitere Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 40.000 Euro wegen fehlender Beteiligung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Erstellung der Liste, verspäteter Meldung einer Datenpanne und fehlender Erwähnung der Liste im Verarbeitungsverzeichnis.

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Wenn der Arbeitgeber - insbesondere der Private - interne Überlegungen und Tabellen zur Probezeit und deren Beurteiljng anlegt, ist das Wahrnehmung berechtigter Interessen. Oder darf er das nicht? Was ist mit einer Vorbereitung der Sozialauswahl und die Auflistung besonderer kündigungsrechtlicher Fragen, Leistungsträger und ihre Begründung? Ob eine Probezeitkündigung im Detail arbeitsrechtlich unwirksam ist - das mag sein. Aber per Datenschutz die Erfassung zu kriminalisieren - das ist kriminell, wenn auch nicht strafrechtlich.

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