Wenn die Blogleser*innen bald alle legal bekifft sind: Wie sieht es dann mit dem Führen von Kfz aus?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.02.2024
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht3|1884 Aufrufe

Wahrscheinlich freuen sich die anderen Blogger*innen und die Blogleser*innen auch über die Frohe Botschaft der (Konsum-)Cannabislegalisierung. Bevor sich aber alle (vielleicht schon ab 1.4.24) im Rausch befinden, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die 1 ng-Nachweisgrenze im Rahmen des § 24a StVG noch immer gilt. Empfindliche Geldbußen ab 500 Euro und mind. 1 Monat Fahrverbot drohen.

Natürlich muss auch da noch etwas getan werden. Immerhin fahren wir ja auch noch nach einem beim Abendbrot getrunkenen Bierchen folgenlos mit dem Auto - hier gelten ja 0,5 Promille als Grenze. Umso gespannter darf man sein, wie mit dem nun bald ja legal kiffenden Teil Deutschlands (in entsprechender Weise) umgegangen wird, damit Montagmorgen nach einem "gechillten" Wochenende nicht jede*r nach § 24a StVG geahndet wird, die/der mit roten Augen im Straßenverkehr unterwes ist. Neue Grenzwerte müssen also her. Die LTO hat hier einmal den Stand der Diskussion zusammengestellt. Mir scheint es so, als würde sich recht bald 3 oder 4 ng/ml Bluteserum als Grenzwert durchsetzen. 

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3 Kommentare

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Dazu muss aber erst einmal Blut abgenommen werden. Oder gibt es schon einen Schweißtest o.ä.? Ich stelle mir den Aufwand lieber nicht vor. Aber die Polizei hat ja sonst nichts zu tun am Montagmorgen.

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Wie sieht es eigentlich mit der Führung der Amtsgeschäfte durch Beamte aus, die am Wochenende kräft "gechillt" haben.

Dazu leider hinter einer Bezahlschranke im Tagesspiegel: Dürfen Beamte jetzt kiffen, Frau Slowik?: Berlins Polizeipräsidentin warnt vor Problemen durch Cannabis-Legalisierung

Der Artikel befasst sich mit vielen interassanten Themen der Berliner Polizei, u.a. mit mehreren Aspekten der Canabis-Legalisierung. Daraus hier nur eine Frage und die Antwort:

" Muss sich die Stadt auf kiffende Polizisten einstellen?
Natürlich nicht im Dienst. Aber letztlich wird es mit Inkrafttreten des Gesetzes dann auch Polizistinnen und Polizisten erlaubt sein, in der Freizeit, am Wochenende irgendwo zu sitzen und Cannabis zu konsumieren. Ganz klar ist, dass der Dienstantritt nicht im berauschten Zustand erfolgen darf. Dieses Verbot gilt für unsere Kolleginnen und Kollegen aber bereits seit langem."

Die Frage wie man das feststellt, wird auch beleuchtet. Auch die hoch umstrittene Frage, ob die Lagalisierung die Belastung der Polizei mindert oder steigert.

Was nicht thematisiert wird, ist die Frage, wie es mit anderen THC-haltigen Beamten (Lehrern, Finanzbeamten, Justizbeamten) aussieht. Wenn da die Antworten unterschiedlich ausfallen, freuen sich sicherlich die Verwaltungsgerichte auf ganz viele tolle Disziplinarverfahren und die Richter dort auf noch mehr tolle Aufsätze zu Thema.

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