Bundesregierung einig über Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 15.03.2024
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|991 Aufrufe

Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geeinigt. Vorgesehen ist, dass Wissenschaftler in der Postdoc-Phase nach einer Promotion künftig nur noch vier statt sechs Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Weitere zwei Jahre sollen nur noch mit verbindlicher Anschlusszusage zulässig sein.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetzes steht seit langem in der Kritik, weil sich in der Praxis viele Nachwuchswissenschaftler von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte zunächst eine Begrenzung der Befristung auf drei statt sechs Jahre vorgeschlagen. Das war auf heftige Kritik gestoßen und der Vorschlag wurde wieder zurückgezogen.

Zur Einigung sagte die Ministerin, Ziel sei es, die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu verbessern. „Mit der Reform schaffen wir mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz im Wissenschaftsbetrieb.“

Ob der jetzt vorgelegte Entwurf tatsächlich der große Wurf ist, darf bezweifelt werden. Die Verkürzung auf vier Jahre ist problematisch und kaum praxisgerecht. Und auch die Unterstützer der Kampagne #IchBinHanna dürften kaum zufriedengestellt sein.

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