Mietgerichtstag 2024 und Neuigkeiten aus Dortmund

von Dr. Michael Selk, veröffentlicht am 27.03.2024

Vom 22.3. bis 23.3.2024 fand wie immer im Kongresszentrum der Dortmunder Westfalenhalle der Deutsche Mietgerichtstag statt.

Am 22.3.2024 referierte Prof. Börstinghaus zu aktuellen Problemen des Mietspiegelrechts. Sodann folgten zwei Referate von Prof. Jacoby und Prof. Carsten Schäfer zu den Folgen des MoPeG für Vermieter und Mieter. Abweichend von der wohl h.M. vertritt Prof. Jacoby die Ansicht, dass das MoPeG nichts daran ändere, dass eine GbR als Vermieterin auch zugunsten einzelner Gesellschafter wegen dortigen Eigenbedarfs kündigen könne. Die Arbeitskreise am Nachmittag des 22.3. beschäftigten sich dann u.a. mit den mit energetisch relevanten Fragestellungen, aber auch mit Fragen der Verjährung der Kaution, Untermiete, dem Schriftformgebot u.a.

Spannend wurde es insbesondere am Vormittag des 23.3.2024, an dem VorsRiLG Dr. Werner Hinz ausführlich zu den Möglichkeiten der Mieterhöhung nach Einbau einer neuen Heizung vortrug (§§ 559, 559e BGB).  Dr. Mayrhofer  referierte sodann zur Frage der vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen und gesetzlichen Verpflichtungen bei der Modernisierung. Sie bejaht insbesondere einen Anspruch des Mieters auf Durchführung klimarelevanter Maßnahmen durch den Vermieter, was letztlich einem Anspruch auf Modernisierung gleichkommt - die wohl h.M. lehnt dies bislang ab, insbesondere auch der BGH. Abschließend trug dann Prof. Looschelders zu der Frage vor, welche Mängelrechte einem Mieter zustehen, wenn sich die Sollbeschaffenheit einer Wohnung nach Durchführung von zu duldenden Modernisierungsarbeiten teilweise verschlechtert haben sollte (Beispiel: Verkleinerung eines Fahrradkellers nach Einbaus einer neuen Heizungsanlage, die den "Platz brauchte").  Im Ergebnis bejaht Looschelders die Möglichkeit einer Mietminderung gem. § 536 I BGB auch dann, abhängig vom Einzelfall und lehnt die Gegenauffassung ab, die auf die Vermeidbarkeit der Maßnahmen abstellt, um erst dann einen Mangel zu bejahen.

Erneut ist es dem Vorstand und dem Beirat des Mietgerichtstages gelungen, ein sehr spannendes Programm zusammenzustellen. Besonders erfreulich war auch der Umstand, dass viele Mitglieder des VIII. und XII. Zivilsenates des BGH sich ebenfalls in Dortmund eingefunden hatten und die Vorträge sehr aufmerksam begleiteten. Besonders bewegend war die Begrüßungsansprache vom Vorsitzenden des Deutschen Mietgerichtstages, Prof. Markus Artz, der auf die Sinnlosigkeit fehlender Kompromissbereitschaft mancher in diesen Zeiten verwies - eben jener, denen es nur um Konfrontation gehe, die letztlich zu nichts führe. Auch wenn hier keine Namen genannt wurden, war allen klar, welche Personen oder Gruppierungen hier angesprochen wurden. Tatsächlich können auch Mieter/innen und Vermieter/innen bei Fragen der Kompromissfähigkeit durchaus Vorbild sein, wenn man eben nur miteinander kommuniziert.

Der nächste Mietgerichtstag findet am 28. und 29. März 2025 statt. Wer es bis dahin nicht mehr aushält: am 15.11.2024 findet in Berlin schon die Herbstveranstaltung statt, erneut mit vielen aktuellen Themen.

Zur Seite des Mietgerichtstags geht es hier: https://www.mietgerichtstag.de/ .

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