Kind auf Laufrad: Gefährlich!
von , veröffentlicht am 28.05.2024Interessante zivilrechtliche Entscheidung: Ein Kind auf Laufrad verursacht einen Unfall mit Radfahrer. Es ist nur ein paar Meter weit von den Eltern entfernt gefahren. Zu weit aber!!!!!!
Eltern verletzen laut Oberlandesgericht Hamm ihre Aufsichtspflicht für ihr 2 Jahre und 11 Monate altes Kind, wenn sie es auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg in einem größeren Abstand (hier: 5-9 Meter) mit einem Laufrad voranlaufen lassen und deshalb keine Eingriffsmöglichkeit haben, um andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere Radfahrer – vor von ihm ausgehenden Gefahren zu schützen.
OLG Hamm Urt. v. 21.11.2023 – 26 U 79/23, BeckRS 2023, 43873
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2 Kommentare
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Das OLG führt in seiner Begründung das Folgende aus:
Warum genügt diese Begründung nicht, um den Kläger ein volles Mitverschulden aufzuerlegen? Er befährt nicht nur einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, woraus schon eine besondere Rücksichtnahmepflicht für ihn folgt. Vielmehr sieht er vorher das Kleinkind und nimmt sogar noch die fehlende Einwirkmöglichkeit der Eltern wahr.
Man muss sich doch auch ein Stück weit auf die anderen Verkehrsteilnehmer -egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer- verlassen können, wenn und soweit diese Kinder im Straßenverkehr wahrnehmen. (Was wäre zum Beispiel denn auch, wenn das Kind seinen Eltern entlaufen wäre, also ganz alleine unterwegs gewesen wäre?) Je kleiner das Kind, desto unberechenbarer ist dieses. Dementsprechend ist bei einem Kleinkind äußerste Vorsicht geboten. Das steht doch so auch schon beinahe in der Begründung des OLG.
Meines Erachtens hätte die Klage vollumfänglich abgewiesen werden müssen; die Begründung trägt die Quotelung nicht.
F.R. Nötigenfalls kommentiert am Permanenter Link
...um dem Kläger...