Prozesskostenhilfe auch im Wehrbeschwerdeverfahren
von , veröffentlicht am 11.08.2024Der Antragsteller begehrte Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verpflichtung zur Duldung einer COVID-19 Impfung. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Beschluss vom 19.6.2024 – 1 WB 41.23 – eine von ihm bislang offengelassene Fragestellung und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Bestimmungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO, § 114 ff. ZPO im Wehrbeschwerdeverfahren nach § 23a Abs. 2 S. 1 WBO anwendbar sind
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben