Terminsgebühr für Weiterleitung eines Vergleichsvorschlags

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 11.08.2024
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|906 Aufrufe

Keine andere Anwaltsgebühr macht in der Praxis insbesondere in der Rechtsprechung so große Anwendungsschwierigkeiten wie die Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung. Um so erfreulicher ist, dass sich der BGH im Urteil vom 20.6.2024 – IX ZR 80 / 22 – auf den zubetreffenden Standpunkt gestellt hat, dass eine Terminsgebühr anfällt, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt.

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