LAG Berlin-Brandenburg: Zugang

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 22.08.2024
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|996 Aufrufe

Eine Ergänzung zum BAG-Urteil vom 20.6.2024 (2 AZR 213/23, BeckRS 2024, 19012), über das vorgestern hier im BeckBlog berichtet worden ist:

1. Ein- und Auslieferungsbeleg eines Einwurfeinschreibens begründen keinen Anscheinsbeweis für den im Auslieferungsbeleg genannten Tag der Zustellung, wenn der Auslieferungsbeleg eine falsche Postleitzahl ausweist. 

2. Im Bereich der Stadt Berlin ist nach der Verkehrsanschauung bis jedenfalls 15.30 Uhr mit einer Entnahme von Postsendungen aus dem Briefkasten zu rechnen. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt in einen Wohnungsbriefkasten eigeworfene Postsendungen gehen der adressierten Person am gleichen Tag zu. 

Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden.

Auch hier stritten die Parteien über (die Wirksamkeit der Kündigung und) den Ablauf der Kündigungsfrist. Problematisch war u.a., ob die Kündigung dem Kläger noch innerhalb der Wartezeit zugegangen war. Anders als im Falle des BAG mochte das LAG Berlin-Brandenburg sich hier nicht mit dem Anscheinsbeweis begnügen, sondern hat Beweis durch Zeugen erhoben. Danach bedurfte die Klage keiner sozialen Rechtfertigung. Gegen § 612a BGB verstieß sie ebenfalls nicht. Die Revision wurde nicht zugelassen.

LAG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 16.5.2024 - 5 Sa 893/23, BeckRS 2024, 18601

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