Fahrten in der Tagespflege: Personenbeförderung?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 26.09.2024
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|226 Aufrufe

Heute einmal etwas sehr Spezielles zum Thema Verkehrsrecht. Ich erinnere mich noch an meine Zivi-Zeit: Da musste ich für Fahrten von Behinderten zu Schulen oder Vereinen einen Personenbeförderungsschein beantragen. Wie ist das aber beim Transport von Tagespflegepersonen von zu Hause zur Tagespflegestelle, wenn diese auch für den Transport zuständig ist - braucht die Tagespflegestelle eine Genehmigung?

Antwort = Leitsatz:

Die vom Träger der Tagespflege durchgeführten Transferfahrten von Tagespflegegästen als Teil der Tagespflege von deren Häuslichkeit zu den Einrichtungen der Tagespflege und wieder zurück unterliegen nach § 1 PBefG grundsätzlich den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes. Dementsprechend bedarf es nach § 2 Abs. 1, Abs. 6 PBefG einer Genehmigung.

 

VG Hamburg Urt. v. 27.6.2024 – 5 K 3655/21, BeckRS 2024, 15587

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