Cum-Ex: Die Schweizer Justiz stellt den Whistleblower aber nicht die Banker vor Gericht

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 31.03.2019
Rechtsgebiete: SteuerrechtStrafrechtMaterielles Strafrecht11|5439 Aufrufe

Bei Cum-Ex-Geschäften (nähere Erklärung hier: Mittagsmagazin; Tagesschau) schieben die Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen den Beteiligten mit der Folge hin und her, dass die Finanzämter die Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Der in Bundesrepublik entstandene Schaden geht in die Milliarden!

Dass dem Fiskus durch solche Deals hohe Steuerzahlungen entgehen, war den Behörden seit den 1990er Jahren bekannt. Aber erst 2007 unternahm die Bundesregierung einen ersten Versuch, diesem Steuertrick einen Riegel vorzuschieben. Dabei unterlief jedoch ein folgenschwerer Fehler: ein über das Ausland abgewickelter Aktienhandel war nicht erfasst. Erst im Jahr 2012 beendete eine Gesetzesänderung die Cum-Ex-Deals endgültig.

Die Zahl der Fälle, der Beschuldigten und vor allem die Schadenshöhe ist nach wie vor unklar. Die erste Anklage erfolgte in Frankfurt, weitere Anklagen zumal in Köln sind zeitnah wegen drohender Verjährung angekündigt.

Nun zum Thema: Am Dienstag vergangener Woche begann wegen Wirtschaftsspionage und Geheimnisverrat u.a. der Prozess gegen den Stuttgarter Rechtsanwalt Eckart Seith, der in Sachen Cum-Ex in Deutschland alles damit ins Rollen brachte, weil er brisante Informationen zu den Geschäftspraktiken der Schweizer Bank Sarasin an die deutsche Finanzaufsicht weitergab. Damit bricht der alte Streit über das Bankgeheimnis in der Schweiz und deren Folgen für deutsche Steuersünder und deren Schweizer Banken wieder auf. Die Bürgerbewegung Finanzwende schreibt treffend: „Der Falsche steht vor Gericht.“ Nirgends habe ich gelesen, dass die Schweizer Justiz auch die Banker von Sarasin in den Blick genommen hat. Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion Fabio De Masi kritisiert: „Die Bank J. Sarasin und die Schweizer Justiz wollen die Anständigen einschüchtern, um dunkle Geschäfte auf dem Schweizer Finanzplatz abzuschirmen.“ (zitiert nach FAZ vom 27.3.2019 S.18 „Haftstrafe für Cum-Ex-Tippgeber rückt näher“).

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11 Kommentare

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Man sollte vielleicht nicht immer nur auf die ausländische Justiz mit Fingern zeigen. In Deutschland sieht es nicht viel anders aus.

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Sehr geehrte Herren Melms und Peus,

wie soll ich Íhren Hinweis verstehen?

Herr Müller, Herr Krumm und ich sparen wahrlich nicht mit kritischen Blicken auf die deutsche Justiz.

Soll Ihr Hinweis bedeuten, dass ein Blick auf das Geschehen im benachbarten Ausland nicht erlaubt sein soll? Wohl nicht.

Dann sollten wir uns die Fakten näher ansehen und uns damit auseinandersetzen, zumal wenn wir gedanklich den Fall nach Deutschland verlegen. An den grundsätzlichen Problemen ändert sich deshalb nichts.

Zu Beginn des Prozesses stellte Rechtsanwalt Seith die Frage: "Ist es ein schützenswertes Geheimnis, wenn eine Bank ihre Kunden systematisch betrügt?" (zitiert nach FAZ vom 27.3.2019 S. 18).

Mit freundlichen Grüßen

Bernd von Heintschel-Heinegg

 

Nun, es wird schwierig, wenn Beiträge weggelöscht werden. - Sie selbst , Herr Professor, werden hier ja als Rechtsanwalt vorgestellt. Ich verstand und kämpfe um entsprechendes Verständnis, dass ein Geheimnis, das einem Rechtsanwalt anvertraut ist, eben bedingungslos und total geschützt bleibt. Mir ist jar, dass dies vonehrvergessenenen poltzetgeistigeStandesvertretern getreten undgeleugnetwrd. Wann denn etwa protestierten deutsche Anwaltsinstitutionen, die sonst den Rachen bei "Rechtsstaat" in gewissen anderen Ländern wie Türkei so aufreißen, dass man die Zäpfchen sieht, gegen die weltweite Verbreitung von Anwaltsgeheimakten wie bei sog Panama-Papers? Und ich respektiere, dass die Schweiz das Bankgeheimnis eben ähnlich  wie Anwaltsgeheimnis sichert. Ging es übrigens darum, dass eine Bank Kunden betrügt? Leider wurde mein Hinweis auf die Souveränität der Staaten weggelöscht. Schweizer tun gewiss gut daran, bei Reiseplänen zu bedenken, wo deutsche Gerichte Beihilfe zur Steuerhinterziehung bejahen.

Was lehrt uns der Fall? Der Fall lehrt uns, dass einem Staat und seiner Justiz "Gerechtigkeit" oder Ähnliches eigentlich schon immer reichlich egal ist und war. Das gilt übrigens für die Schweiz genauso wie für die BRD oder für jeden beliebigen anderen Staat und seine Justiz. Dem Staat und seiner Justiz geht es immer nur um das eigene (wirtschaftliche) Interesse, das es, koste es, was es wolle, durchzusetzen gilt. 

Was lehrt uns was? Ein völkerrechtlichesund staatsrechtliches Prinzip ist die Souveränität der Staaten. Diese ist auch Voraussetzung für Demokratie  denn der demos herrscht nur, wenn gilt  was er für sein Land anordnet. Mögen gewisse Eidvergessene_#/Innen es auch vergessen  -im Amtseid steht in Art. 56,64 GG die Verpflichtung auf was? auf das Wohl des DEUTSCHEN Volkes. Es sollte  nicht überraschen, dass das Schweizer Volk auf SEINE Interessen Bedacht nimmt. Und was wäre an Geld und Wirtschaft schlimm? 

Dem "Wohl des DEUTSCHEN Volkes" dient es auch, in Frieden, Solidarität und Kooperation mit anderen Völkern zu leben.

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Man mag ja Verbalsülze schätzen - aber was besagt das dazu, ob nun demokratisch das deutsche Volk seine Dinge ordnen und  regeln darf, das Schweizer aber auch? Verstehe ich Sie so, dass wir beim Schutz des Schweizer Bankgeheimnisses besser helfen und mitwirken sollen? Friedlich , solidarisch und kooperativ? Haftbefehle vollstrecken?

Die LTO-Presseschau schreibt heute dazu:

Cum-Ex: Mehrere Zeitungen befassen sich mit dem Urteil des Züricher Bezirksgerichts, in dem der deutsche Rechtsanwalt Eckart Seith vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal freigesprochen wurde. Allerdings verhängte das Gericht gegen Seith eine Geldstrafe über 166.000 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, da er einen Ex-Mitarbeiter der Schweizer Bank J. Safra Sarasin zur Weitergabe von geheimen Bankdaten, der sog. "kleinen Kundenliste", angestiftet haben soll. Seith erstritt zunächst mit Hilfe der Dokumente 45 Millionen Euro Schadensersatz vor dem Landgericht Ulm für seinen Mandanten. Später hatte er die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Köln weitergeleitet, sie trugen wesentlich zur Aufklärung des Steuerskandals bei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Seith will in Berufung gehen. Es berichtet das Hbl (Michael Brächer/Volker Votsmeier), die SZ (Klaus Ott/Jan Willmroth), spiegel.de (Andreas Albert). Marcus Jung (FAZ) kommentiert: "In der Schweiz ist er ein (nicht rechtskräftig) Verurteilter, in Deutschland aber winkt ihm vielleicht sogar das Bundesverdienstkreuz. Zwischen beiden Ländern tun sich tiefe Gräben in juristischer Wertung und ethischer Haltung auf, die kein Obergericht revidieren kann."

Diejenigen, die Griffe in die Staatskasse per Cum-Ex-Praktiken lange Zeit rechtfertigten oder entschuldigten, verleiren jedoch allmählich immer mehr an Unterstützung.

Siehe  dazu z.B. unter anderem:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/cumex-scholz-101.html

https://www.tagesschau.de/kommentar/cumex-bgh-101.html

https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cum-ex-berger-auslieferung-101.html

https://de.wikipedia.org/wiki/CumEx-Files

https://de.wikipedia.org/wiki/Dividendenstripping

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/die-cum-fake-affaere-steuergeld-fuer-phantomaktien

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/cum-ex--prozess-zeuge-wirft-staat-krasse-fehler-vor

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Und das, verehrter Gast , 09-28    17:32, verdient auch volle Unterstützung! Nicht nur in sog. cum-ex-Zusammenhängen!

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