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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zur Vertiefung der Problematik der überbordenden medialen Präsenz bei Kriminalität verlinke ich diesen Artikel:
"Gesetzliche Beschränkung der Berichterstattung über Mordanschläge
Kein Podium für ruhmsüchtige Attentäter"
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nach-anschlag-bei-batman-premier...
Auch ein Straf-Prozeß kann die Basis für Ruhmsucht sein, das kann für alle Beteiligte gelten.
Und es war in dieser Hinsicht ein wirklich sehr interessanter Prozeß!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. H. E. Müller,
haben Sie vielen Dank für die rasche und kompetente Korrektur. Hier muß ich auch Selbstkritik üben, denn die Plädoyers der 3 Verteidiger hatte ich am Freitag Nachmittag leider nicht mehr selber verfolgen können, darum habe ich auch ausnahmsweise nur geschlußfolgert.
Aber 1 Jahr auf Bewährung wurde gefordert, laut Ihrem Hinweis offensichtlich nach dem § 18 JGG.
Beste Grüße und vielen Dank
Günter Rudolphi
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Man steht dann voll zu öffentlicher Diskussion."
Wozu dann noch ein Beratungszimmer? und ein Beratungsgeheimnis?? und ein Schwurgericht???
Werden dann nicht auch die Verteidiger sich "noch weiter umgewöhnen müssen", wenn alles aus dem Gerichtssaal live in alle Haushalte übertragen wird?
Die Gebärdendolmetscher und Lippenableser warten auch schon, das gibt es doch schon auf den Fußballplätzen und in den Stadien.
Vox populi oder gleich einen medialen Volksgerichtshof mit Abstimmung über die Fernbedienung, wäre das die Lösung der Zukunft?
Alles möglich ....... oder nicht?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein wirklicher juristischer Hochkaräter ist doch unbestreitbar der Herr Dr. jur. h.c. Gerhard Strate. Auf seiner Website kann der an schwieriger Materie Interessierte den höchst aufschlußreichen Aufsatz lesen:
Der Mordfall Weimar - Kraft und Gefahren des Sachbeweises
(aus: Kriminalistik 1997, 634 ff.), neben anderen Publikationen und Dokumentationen, wie dem Wiederaufnahmeverfahren im Fall des Gustl Mollath. Auch der Herr Dr. jur. h.c. Gerhard Strate hat Medienerfahrung und trat gelegentlich schon mal in einer Talkshow auf, aber zurückhaltend, überlegt und auch wirklich kenntnisreich.
Welcher Jurist schreibt denn nun noch "Der Fall Tugce - Kraft und Gefahren des Zeugenbeweises"?
Es ging hier ja "nur" um eine Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB (Zitat):
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Die Verteidiger von Sanel M. sind der Ansicht, daß der Absatz 2 zutrifft, haben auf 1 Jahr Jugendstrafe mit Bewährung plädiert und haben auch Revision angekündigt. Damit wird dieser Fall weiter in den Medien bleiben. Ob dem Verurteilten Sanel M., der nach dem Urteil noch mindestens 11 Monate Jugendstrafe vor sich hat, durch weiteren Presserummel damit wirklich geholfen ist, daran habe ich einige Zweifel nach diesem Prozeß, in dem die Darmstädter Justiz an Mühe und Aufwand alles aufgeboten hatte, was in irgend einer Form möglich war, um den Sachverhalt aufzuklären.
Das alles scheint dem Herrn Dr. jur. Heribert Prantl im fernen München aber bisher noch völlig entgangen zu sein.
Er ist ja auch nicht ein Alois Hingerl, Dienstmann Nummer 172, dem ein anderer Jurist und Rechtsanwalt in Dachau, der Ludwig Thoma, ein unsterbliches literarisches Denkmal gesetzt hatte. (An einem Sonntag wie heute wird der Alois mutmaßlich auf seiner Wolke wieder einmal tapfer frohlocken.)
Das hat Bestand, die Kommentare des Herrn Dr. jur. Heribert Prantl (weiter oben bereits verlinkt und zitiert) und der B. - Zeitung zum "Fall Tugce" (nach meiner unmaßgeblichen Meinung) wohl kaum.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Dr. Heribert Prantl wird nach dem bekannten Online-Lexikon mit W am Anfang und a am Ende wie folgt (Zitat) bezeichnet:
"Nach dem Referendariat arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt, von 1981 bis 1987 war er als Richter an bayerischen Amts- und Landgerichten sowie als Staatsanwalt tätig. Darüber hinaus war er Pressesprecher des Landgerichtes Regensburg.
1988 wechselte er den Beruf und wurde auf Betreiben der damaligen Chefredakteure der Süddeutschen Zeitung, Hans Heigert und Dieter Schröder, innenpolitischer Redakteur und Verfasser vieler Leitartikel bei der SZ. Darüber hinaus wurde er Autor zahlreicher politischer Bücher und Essays, politischer Kommentator bei öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern und häufiger Gast in Radio- und Fernsehdiskussionen. Von 1992 bis 1995 war er stellvertretender Chef des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, das er seit 1995 leitet."
Er war selber aber keine einzige Minute im Gerichtssaal 3 des Landgerichts Darmstadt. Aber er weiß, wie und woher auch immer, daß die Urteilsverkündung durch den Vorsitzenden Richter Jens Aßling nach der wundersamen Meinung des Dr. Heribert Prantl (Überschrift des Kommentars in der Sueddeutschen-Online vom 20. Juni 2015, 20:50 Uhr: "Angeklagt: die Öffentlichkeit") zu einem "pfeifenden Ventil" geworden wäre und der Richter nicht "souverän", sondern "beleidigt" reagiert habe. Zitat aus dem Kommentar:
"Die Urteilsverkündungen sind, über ihren eigentlich Sinn und Zweck hinaus, ein pfeifendes Ventil geworden, eine Art Notwehr gegen echte oder vermeintliche Missachtung und Behinderung des Gerichts. Wenn dieses Ventil maßvoll eingesetzt wird, ist dagegen nicht viel zu sagen. Es darf nur kein Pfeifkonzert daraus werden.[...] Zur richterlichen Unabhängigkeit gehört es, sich ihre Gefährdungen bewusst zu machen und darauf souverän, und nicht beleidigt, zu reagieren."
Vorher hatte der Dr. Heribert Prantl die Vorsitzenden Richter "Aßling, Burghardt, Heindl, Rosenow und Seidling" gemeinsam in einen Topf geworfen, kräftig umgerührt, und nun hält er die bekannte Boulevard-Zeitung mit den 4 großen Buchstaben offenbar für "die Öffentlichkeit", die "angeklagt" wurde und er, der Herr Dr. Heribert Prantl hält sich wohl zusammen mit dieser Boulevard-Zeitung ebenfalls für "die Öffentlichkeit" und "angeklagt".
Wäre er aber im Prozeß am ersten Tag von Anfang an dabeigewesen, dann hätte er miterleben können, wie ein Pressevertreter vor dem Einlaß in das Gerichtsgebäude um 07:30 Uhr einen Justizbediensteten, der noch um etwas Geduld bat, als "Holzkopf" titulierte, ein anderer Pressevertreter entgegen einer mehrfachen genauen Anweisung an alle Prozeß-Beobachter im Sitzungssaal 3 während des Prozesses auch verbotener Weise Filmaufnahmen machte und Richter Aßling dafür sorgte, daß dieser Pressevertreter anschließend vor den Richter geholt wurde und er sein Tablet mit den verbotenen Filmaufnahmen während der Verhandlung abgeben mußte. Er durfte dann aber noch diesen Tag im Gerichtssaal bleiben, an späteren Tagen wurde er jedoch nicht mehr gesehen. Auch Demonstrationen im Gerichtssaal wurden zu Recht nicht erlaubt.
Außerdem gab es mehrere unschöne Szenen im und außerhalb des Gerichtsgebäudes, die Stimmung war sehr gespannt und die Polizei war deshalb auch sehr präsent gewesen, um Zusammenstöße und Rangeleien zu verhindern.
Hätte der Dr. Heribert Prantl nur eine einzige Minute den Prozeß als Beobachter selber verfolgt gehabt, dann könnte ich vielleicht etwas Authentizität und etwas eigene Wahrnehmung in seinem Kommentar entdecken, aber so war eine eigene Wahrnehmung bei Herrn Dr. Heribert Prantl überhaupt nicht erkennbar, sondern alles vom vorherigen Gebräu einiger Medien überdeckt und damit reiht der Herr Dr. Heribert Prantl sich mit seinem Kommentar nahtlos in eine lange Reihe vieler geladener Zeugen ein, deren effektiver Aussagewert nahezu gegen Null tendierte, bis zur Falschaussage.
So verwundert es auch nicht mehr, daß der Herr Dr. Heribert Prantl folgende, wirklich geniale(!) Konsequenz (Zitat) vorschlägt:
"wenn der Richter das Strafverfahren einstellen würde - mit der Begründung, ein faires Verfahren sei nicht mehr gewährleistet. Der Angeklagte Sanel M. im Tuğçe-Verfahren, von der Bild-Zeitung als "Koma-Schläger" verfolgt, wäre dann ohne Strafe aus dem Verfahren gegangen."
Anschließend können ja auch alle Richter wie "Aßling, Burghardt, Heindl, Rosenow und Seidling" dem ehemaligen Richter Dr. Heribert Prantl nachfolgen und nur noch von ferne als Zeitungskommentatoren arbeiten und bräuchten auch keinen einzigen Fuß mehr in den Gerichtssaal zu setzen, sondern könnten von nun an häufig in Talkshows im Fernsehen auftreten, genau wie der Herr Dr. Heribert Prantl.
So einfach kann das Leben doch sein und alle Probleme der Gerichte wären nach dieser genialen Idee doch schlagartig gelöst und die Ahndung der Kriminalität findet mangels Richter und auch mühseliger Strafprozesse nicht mehr statt. Aber was kommentiert dann der Herr Dr. Heribert Prantl eigentlich noch in der nächsten Zukunft? Das verrät er seinen staunenden Lesern und wirklichen Prozeß-Beobachtern sicherlich noch bei einem seiner nächsten Kommentare, oder in einer seiner nächsten Talkshows.
Chapeau, Herr Dr. Heribert Prantl!
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