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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das Interesse an diesem Thema scheint ja nun deutlich abzuflauen, zur Dokumentation wie der Deutsche Journalisten-Verband DJV auch etwas übertrieben hatte in seiner eigenen Pressemitteilung, die damalige Mitteilung in newsroom.de hier zum Beleg:
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Vermischtes vom 23.04.2015
Reporter dürfen im Tugce-Prozess ihren Laptop nicht im Saal nutzen
Beim Prozess um den tödlichen Schlag gegen die Studentin Tugce ist keine Berichterstattung direkt aus dem Gerichtssaal möglich.
Darmstadt (dpa) - Beim Prozess um den tödlichen Schlag gegen die Studentin Tugce ist keine Berichterstattung direkt aus dem Gerichtssaal möglich. Handys und Laptops dürfen in Saal 3 des Landgerichts Darmstadt während der Verhandlung nicht genutzt werden.
Längere Pausen für die Berichterstattung sind auch nicht möglich: "Grundsätzlich verlieren Medienvertreter und sonstige Zuhörer ihren Sitzplatz, wenn sie während der Hauptverhandlung den Saal verlassen", heißt es in der sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden Richters, Jens Aßling. Einzige später nachgeschobene Ausnahme: "Wird der unmittelbare Bereich vor dem Sitzungssaal (hinter der zweiten Einlasskontrolle) nicht verlassen, bleibt der Sitzplatz für ca. 10-15 Minuten erhalten!"
Die Plätze für Journalisten sind zudem begrenzt. Von den 52 Plätzen sind 25 für Medienvertreter reserviert. Da das Interesse größer war, musste ein Teil gelost werden, wie das Gericht mitteilt.
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Das LG Darmstadt hat leider keinen größeren Saal für einen solchen Andrang, auch auf den übrigen 27 Plätzen saßen aber manchmal nicht-akkreditierte Journalisten an einigen Tagen, deshalb auch die Warteschlangen, bei der Urteilsverkündung waren 4 Stunden Anstehen für die "normalen" Zuhörer erforderlich.
Innen im Saal 3 funktionierten auch die Mikrophone und wurden sogar benützt, was leider in Darmstadt noch nicht selbstverständlich ist.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Mißverständnis, mein Bezug war dieses Zitat:
Richter fällen Urteile, die "normalen" Bürger eher nicht, diese äußern Meinungen (nach Art. 5 GG), auch über Urteile der Richter, außerdem garantiert der Art. 5 GG ja auch noch die Pressefreiheit.
Der Begriff "Urteil" wurde hier aber als ein juristischer terminus technicus von mir erwähnt, wie "Beschluß" o.ä.
Was ein Richter in der Verhandlung alles äußern kann, war nicht mein Bezug, aber das wäre sicher auch mal interessant, was die ausgewiesenen Experten hier dazu meinen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das haben doch weder der Richter noch ich so gesagt, daß ist nur Ihre eigene, aber nicht korrekte Interpretation.
Sie vergleichen gerade ganz verschiedene Sachverhalte, rühren das zusammen in einem undifferenzierten Rundumschlag als generelle Justizschelte.
Beim Thema der sexuellen Übergriffe bin ich ja bei Ihnen, da gibt es durchaus Kritik anzubringen und da tun Sie aber diesem Gericht mit den Beisitzern, zu denen auch eine jüngere Richterin gehörte, nach meinem eigenen Eindruck aber gerade Unrecht.
Und Sie könnten auch andere Medien und vor allen Dingen Meinungen anderer Menschen zur Kenntnis nehmen, die auch eine eigene Lebenserfahrung haben und Prozesse selber beobachten.
Die 3 Jahre Jugendstrafe (natürlich ohne Bewährung) für Sanel sind aus meiner Sicht nicht zu kritisieren.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Von einer expliziten Schuld / Mitschuld (dolus) von Tugce, dem Opfer, habe ich nie gesprochen und auch das Gericht m. W. nicht.
Ergo gab es auch keine Übergriffe.
Das wäre ein guter und angebrachter Rat gewesen, Sie sagen es. Wahrnehmung von Rechten? (Welche? Tugce hatte kein Hausrecht, weder unten in der Toilette noch oben im Lokal) geht aber auch generell besser in einem ruhigeren Ton, auch da macht der Ton die Musik, mit Verlaub. Das gilt auch für die Gruppe um Sanel.
Für Urteile der Richter sind die Art. 92 bis 104 GG zuständig, für Meinungsäußerungen der Bürger ist Art. 5 GG zuständig.
Wiederholung: Von einer expliziten Schuld / Mitschuld (dolus) von Tugce, dem Opfer habe ich nie gesprochen und auch das Gericht m. W. nicht.
Es ging allein um die Schuld des Täters, dabei spielt aber auch die ganze Situation vor dem Schlag und das Verhalten auch von Tugce dabei eine Rolle und außerdem die Frage nach dem Vorsatz oder der Fahrlässigkeit und aller Abstufungen dazwischen beim Täter sowie die Kausalität zwischen Schlag und der Todesfolge, ebenso die Steuerungsfähigkeit des Täters in einem Affekt und / oder unter Alkoholeinfluß stehend. Das ganze Geschehen war eben sehr komplex gewesen und hatte eine verhängnisvolle Eigendynamik entwickelt, an der Tugce doch erheblich mitwirkte bis zum Schlag, danach wurde sie offenbar ohnmächtig.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
@ 31 (Justizopfer)
Ich nehme Ihre Meinung zur Kenntnis und respektiere sie auch, teile sie aber nicht, denn Richter Aßling ist an das gültige Recht und Gesetz gebunden, auch wenn die daraus resultierende Rechtsprechung nicht jedem Menschen gefallen mag.
Hier in Deutschland gilt m.W. Folgendes:
Deutsches Richtergesetz§ 38 Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
@ 30 (RA MM)
Ein solches aufwendige Verfahren mit einer Anklage gemäß § 227 StGB und dieser doch relativ langen Verhandlungsdauer unter ständigem Polizeischutz, mit 60 Zeugen und 3 Rechtsmedizinern kann doch kaum zum Regelfall werden, oder die Gerichte geraten damit an die Grenzen ihrer personellen und räumlichen Kapazitäten. Vom Haushalt eines Bundeslandes ganz zu schweigen, angesichts der aktuellen politischen Debatten und der politischen "Großwetterlage".
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Was der Dr. Heribert Prantl im fernen München doch überhaupt nicht erkannt hatte in seinem Kommentar, war die m. E. wirklich gute Verfahrensstrategie der Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Jens Aßling gewesen.
Das zeichnete eben diese Kammer aus, das strategisch und taktisch kluge Verfahren bzw. Verhalten bis auf wenige kleine Ausnahmen.
Das Folgende ist aber nur meine eigene Interpretation mit einigen militärischen Analogien:
Einige Medien setzten im Fall Tugce auf eine "Materialschlacht" mit ungezählten Artikeln. Die Darmstädter Kammer hat dieser "Materialschlacht" der Medien 10 Verhandlungstage und 60 Zeugen, sowie insgesamt 3 Rechtsmediziner als Gutachter entgegengesetzt, die solange reden bzw. befragen durften und befragt werden konnten, bis zur Ermattung aller Beteiligter. Weiteren begründeten Beweisanträgen hätte die Kammer sicher ebenfalls noch entsprochen (wenn´s der Wahrheitsfindung dient), bis alle Beteiligte das Ende mit der finalen Urteilsverkündung herbeigesehnt hatten.
Militärisch gesehen eine Anwendung der Zermürbungstaktik, das sich so als eigene Antwort auf die ständige Presseoffensive auszudenken und auch so durchzuziehen ist eben eine kluge Strategie der Kammer gewesen mit dem Vorsitzenden Richter Jens Aßling und den beiden beisitzenden Richtern m/w.
Eine solche Strategie ist aber im vorliegenden Fall keine vorherige Festlegung auf ein Ergebnis der Beweisaufnahme, sondern Ergebnis-offen gewesen.
Hätte die Kammer mit Richter Aßling sich dieser Verhandlung nicht gestellt, wie Prantl es vorschlug, dann hätte vielleicht Prantl selber eine militärische Analogie gebraucht, ich tippe mal auf "Fahnenflucht", oder so ähnlich .......
Sich selber als befangen zu erklären und abzutauchen wäre doch in diesem Verfahren keine wirkliche Lösung gewesen.
Der Verurteilte Sanel M. hätte mit einem anderen Schlusswort die vorherige Presseoffensive gegen sich vermutlich auch nachträglich noch entkräften können, aber dazu fehlte ihm wahrscheinlich die Reife und Weitsicht.
Im Westen nichts Neues (Erich Maria Remarque)
Eine vorläufige Zusammenfassung mit weiteren Links:
Rechtsprechung
LG Darmstadt, 16.06.2015 - 1340 Ks 95002/14
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Darmsta...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Antwort auf RA MM vom 21.06.2015 (# 14):
Der Fall Kachelmann und andere Fälle werden von Prantl mit dem Fall Tugce zu einem hierbei doch undifferenzierten Einheitsbrei zusammengerührt.
Es fehlte die wahre analytische Schärfe und Differenziertheit, die doch angemessen wäre, oder man bleibt auf dem Niveau des Boulevards plus X, also kaum besser als die bunten Blätter mit den großen Schlagzeilen.
Das ist doch der Knack-Punkt, mit Verlaub.
Richter Aßling hatte eben gerade nicht "beleidigt" reagiert, sondern durchaus selbstkritische Töne anklingen lassen.
Der Bruder Dogus A. berichtete von richtigen "Belagerungen" durch Pressevertreter in seiner Aussage im Prozeß und machte einen Tag nach der Urteilsverkündung auch dem erkennenden Gericht keinerlei Vorwürfe, er hält das Strafrecht (Jugendstrafrecht) für zu milde ("Kuscheljustiz").
Die Ambivalenz ist aber auch hier gegeben, wenn man selber ebenfalls die Presse benützt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Verehrter Kommentator RA MM,
Ihre Frage nach der "Fähigkeit zum Perspektivenwechsel" ist sicher für einen Richter wichtig, diese Hauptverhandlung alleine reicht m.E. aber nicht schon dazu aus, diese dem Vorsitzenden Richter Jens Aßling zu bescheinigen, abzusprechen oder sie auch nur in Frage zu stellen. Inzwischen habe ich ihn auch in anderen Verhandlungen erlebt btw.
Ein Ganzes ist sicher mehr als die bloße Summe seiner Teile, akribisches Sammeln von Teilen kann auch eine "Bestätigung vorgefasster Meinung" bedeuten, da sind wir uns ja völlig einig, bewußtes Weglassen von Teilen aber ebenso. Projektionen auf andere Menschen sind ja außerdem auch eines meiner eigenen Lieblingsthemen.
Nach meinem Eindruck hat sich die Perspektive von "einfachen Zeitungslesern, Nichtjuristen, Beobachtern und potentiell Rechtsuchenden" während der Hauptverhandlung aber wahrnehmbar verändert, auch wegen einer veränderten medialen Berichterstattung.
Meine eigene Perspektive zu dem verhandelten Fall Tugce hat sich nur durch die Hauptverhandlung geändert, nicht durch die mediale Berichterstattung darüber, aber das sollten besser andere Menschen beurteilen.
Auch die Gefahr eine doch vorgefasste Meinung über Presseorgane zu haben - oder ihr unbewußt zu unterliegen - sehe ich nicht, bei aller Kritik, der Herr der Frankfurter Ausgabe der B.- Zeitung könnte es Ihnen vielleicht bestätigen. Fragen Sie Ihn doch einmal selber danach.
Beste Grüße
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Es gab solche "sitzungspolizeiliche Maßnahmen" ja, die auch den Journalisten bekannt waren:
leider jetzt nicht mehr aufrufbar.
Aber diese Reaktion ist noch aufrufbar:
https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/beschraenkungen-aufheben.html
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Verehrter Kommentator, Sie haben offensichtlich nicht genau genug gelesen.
"Auch ein Straf-Prozeß kann die Basis für Ruhmsucht sein, das kann für alle Beteiligte gelten."
Beteiligte an einem Strafprozeß sind doch auch die Verteidiger und die Öffentlichkeit, solange sie nicht ausgeschlossen ist, denn auch die gehört dann dazu.
Den Angehörigen und auch den Verteidigern unterstelle ich nichts, was sie nicht selber zum Teil auch in die Wege geleitet haben. Der tragische Sturz einer jungen Frau um ca. 04:15 nachts in Offenbach nach wüsten wechselseitigen Beleidigungen und nach dem Schlag mit der flachen Hand und der spätere Tod ist leider das Ergebnis eines banalen und auch alltäglichen Streits zweier Gruppen junger, auch alkoholisierter Menschen gewesen, einer Gruppe junger Männer und einer Gruppe etwas älterer - und auch etwas ausgebildeterer junger Frauen - die aber beide nicht mehr genügend deeskalieren konnten oder es wollten. Ganz genau war das nicht zu eruieren, auch wegen des von der B.-Zeitung veröffentlichten Videos, das die Erinnerungen der Zeugen überdeckte.
Daß diesem tragischen Tod auch ein höherer Sinn gegeben werden soll, auch über eine angestrebte Stiftung, das ist ja auch noch verständlich.
Aber was die Rolle der Presse generell anlangt, darüber gehen die Meinungen auseinander, ebenso vielleicht über die von Ihnen gerade bemängelten "Vermischungen", die aber nur zur weiteren Vertiefung hier von mir gebracht wurden.
Beachten Sie auch bitte das "kann" und daß die jungen Frauen doch die höheren Bildungsabschlüsse hatten, was vielleicht etwas mehr Vernunft bedeuten sollte im Hinblick auf eine Deeskalation in dieser Situation am 15. November 2014.Nicht alle Prozeß-Beobachter allerdings halten Trauer, "Anerkennung vor allem des Leids" und Aggressionen in einer Warteschlange, oder im Gerichtsgebäude, oder außerhalb des Gerichtsgebäudes auch für Angehörige einer nun toten jungen Frau für geeignete Vermischungen.
Da Sie das alles aber nicht wissen können, da Sie ja offensichtlich nicht dabei waren und nur aus zweiter oder dritter Hand in der Presse über den Prozeß gelesen haben, verehrter Kommentator RA MM, bleibe ich auch dabei.
Mit freundlichen Grüßen
GR
PS: Zitate habe ich zwischen " " gesetzt und kursiv geschrieben, keine Wertung damit verbundenSeiten