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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der § 203 StGB ist leider nicht sehr beliebt bei den Staatsanwaltschaften, auch wenn man einen Arzt oder andere Personen aus dem medizinischen Bereich deswegen anzeigt.
Die Staatsanwälte brauchen doch auch häufig deren Informationen, oder irre ich mich da etwa?
Warum also eine Kuh schlachten, die man doch irgendwann einmal wieder melken will, werden sich da die Staatsanwälte wohl insgeheim fragen .......
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Unseren täglichen NSU-Prozeß-Bericht gibt uns heute auch wieder der Blog der ZEIT-ONLINE (http://www.zeit.de/schlagworte/themen/nsu-prozess/index):
Der neueste Titel vom 24.07.2015 lautet: "Zschäpe wird die Justiz nicht besiegen"
Der ZEIT-Wort in "Gottes" Ohr, falls der sich das Theater und Hickhack in München überhaupt noch länger anschauen möchte.
"die Justiz" könnte dem griechischen König Pyrrhus nachfolgen, ob man da wohl nachher noch sagen kann "in hoc signo vinces", was sich ursprünglich auf den römischen Kaiser Konstantin den Großen bezog?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Hallo Herr Lippke,
hier weise ich auch mal auf das Thema des Umgangs der Justiz mit einem Sicherungsverwahrten hin, der sich "passiv wehrte", welch schöne Wortkombination, die man sich langsam auf der Zunge zergehen lassen muß.
Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt ......
Thomas-Oliver Meyer-Falk schreibt dazu in der "community" hier, bereits gestern und auch heute wieder, denn "Am 16.07.2015 überschlugen sich die Ereignisse."
Der Titel ist: "Hungerstreik geht weiter - Droht Entmündigung?"
Ich wollte das schon gestern zitieren und auch verlinken und wurde gleich mehrfach (prompt?) damit blockiert.
Ein doppelter Schelm ist, wer auch da Böses dabei denkt ....
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das war ja nun auch zu erwarten (Zitat):
"Neuer Verteidiger für Zschäpe
Anwalts Liebling
Im NSU-Prozess schenkt die Angeklagte Beate Zschäpe ihre Aufmerksamkeit nun ausschließlich ihrem neuen Anwalt. Mit den drei anderen Verteidigern spricht sie nach wie vor kein Wort - zumindest nicht im Gerichtssaal."
(14.07.2015, von Karin Truscheit, München)
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-prozess/beate-zschaepe-und-ihr-ne...
Wie hieß noch der alte Römische Wahlspruch?
Divide et impera?
Ergibt Sinn .......
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Lutz Lippke,
da sind wir uns ja fast einig.
Ihr erster zitierter Satz entspringt einem absoluten Mißverständnis. Grundsätzlich ist "radikal" bei mir ein Wort, das ja mehrere Bedeutungen hat (lt. Duden):
1.a. von Grund aus erfolgend, ganz und gar; vollständig, gründlich
1.b. mit Rücksichtslosigkeit und Härte vorgehend, durchgeführt o. Ä.
2. eine extreme politische, ideologische, weltanschauliche Richtung vertretend [und gegen die bestehende Ordnung ankämpfend]
3. (Mathematik) die Wurzel betreffend
Beim zweiten zitierten Satz spiele ich den Ball zurück und frage Sie, ob der Rechtsstaat dann nicht nach den Bedeutungen 1.a. und/oder 1.b. gegen "Diejenigen, die den Rechtsstaat und die Grundrechte grundsätzlich ablehnen oder sogar bekämpfen" vorgehen muß?
Denken Sie auch an die anderen genannten Beispiele (RAF-Prozesse und Prozesse gegen die Putschisten des 8. und 9. November 1923 in München).
Ansonsten kann ich alle Ihre anderen Sätze in diesem Kommentar unterschreiben.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Beim "NSU-Prozeß" haben wir ja eine Situation, bei der das (Pflicht)Verteidiger-Trio sich nicht mit der radikalen Angeklagten ideologisch gemein macht. Ein vierter Pflichtverteidiger ist jetzt auch im Gespräch. Bei den RAF-Prozessen in der jüngeren Vergangenheit der BRD dagegen war das ja etwas anders. Da war auch eine breitere öffentliche Unterstützung durch sog. "Symphatisanten" gegeben. Geht man aber noch weiter in die Weimarer Demokratie zurück, dann stößt man auf Radikalen-Prozesse, bei denen sich auch die Justiz selber mit den Angeklagten gemein machte. Einer dieser Angeklagten wurde später dann Reichskanzler.
Demokratie und Rechtsstaat müssen wehrhaft sein und der Rechtsstaat sollte vielleicht auch nicht zum reinen "Rechtsmittelstaat" mutieren.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Es handelt sich hier im Zitat um die Pflichtverteidigerin Frau Anja Sturm, die aber wegen (Zitat: "unwürdigen Anfeindungen"), realiter aber wegen äußeren, auch politisch motivierten und wirtschaftlichen Drucks aus der "Sozietät ausgeschieden" (ist) = wurde, da sie ja in einem "Umfeld" lebte, in dem ein sog. "Killermandat" unerwünscht war.
Ein Zitat dazu aus DIE WELT Online:
(Zitat Anfang)
"Dass sie im August 2012 die Verteidigung einer mutmaßlichen Rechtsterroristin übernahm, hat ihr schon viele Anfeindungen und Unverständnis beschert, sogar in Kollegenkreisen. Als sie sich Anfang 2013 für den Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger bewarb, fiel sie durch. Es gehöre sich nicht, Neonazis zu verteidigen, hatten einige Mitglieder der linksliberal ausgerichteten Vereinigung argumentiert und sogar mit Austritt gedroht.
Nach heftiger Diskussion senkte sich der Daumen über Sturm. Und das, obwohl der 43-jährigen, besonnenen Anwältin wirklich niemand eine rechte Gesinnung unterstellte. Doch Sturms Position, dass jedem Angeklagten, ob mutmaßlicher Kinderschänder oder Neonazi, eine bestmögliche Verteidigung im Rechtsstaat zustehe, wollten viele gestandene Anwälte nicht folgen. Das Zschäpe-Mandat galt offenbar als degoutant. [...]
In der Kanzlei rumorte es wegen des Mandats zunehmend; womöglich wuchs auch die Sorge, dass sich potenzielle Kunden mit türkischen Wurzeln an dem Mandat der mutmaßlichen Rechtsextremistin Zschäpe stören könnten.[...]
Doch auch andere Berliner Anwaltsfirmen zogen die Zugbrücken hoch. Sie habe zu hören bekommen, die Verteidigung Zschäpes sei für eine Kanzlei "ein Killermandat", sagt Sturm dem "Tagesspiegel"."
(Zitat Ende)
Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article118453576/Beate-Zschaepes-...
Äußere und sachfremde Einflußnahmen auf einen Straf-Prozeß - und auch Versuche dazu - liegen also auch hier in München beim "NSU-Prozeß" vor, ein anderes Beispiel war der gerade beendete "Tugce-Prozeß" in Darmstadt. Bei allen Unterschieden beider gibt es doch auch deutliche Parallelen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
# 30
Das war jetzt "erst" der 2. Antrag zur Entpflichtung aller oder einzelner Pflichtverteidiger m. W. dieser Tage. Sie kann ja noch weitere Anträge stellen, wobei sie auch bei einer nun weiter zu erwartenden Verhärtung des Klimas zwischen ihr und der gegenwärtigen Pflicht-Verteidigung durchaus noch Substanz für eine bessere Begründung generieren kann. Ob ihr das aber auch noch erfolgreich gelingt, das wird eine andere Frage sein.
Oder sie denkt vielleicht bereits an eine Zeit nach einer Verurteilung und strickt an einer Legende. Das sind natürlich alles Spekulationen, wenn man aber an Christian Klar (Zitat aus WP: "Bei den RAF-Morden im „Deutschen Herbst“ 1977 war Klar beteiligt. Bis heute ist nicht zweifelsfrei geklärt, welchem RAF-Terroristen die jeweiligen Todesschüsse zuzuschreiben sind.") oder andere seiner Freunde denkt, die haben doch ebenfalls Legenden bilden wollen, und auch eifrige Unterstützerkreise wie die "Rote Hilfe" (gegründet 1975) und andere "Symphatisanten" gefunden.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Neben dem rein juristischen Aspekt dieses Prozesses ist m. E. der prozesstaktische und psychologische Aspekt von besonderem Interesse. Frau Zschäpe hatte jede Exploration durch den anwesenden Gerichtspsychiater abgelehnt, siehe auch den Tenor des BVerfG-Beschlusses zur Frage einer psychiatrischen und personalen Totalüberwachung bei einem angeordneten stationären Aufenthalt zur Beobachtung. (Beschluss vom 09. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01)
"27.01.2014 / Inland / Seite 2Oder dieser Artikel:
»Bei kleinster Regelverletzung: ab in den Bunker«
Strafen und Überwachen in der Psychiatrie der Vitos-Kliniken Gießen und Haina. Ein Gespräch mit Dennis Stephan"
https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2014/01-27/040.php?sstr=De...
Wenn es Frau Zschäpe nun aber auch gelingen sollte, diesen Prozeß, der sich doch zu einem echten Psychokrimi (oder zu einem Psychodrama, je nach Perspektive) entwickelt hat, nach bereits über 200 Verhandlungstagen nun über diese hier diskutierten Pflichtverteidiger-Fragen jetzt zum Platzen zu bringen, dann hätte sie nach meinem Eindruck eine hohe situative Intelligenz bewiesen, die eventuell auch als hohe strategische Intelligenz gedeutet werden könnte, wenn sie das von Anfang an als Plan B um Hinterkopf gehabt hätte, falls die Beweisaufnahme im Prozeßverlauf sich gegen sie entwickeln sollte.
Dann allerdings wäre der Prozeß geplatzt, aber sie hätte damit deutlich gezeigt, daß sie langfristig Fäden im Hintergrund mit hoher Energie und auch Beharrungsvermögen spinnen kann, was die Anklage vom Tenor her ja immer behauptet hatte. Hoch interessant ist auch das gesamte Verhalten ("Gesamtschau") der Frau Zschäpe und ihre eigene Verteidigungsstrategie doch für die Beobachter dieses Prozesses, der nun möglicher Weise ins Stocken oder ins Aus gerät durch diese neue prozesstaktische Finesse oder Finte der Frau Zschäpe.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
@ Justizopfer
Diesen Blog der FAZ kenne ich, aber auch die Meinung des renommierten Strafverteidigers Ulrich Endres (Zitat):
(23. Juni 2015) "Der Rechtsanwalt Ulrich Endres spricht im Interview über den Tugçe-Prozess und den Einfluss der Medien auf das Urteil. Ohne die Berichterstattung wäre die Strafe ein Jahr geringer ausgefallen"http://www.fr-online.de/rhein-main/tug-e-prozess--der-taeter-hatte-nie-e...
In der Urteilsbegründung hatte Richter Aßling übrigens seine eigene Ansicht deutlich anklingen lassen, daß Sanel M. bereits früher stärkere Signale in den vorherigen Verfahren hätte erhalten müssen, da er ja erkennbar zur Gewalt neigte, also "schädliche Neigungen" hatte.
Ansonsten mußten im vorliegenden Fall durch die weitgehend unbrauchbaren Zeugenaussagen der Tatzeugen und das ebenfalls wenig brauchbare Überwachungsvideo vom Parkplatz die Dynamik des Geschehens auf dem Parkplatz und auch davor oben im Lokal und unten auf der Toilette verstanden werden.
Dazu zählen dann aber auch offensichtlich bereits verfestigte Verhaltensmuster von Beteiligten. Solche Verhaltensmuster aber entstehen nicht von gestern auf heute, wie jeder psychologische oder psychiatrische Gutachter bestätigen kann.
Damit das aber nun kein reines Zwiegespräch zweier Kommentatoren mehr wird, schlage ich vor, die Revision abzuwarten.
Damit wäre der BGH an der Reihe.
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