Jump to navigation
beck-online
Steuern & Bilanzen
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
Startseite
beck-blog
Mitglieder
Kanzleien & Co.
Meine beck-community
Suchen
Seiten
« erste Seite
‹ vorherige Seite
…
35
36
37
38
39
40
41
42
43
…
nächste Seite ›
letzte Seite »
Benutzeranmeldung
Benutzername
*
Passwort
*
Kostenlos registrieren
Passwort vergessen
Jetzt Mitglied werden
Kostenlos registrieren
Neueste Beiträge
Der neue § 24a StVG bei Cannabisfahrten
0
Abschied
4
Fahrten in der Tagespflege: Personenbeförderung?
1
ArbG Suhl zu einer Probezeitkündigung
0
Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Tritt normalerweise 2 Jahre nach Tat ein!
2
Viel diskutiert
NS-Verherrlicher hortet scharfe Kriegswaffen in Wohngebiet und wird milde bestraft. Rechtsterroristische Anschlagspläne nicht nachweisbar
6
Abschied
4
Abzug Neu für Alt beim Schadensersatz für die Beschädigung eines Anpralldämpfers an einer Bundesautobahn?
3
Provida/Vidista: Im Urteil stand zu wenig
3
´Besoffen mit dem E-Bike gestürzt, ohne schon zu fahren....bei einschlägig vorbelasteter Person reicht das für MPU-Anordnung und Fahrerlaubnisentziehung
2
Neueste Kommentare
Armandokglync
kommentierte zu
Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG - den sollte es eigentlich bei jeder Veräußerung geben (FG Sachsen-Anhalt v. 27.4.2023 – 4 K 1072/20)
2
Gast
kommentierte zu
NS-Verherrlicher hortet scharfe Kriegswaffen in Wohngebiet und wird milde bestraft. Rechtsterroristische Anschlagspläne nicht nachweisbar
6
Gast
kommentierte zu
Abschied
4
FAArbR Stephan ...
kommentierte zu
Abschied
4
Armandosglync
kommentierte zu
Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG - den sollte es eigentlich bei jeder Veräußerung geben (FG Sachsen-Anhalt v. 27.4.2023 – 4 K 1072/20)
2
Rechtsgebiete und Themen
Alle
Bürgerliches Recht
Öffentliches Recht
Steuerrecht
Strafrecht
Weitere Themen
Wirtschaftsrecht
Verlag
© VERLAG C.H.BECK oHG
Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zu Klaus Tolls Trommelfellen aber kommt dazu im Falle des Platzens:
Er hatte auch einen Kopf-Steckschuß erhalten.
Und er hatte ja keinen Gehörschutz, also kann daraus überhaupt kein Rückschluß auf den Täter erfolgen.
(Eine von Herrn Stefflers Nebelkerzen.)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Außerdem sind Ihnen ja die tatsächlichen Schußgeräusche alle unbekannt bei der Konstellation Waffe + Munition + SD bei der Tat in Babenhausen.
Und da sind Sie zwar keine Ausnahme, aber das scheinen Sie andauernd doch zu vergessen, oder absichtsvoll zu verschweigen, oder auch zu ignorieren.
Das sind Fakten, die aber jeder hier in diesem Blog noch nachlesen kann.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das ist noch spekulativ, wie sich Wellen aber überlagen in solchen Innenräumen, wie sehr sie sich verstärken oder aber auch mal abschwächen, dazu können Sie doch nur spekulieren.
Und stehende Wellen haben ja auch Knoten.
"Freak waves" ist übrigens ein Begriff aus der Ozeanographie, die kommen dort ja recht selten vor.
Ist also wieder ohne echte Beweiskraft, da wieder rein spekulativ.
Hat niemand bestritten, aber die genauen Angaben dazu fehlen doch.
Nicht mit einem Gehörschutz.
Wo ist der Beweis aus der Obduktion dafür?
Sie können oder wollen also immer noch nichts Konkretes berechnen, auch bei meinem ja viel einfacheren Beispiel im Freien?
Als Gutachter für ein seriöses Gutachten also m.E. ungeeignet, weil sie ja auch sachlichen und fachlichen Fragen ständig nur ausweichen und Nebelkerzen dafür werfen!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Für den Herrn Steffler gebe ich noch einige "Anknüpfungstatsachen", das ist ja ein üblicher und wichtiger Terminus bei allen Gutachten für ein Gericht.
Höhe der Meßstelle war 1,5 Meter über Grund bei 2 Meter Abstand zur Laufmündung, ebenfalls bei 1,5 Meter über Grund. Lufttemperatur 16°C bei 65% Luftfeuchtigkeit, kein Wind. Freies, ebenes Gelände mit kurzem Grasbewuchs auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr in der Oberpfalz, den ich ja auch kenne.
Alles andere bleibt. Jetzt kann es ja losgehen, Herr Steffler mit Ihren Berechnungen als Dipl. Ing. mit der Fachrichtung Akustik!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sorry für meinen Schreibfehler, Anrainer von Schießplätzen kenne ich übrigens einige und fahre auch regelmäßig an einem Schießplatz im Wald vorbei.
Das Schießen darauf ist aber gut auch aus größeren Entfernungen noch zu hören btw. ....
Die besseren Rechnungen kommen dann auch noch später.
Wenn ich diese Frage aber noch stellen darf:
Herr Steffler, waren Sie eigentlich die Person mit Ihrem Namen im Forum der Anja Darsow zuletzt, bevor sie das Forum geschlossen hatte? Denn viele Kommentare habe ich da noch bestens in Erinnerung!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zuerst mache ich mal die sog. "Rechnung" des Herrn Steffler für den von mir geschilderten Fall, basierend auf seinen eigenen Angaben (Zitat):
Mit diesem Rechengang des Herrn Steffler ergäbe sich bei 200 Meter doch analog auch eine Abnahme des "Lärmpegel" mit jedem Meter um etwa 6 dB. Von 2 Meter auf 200 Meter sind es 198 Meter, 198 * 6 dB = 1188 dB.
Also wäre dann der vorherige Wert von 160 dB um etwa 1188 dB niedriger, das wäre dann ein "Lärmpegel" von - 1028 dB. 0 db ist aber der Pegel-Wert die Hörschwelle.
Den weiteren Rechengang für 2000 Meter lasse ich mal weg aus nun naheliegenden Gründen, sondern nehme den Abstand 40 Meter noch dazu.
Von 2 Meter auf 40 Meter sind es 38 Meter, 38 * 6 dB = 228 dB.
Also wäre dann der vorherige Wert von 160 dB um etwa 228 dB niedriger, das wäre dann noch ein Lärmpegel von - 68 dB. Also ebenfalls unter der Hörschwelle, damit auch völlig unhörbar.
Bei 30 Meter Abstand ergäbe sich dann ein Wert von 28 * 6 db = 168 dB als Abnahme gemäß Herrn Stefflers Angaben, verblieben noch - 8 dB als "Lärmpegel", das ist auch nicht mehr hörbar.
Das hieße ja, ab 30 Meter Abstand wären solche Schüsse mit 160 dB bei 2 Meter Abstand gemessen bereits im freien Feld niemals mehr zu hören.
Na, korrekt gerechnet mit den obigen Angaben des Herrn Steffler?
Anreiner an Schießplätzen müßten folglich träumen, wenn sie etwas vom Schießen hörten in mehr als ca. 30 Meter Abstand bei freier Sicht auf die Schützen.
Mit den anderen Worten des Herrn Steffler ausgedrückt:
Zum Thema H&K mein vorheriger Kommentar dazu:
vom Fr, 2018-07-13 23:51 Permanenter Link
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Noch eine Erleichterung zum Rechnen und eine Präzisierung für die große Nobelpreisfrage:
Die Pistole ist der ungedämpfte Typ "Zimmerflak&Donnerhall-Magnum", verwendet wird eine Spezial-Munition mit Unterschall-Mündungsgeschwindigkeit. Schüsse erfolgen im freien Feld, eine Geräusch-Messung ergibt 160 dB im Abstand von 2 Meter, seitlich im 90°-Winkel zur Schußrichtung.
Gefragt ist nach den rechnerischen Geräuschen in 200 Meter und 2000 Meter Abstand in dB, seitlich wieder im 90°-Winkel zur Schußrichtung.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ehe das jemand aber wieder nicht mehr weiß bis zum Montag, die Firma H&K muß ja wahrlich zaubern können, denn die kann die starke 9mm Parabellum Nato-Munition sogar so stark schalldämpfen, daß nur 70 dB angegeben werden in der Patentschrift. Auch das aber steht schon seit einiger Zeit in diesem Beitrag.
Eigentlich müßte das ein Oberexperte aus Offenbach sich merken können.
Tja, eigentlich, auch ohne ein Abitur aus Bayern.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Aber jetzt kommt vor dem Montag noch die große Nobelpreisfrage an den Offenbacher Oberexperten:
Ein Schuß wird in 2m Abstand zur Pistole mit 160 dB als Schallpegel gemessen.
Wie ist der Schallpegel dann in 200m und in 2000m Abstand zur Pistole in dB?
Zitate Steffler:
200m sind ja zweifelsohne 200 * 1m.
2000m sind ja zweifelsohne 2000 * 1m.
Und das ergibt nach Herrn Stefflers "Rechnungen" dann welche Pegel in dB in 200m und in 2000m Abstand?
Ein Diplomingenieur aus Offenbach müßte das eigentlich rechnen können.
Tja, eigentlich.
Rechnen mit Logarithmen ist nämlich heute Schulstoff in der Sekundarstufe I in der Jahrgangsstufe 10.
Am Montag schon löse ich dann das große Rätsel für Herrn Steffler und alle daran Interessierte auf.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Legen Sie doch mal eine exakte Rechnung mit allen Abständen von Waffe + SD zu allen Wänden, der Decke, dem Boden, den Türen, und allen Gegenständen im Raum inklusive dem Körper des Mordopfers, mit den jeweiligen Schallabsorptionen und den jeweiligen Reflexionsgraden vor und der Schütze wird seine Ohren außerdem geschützt haben, feste Watte in die Ohren gestopft reicht bereits aus.
Und dann kann es immer noch ein Ohrenstöpselträger gewesen sein.
Fast jeder vernünftige Akustiker wird übrigens mit einem Kunstkopf da mal messen, und nicht viel herumrechnen.
Schönen Sonntag, Herr Steffler, alle weiteren Bemühungen Ihrer Seite lege ich zu den unerledigten Akten bis Montag!
Seiten