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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Hinweis auf meinen neuen Beitrag.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr saint John,
es sind keine Spitzfindigkeiten, sondern die Unterschiede, die rechtlich entscheidende Bedeutung haben. Ich bestreite daher, dass die Fälle im Wesentlichen gleich sind, und meine auch, dass eine Polizei, die diese Situationen im Wesentlichen gleich behandelte, auf einem falschen Weg wäre. Im Lörracher Fall war ein (so genannter) Amoklauf mit tödlichen Folgen bereits im Gange. Für den Fall T.E. habe ich auch keine Verurteilung ausgesprochen, sondern meine, dass die ermittelten Tatsachen Anlass geben müssten für eine Anklageerhebung, wie es in Fällen, in denen keine Polizeibeamte involviert sind, auch der Fall wäre. Die Frage der Nothilfe/Notwehr ist im Fall T.E. eben bisher nicht aufgeklärt. In Lörrach ist hingegen, soweit ich dies der Presse entnehmen kann, ganz offensichtlich eine Notwehrlage gegeben.
Das Thema der Verarbeitung von Ereignissen durch Polizeibeamte habe ich hier nicht besprochen (und bin darin auch kein experte, wi Sie richtig bemerken), aber mir ist durchaus bewusst, dass solche Sachverhalte für die beteiligten Personen schwierig zu verarbeiten sind. Bei der Frage einer Anklageerhebung ist dies kein Punkt, der berücksichtigt wird. Auch bei Nicht-Polizisten ist das nicht der Fall.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Saint John,
als Lörracher Polizeikollege würde ich Ihre "Parallelen" und die "nahezu gleiche Ausgangssituation" aber bestreiten, wäre vielleicht sogar beleidigt. Ein paar nicht nur marginale Unterschiede seien erwähnt: In Lörrach handelte es sich um eine Person, die mit einer Schusswaffe bewaffnet war (T.E. war mit einem Messer bewaffnet). Sie hatte, als man auf sie schoss, bereits auf Menschen (darunter Polizeibeamte) geschossen und auch getroffen (T.E. hat mit dem Messer keinen der Polizeibeamten verletzt, ob er einen angegriffen hat, ist sehr fraglich, der zuvor angegriffene Mitbewohner war längst in Sicherheit). In Lörrach befand sich die Angreiferin in einem Krankenhaus, in dem sie zuvor schon Personen angegriffen hatte, und in dem weitere Personen unmittelbar gefährdet waren (T.E. befand sich allein zuhause und wurde dort von der Polizei aufgesucht). Im Fall T.E. sind anders als Sie annehmen, keinerlei Stichverletzungen belegt. Ob 17 Schüsse nötig waren, um die Frau kampfunfähig zu machen ist auch in Lörrach möglicherweise fraglich, aber nicht fraglich ist in Lörrach eine eingetretene Notwehr- und Nothilfelage (anders beim Fall T.E., bei dem dies die entscheidende Frage ist) und das Fehlen alternativer Handlungsmöglichkeiten (der im Fall T.E. angemessene Rückzug war in Lörrach wohl kaum möglich). Kurz gesagt, ich kann keine Parallelen erkennen, die für den Fall Tennessee Eisenberg etwas belegen.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@bombjack: Das ist überhaupt keine Haarspalterei, sondern eine sehr richtige Beobachtung. Daher wird auch in der Kriminologie zwischen den in der Öffentlichkeit plakativ so genannten "Amokläufen" differenziert bzw. dieser Begriff überhaupt nicht mehr verwendet. Wie ich schon oben anführte: Es gibt eine mehr oder weniger große Überschneidung der so genannten Amokläufe mit Phänomenen, die jeweils ganz verschieden zu interpretieren sind, etwa der Mitnahmesuizid, die Tötung der Familie, aber auch Rachefeldzüge u.ä. Die modernen Schulmassaker ehemaliger oder aktueller Schüler haben durchaus eigene phänomenologische Merkmale, die mit anderen "Amokläufen" nicht übereinstimmen. Wenn man allerdings in der Öffentlichkeit diskutieren will, nützt es leider nicht viel, auf der eigenen Begrifflichkeit zu beharren, also muss man (zunächst) die Begriffe verwenden, die bekannt sind.
Ihre Differenzierung in "geplant" und "ungeplant" ist nicht die einzig relevante für Ihre Folgerung: Ob bei Abwesenheit von Waffenzugang anders geplant worden wäre, oder ob der Zugang zu Waffen den Ausschlag gab, ist eine schwierigere Frage als Sie andeuten. Auch wer seine Tat plant, hätte sie nicht unbedingt genauso begangen, wenn er keinen Waffenzugang gehabt hätte, wäre vielleicht gar nicht darauf gekommen.
Zudem gibt es wieder andere Ansätze, die bei so einem "Gewaltausbruch" doch wieder Gemeinsamkeiten zwischen allen oben genannten Phänomenen darlegen und daher auf einen Oberbegriff nicht verzichten wollen.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Kollege von Heintschel-Heinegg,
ergänzend zur Statistik:
Frauen sind bei Gewaltdelikten (weltweit) unterrepräsentiert (ca. 10-15 %) und zwar stärker als im Durchschnitt der Straftatenbegehung (20-25%). Speziell bei den so genannten Amokläufen (das Phänomen hat viele Facetten und überschneidet sich deskriptiv z.T. mit Mitnahmesuiziden, Familiendramen, Schulmassakern, weshalb eine genaue statistische Erfassung etwas schwierig ist), wird der weibliche Anteil mit deutlich weniger als 10%, sogar unter 5 % angegeben. Zu den Gründen dieser Unterrepräsentation gibt es viele Theorien, dei ich hier nicht anführen kann, aber klar ist: Diese Theorien schließen natürlich nicht aus, dass Gewalttaten von Frauen begangen werden, eben im geringeren Umfang.
Zur Ursachensuche (einschl. Voranzeichen):
Diese Phänomene sind extrem selten, weshalb die übliche Weise einer Vorhersage und Prävention durch Erkennen von bestimmten Faktoren hier kaum möglich ist. Die "Anzeichen" sind zwar im Nachhinein immer zu sehen - im Angesicht der Tat fällt Vielen dann auf, dass die Täterperson schon vorher "so komisch" war - , aber VOR einer solchen Tat sind diese Anzeichen meist im Normalbereich. Gemobbte Schüler, mürrische Anwältinnen, suizidale junge Männer, Depressionen - das ist alles viel viel weiter verbreitet als das Phänomen Amok. Der Vorwurf der "Ungepflegtheit" könnte eher die Vorurteile derjenigen, die sich so äußern, reflektieren, nach dem Motto: Ein gepflegter ordentlicher Mensch begeht nicht solche Taten. Natürlich wird so eine Tat in einer Ausnahmesituation begangen, sicherlich muss ein schweres Verletzungsgefühl vorausgegangen sein, häufig auch eine behandlungsbedürftige psychische Störung, etwa eine Depression, aber wie gesagt: Diese Taten sind so selten, dass die umgekehrte Schlussfolgerung aus den (vermeintlichen) Anzeichen auf einen bevorstehenden Amoklauf kaum zulässig ist.
Es ist aber nicht so, dass sich keiner darum kümmert, und keiner forscht - im Gegenteil: Die Taten der letzten Jahre haben schon einen erheblichen Forschungsaufwand nach sich gezogen. Leider lassen sich Forschungsergebnisse und Erkenntnisse nicht planen.
Zur Prävention:
Die Erreichbarkeit von Waffen scheint ein weserntliches Moment zu sein. Dass Amokläufe mit Waffen vom Schwarzmarkt begangen werden, ist mir nicht bekannt. Insbesondere sind diejenigen, die Amokläufe begehen, meist ganz andere Persönlichkeiten, als diejenigen, die sich in Verbrecherkreisen auf solchen Schwarzmärkten auskennen. Waffenvernarrtheit scheint eine der Konstanten zu sein, die man auch näher untersucht. Insofern ist es äußerst bemerkenswert, dass es sich auch bei der Frau aus Lörrach wiederum um eine Sportschützin mit legalem Waffenzugang handelt. Aber man muss auch berücksichtigen, dass es viele tausend Sportschützen in Deutschland gibt und eben nur ganz wenige eine solche Tat begehen würden. (Auch der Straßenverkehr wird nicht in Frage gestellt, obwohl er jeden Tag in Deutschland mehr als 10 Menschenleben kostet)
Dass in Deutschland noch kein (aktiver) Soldat oder Polizist ein solches Delikt begangen hat, kann einfach Zufall sein. Bis vorgestern hatte meines Wissens auch noch kein Rechtsanwalt bzw. Jurist eine solche Tat begangen. Der erste Fall in Deutschland im Jahr 1964 wurde übrigens von einem ehemaligen Soldaten und Polizisten begangen, allerdings mit einem selbst gebauten Flammenwerfer (Quelle).
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Leserin,
es ist wenig überraschend, dass sich Journalisten, die sich nun erstmals mit dem Bauzaun und der Situation dort befassen, etwas weniger kenntnisreich sind als diejenigen, die diesen Bauzaun bei der Internetrecherche schon seit Wochen als eine Stolperfalle identifiziert haben. Niemand ist in den Gulli gefallen. Und dass jemand (oder auch nur sein Bein) dort hätte reinfallen können, ist deshalb auch nicht die entscheidende Frage. Die Zeugin hatte wohl den Eindruck, das Loch sei groß genug, um dort bis zum Oberschenkel hineinzurutschen - vielleicht bezieht sich diese Aussage auf die Situation, wenn dort kein Bauzaun drübergelegen hätte (aus meiner Erfahrung: Solche Interviews sind sehr viel länger als was dann hinterher gesendet wird, möglicherweise hat die Zeugin hier noch einiges gesagt, was nicht gesendet wurde, und die sache erklärt).
Ich sehe es eher so, dass dieser Bauzaun die Stolperfalle und damit eine Ursache für die Stürze in diesem Areal war, der Gulli und das Baumschlagloch sind die Erklärung dafür, weshalb der Bauzaun offenbar bewusst dort hingelegt wurde. Und es macht die Fahrlässigkeit an dieser Stelle "mit Händen" greifbar. Wer immer den Zaun dort platziert hat, wer immer dies angeordnet hat, wird große Mühe haben, sich von der Verantwortung zu entlasten. (wie schon gesagt: neben denen, die im Planungs- und Genehmigungsprozess versagt haben).
Übrigens kann ich die Empörung der Journalisten des wdr, man gebe ihnen seitens der Stadt Duisburg und seitens des Veranstalters keine Auskunft zum Gulli und zum Bauzaun, nicht nachvollziehen; diese Empörung ist ein Nebenschauplatz und verwässert leider hier (wie oft) die Kernaussage einer Recherche: Selbstverständlich sagen die nichts dazu, denn eine vernünftige "Verteidigung" gegen den Vorwurf ist hier gar nicht möglich. Ein Leugnen ("Bauzaun lag da keiner") würde schnell als Lüge entlarvt, ein Eingeständnis ("den habe ich da hingelegt") wird man vor der Presse auch nicht erwarten können. Zudem muss der individuell Verantwortliche erst noch identifiziert werden. Und dass sich die Staatsanwaltschaft bedeckt hält, ist richtig so. Sie sollte vor Abschluss der Ermittlungen gar nichts sagen. Was der Express da zitiert, ist schon zuviel (wenn Haferkamp das tatsächlich so gesagt haben sollte).
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Gerade lese ich das in der Süddeutschen (Quelle):
"Dem «Express» hatte der ermittelnde Staatsanwalt Rolf Haverkamp erklärt: «Der Gully, von dem die Zeugin spricht, ist mir bekannt. Wir haben ebenfalls mehrere Zeugenaussagen in dieser Richtung.» Der Gully sei wohl vor der Veranstaltung notdürftig abgedeckt worden, dies hätten die Besucher aber sofort heruntergerissen."
Der letzte Satz erscheint mir äußerst zweifelhaft: Die Fotos dokumentieren relativ eindeutig, dass die notdürftige Abdeckung des Gullis durch den Bauzaun vom Beginn des Einlasses bis nach der Katastrophe ziemlich genau in derselben Position lag. Will der Staatsanwalt (bzw. die ihn informierende Polizei) behaupten, es hätte ein Besucher den Bauzaun angehoben und eine darunter liegende Abdeckung des Gullis "heruntergerissen"? Oder ist diese angebliche Aussage des Staatsanwalts eine Express-Ente? Insbesondere die darin bestehende Tendenz, das Unglück den Besuchern in die Schuhe zu schieben, erinnert an die ersten Äußerungen der Verantwortlichen nach dem Unglück.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Wenn es mehrere Verursacher gab, wer ist dann strafrechtlich verantwortlich zu machen?
Da auf der Seite loveparade2010doku auch diese Frage gestellt wurde, darf ich die Antwort noch einmal wiederholen: Gibt es mehrere Ursachen, die neben- oder hintereinander wirkten, für einen Erfolg (Tod/Verletzung), dann kann jeder, der eine der Ursachen gesetzt hat, unabhängig von den anderen strafrechtlich dafür verantwortlich gemacht werden. Es wird also nicht nur der Letztverursacher, sondern es werden auch die vorherigen Verursacher in der Ursachen-"Kette" verantwortlich gemacht. Zu beachten ist jedoch: Es muss für jeden Ursachensetzer einzeln belegt werden, dass er den Erfolg bei seiner Handlung/Unterlassung hätte vorhersehen und vermeiden können. War der Erfolg absolut unwahrscheinlich und daher für ihn unvorhersehbar (also wenn der Erfolg nur unter ganz atypischer Verkettung von Umständen eintreten konnte), dann entfällt der strafrechtliche Vorwurf. Dies bedeutet natürlich auch: Je weiter weg ein Verursacher vom Erfolg ist, umso eher wird die Lage eintreten, dass der Erfolg von seiner Warte aus nicht mehr vorhersehbar war.
Um dies für die hiesigen Fall zu konkretisieren: Die hier (und anderswo) ausgemachten konkreten Ursachen (Lücke im Sicherheitskonzept, fehlerhafte Genehmigung, Hindernisse und Sperre auf der Rampe) sind m.E. alle zurechenbar. Nicht mehr strafrechtlich (aber natürlich politisch/moralisch trotzdem) zurechenbar wird es sein, dass sich einzelne Politiker allgemein für das Stattfinden der Loveparade eingesetzt haben, sofern sie die Einzelheiten der Planung/Genehmigung nicht kannten bzw. nicht für deren Überwachung zuständig waren.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Kommentatoren,
ich habe jetzt die Situation Bauzaun/Gulli/Schlagloch oben in meinen Beitrag eingefügt als weitere Konkretisierung der Hindernisse auf der Rampe, die ich schon seit meinem ersten post (28.07.) als Ursachen erwähnt hatte. Mir erscheint die Recherche durch einzelne Nutzer auf loveparade2010doku, die sich ja z.T. auch hier an der Diskussion beteiligt haben, durchaus überzeugend, dass es nämlich gerade diese Hindernisse waren, die unmittelbar für die meisten Opfer tödlcih/verletzend waren.
Aber dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weitere Ursachen gibt: Wäre, wie es "geplant" war, gar kein Gedränge an dieser Stelle der Rampe entstanden, hätten auch diese Stolperfallen keine Rolle gespielt - vielleicht hätte sich allenfalls jemand den Fuß verstaucht. Hätte man seitens der Stadt Duisburg bei der Genehimgung auf ein vollständiges Sicherheitskonzept geachtet, das auch die Rampe eingeschlossen hätte, wäre die Veranstaltung so nicht genehmigt worden. Hätte es vernünftige (oder überhaupt welche) Lautsprecherdurchsagen gegeben, hätten die Leute nicht den Weg zur Treppe hin und damit genau auf diese Stolperfallen zu genommen, hätte die Polizei nicht im unteren Drittel der Rampe gesperrt, während gleichzeitig noch Leute durch den Tunnel kamen, hätte es dieses tödliche Gedränge an dieser Stelle ebenfalls nicht gegeben.
Ich bleibe also dabei, dass es Fahrlässigkeiten auf allen Ebenen gegeben hat: Nicht nur diejenigen, die meinten, mit dem Bauzaun seien die Löcher gesichert, und diejenigen, die bei der Kontrolle am 23.07. meinten, man müsse dies nicht monieren und nachprüfen, sind allein strafrechtlich verantwortlich.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Die Leserin 14.49 Uhr:
Nein, der Bauzaun lag nicht hinter der Absperrung - siehe dieses Foto von kdher, einige Zeit vor dem Gedränge aufgenommen,
laut EXIF des Originalfotos bei imageshack ist es von 14.25 Uhr.
Gruß
Henning Ernst Müller
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