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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Licht (5.10., 20.59 Uhr),
für Ihre nunmehr in vielen postings hier und anderswo geäußerten Vermutungen, die Polizei oder irgendwer habe absichtlich ein Gedränge produzieren wollen, haben sich keinerlei Anhaltspunkte ergeben. Ihre Äußerungen sind sogar geeignet, die hier versuchte objektive Aufklärung zu unterminieren, weshalb ich Sie bitte, solche Vermutungen nicht mehr zu posten. Der Beck-Blog soll eine Plattform für ernsthafte Diskussion zu juristischenThemen sein und bleiben.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Leider scheinen sich ja einige auch hier diskutierte Befürchtungen (von vor einem halben Jahr) zu bestätigen. Daniel Schmitt ist inzwischen im Streit ausgestiegen und erhebt Vorwürfe gegen Assange. Weiteres auf Spiegel Online (Quelle und hier noch eine).
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Herr Licht,
ich möchte Sie bitten, beim Thema zu bleiben. Für eine Asbestverseuchung gibt es keinen Anhaltspunkt, und eine solche würde ohnehin nicht durch einen einmaligen Besuch eines Geländes unter freiem Himmel ausgelöst. Hier wollen wir uns mit dem Thema befassen, das in meinem Ausgangsbeitrag angesprochen ist. Vielen Dank für Ihre Kooperation.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ja, das gab es schon mal hier im Blog, aber möglicherweise nur eine Bild-Ente, vgl. meinen Kommentar #7..
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Nun wird von ehemaligen RAF-Angehörigen Wisniewski als der Schütze angegeben (Quelle)
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Leserin (# 12),
wie die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen vorgeht, ist natürlich weitgehend eine Sache des Ermessens und auch der Ermittlungstaktik. Man kann da schon einen Unterschied machen zwischen Privatpersonen / -firmen und einer Stadtverwaltung (bei der man erst einmal davon ausgeht, dass sie grds. auf Anforderung alles herausgibt). Ermittlungstaktische Unterschiede können sich auch aus schon festgestellten Anhaltspunkten ergeben, z.B. wenn man die Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadt schon aus den sichergestellten Akten erkennen kann. Alles weitere wäre (zu diesem Zeitpunkt) Spekulation.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Das ist in der Tat theoretisch, weil es, wie einige Studien (anhand von Luftbildern) ergeben haben, nie die "erwarteten" Besucherzahlen zu den erwarteten Zeiträumen bis auf das Gelände geschafft haben. Da das Gelände erst zwei Stunden später geöffnet wurde, hat sich die geplante Angabe der Zu- und Abgänge ohnehin von vornherein als Luftnummer erwiesen. Schon deshalb konnte es nicht zu den von Ihnen berechneten in der Tat absurden Stausituationen gekommen. Jedoch haben die weit weniger Personen schon ausgereicht, ein verheerendes Gedränge zu erzeugen. Wäre es nach "Plan" gelaufen, hätte es m. E. noch schlimmer kommen können, zumal man die Bedingungen, die einen freien Durchstrom von Besuchern erlaubt hätte (ohne die erwähnten Hindernisse), gar nicht geschaffen hatte. In der Tat ein Versagen auf mehreren Ebenen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sie verwechseln hier die zuständige Kriminalpolizei (das ist Köln) und Staatsanwaltschaft (das war und ist Duisburg).
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrtes Flusspferd,
vielen Dank für Ihre genauen Berechnungen. Ich glaube übrigens, dass die Rampe bei den Simulationen als unverbaut - also ohne jegliche Hindernisse (keine Polizeiwagen, keine Bauzäune, keine Brezlbuden) - vorausgesetzt wurde. Ich gehe zudem davon aus, dass weder irgendein TraffGo-Mitarbeiter noch (zugegebenerweise) Herr Prof. Schreckenberg vor der LoPa das Gelände angeschaut haben. Die Berechnungen für die Entfluchtung wurden rein virtuell durchgeführt. Das so was als Teil eines "Sicherheitskonzept" akzeptiert und gut bezahlt wird, erscheint mir ebenfalls recht fragwürdig (wenngleich nicht strafrechtlich erheblich).
Ich hoffe nur, dass die StA Duisburg so etwas wie Ihre Berechnungen berücksichtigt. Seit dem heutigen Bericht des "Focus" (Quelle) zweifelt man im Internet an dem Engagement der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Siehe hier (xtranews)
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Joachim,
hinsichtlich der Rolle von Herrn Schreckenberg bin ich ebenfalls nach wie vor unschlüssig. Dass er irgendwie in der Vorbereitung involviert war, steht wohl fest. Aber welche Aufgabe er genau übernommen hat, ist unklar. Ziemlich sicher hat er die Entfluchtungsanalyse der Traffgo prüfen sollen und hat diese auch positiv bewertet. Wenn er aber genau hingeschaut hätte, hätte er den Widerspruch in dieser Analyse sehen müssen, was die Zahlen der geplanten zu- und abströmenden Personen angeht und welche Anzahl maximal durch die Engstellen gepasst hätten. Ich habe schon dazu Stellung genommen (Kommentar am 16.09., 00.14 Uhr:
Wenn ich als Laie auf diesem Gebiet erkennen kann, dass da etwas nicht stimmt, dann hätte dies m. E. Herrn Schreckenberg erst Recht auffallen müssen (selbst wenn die Entfluchtungsanalyse für sich betrachtet rechnerisch in Ordnung ist).
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
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