Ein Weiterbeschäftigungsantrag zahlt sich aus

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 03.10.2009

Zu den wichtigen vergütungsrechtlichen Streitfragen im Arbeitsrecht gehört das Problem, ob ein im Kündigungsschutzprozess gestellter Weiterbeschäftigungsantrag streitwerterhöhend ist oder nicht. Diese Frage ist unter den Landesarbeitsgerichten umstrittenen. Teilweise wird eine Streitwerterhöhung nur dann angenommen, wenn über den Weiterbeschäftigungsantrag entschieden wird. Die Auffassung, wonach der im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses als sogenannter unechter Hilfsantrag geltend gemachte Weiterbeschäftigungsantrag bei der Wertfestsetzung der Anwaltsgebühren auch dann mitzuberücksichtigen ist, wenn über ihn nicht entschieden worden ist, scheint jedoch weitere Anhänger zu gewinnen. So hat das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom  13.08.2009 - 1 Ta 100 d/09 - nunmehr entgegen der früheren Spruchpraxis der Auffassung angeschlossen, dass bei einem Weiterbeschäftigungsantrag einen Streitwertaddition in jedem Fall stattzufinden hat.

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