Modifikationen des Faktors gesetzlicher Gebühren in einer Vergütungsvereinbarung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 09.11.2009

Zu den eher spärlichen veröffentlichten Entscheidungen, die sich mit dem Inhalt von Vergütungsvereinbarungen befassen, gehört auch der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.09.2009 – 24 O 20/09. Das Gericht hat im Rahmen dieser Entscheidung die Auffassung vertreten, dass in einer Vergütungsvereinbarung der Anwalt und sein Mandant grundsätzlich sowohl einen Gegenstandswert festlegen können als auch eine Modifikation des Faktors der gesetzlichen Gebühren vereinbart werden könne. Im konkreten Fall war vereinbart worden, dass auf der Basis eines Gegenstandwerts von mindestens 55.000 € eine 1,5-fache Geschäftsgebühr, die sich im Falle einer zusätzlichen Besprechung auf den Faktor 3 erhöhte, eine 1,5-fache Verfahrensgebühr (bei Anrechnung der Geschäftsgebühr mit dem Faktor 0,5) und eine zweifache Einigungsgebühr zu bezahlen ist.

 

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