Fahrlässige Unfallflucht: Kennen Sie den?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 29.07.2010
Rechtsgebiete: KostenUnfallUnfallfluchtOWiVerkehrsrecht|6031 Aufrufe

Ich meine den § 34 StVO. Die Vorschrift ist irgendwie der kleine Bruder von § 142 StGB, also dem Unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Die Vorschrift spielt meist keine Rolle. Wichtig wird sie aber dort, wo es um die Verfahrenskosten geht. Wenn nämlich § 142 StGB scheitert, kann die Tat gleichwohl im Strafverfahren nach § 34 StVO zu ahnden sein -  dann auch mit der Kostenentscheidung nach § 465 StPO.

 

Zu § 34 StVO etwa: Heß in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010 oder (Vorsicht: Eigenwerbung): Himmelreich/Bücken/Krumm, Unfallflucht, 5. Aufl. 2009.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen