E-Zigaretten: Rauchverbot für einen Lehrer auf dem Schulhof
von , veröffentlicht am 25.02.2013Die DAZ-Online berichtete über ein interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20.2.2013 (5 K 455/12.GI). Das Gericht war mit der Entscheidung eines Schulleiters befasst, der einem Lehrer seines Kollegiums verboten hatte, E-Zigaretten auf dem Schulgelände zu benutzen. Der Schulleiter stützte seine Entscheidung auf § 3 Abs. 9 des Hessischen Schulgesetzes, wonach das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet ist.
Das Verwaltungsgericht gab dem Schulleiter Recht, da auch das Inhalieren von E-Zigaretten als „Rauchen“ i.S. dieser Vorschrift anzusehen sei. Das bloße Zeigen der E-Zigarette könne dagegen nicht verboten werden.
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