BSG: Erste Urteilsgründe zu "Syndikusanwälten" verfügbar

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 21.08.2014

Soeben sind die ersten Entscheidungsgründe der BSG-Urteile vom 3.4.2014 bekannt geworden. Auf der Homepage der Bundessozialgerichts sind sie zwar noch nicht verfügbar (siehe Uptadte unten), aber LegalTribuneOnline zitiert bereits aus dem ersten der drei Urteile. Dessen Begründung entspricht - wenig überraschend - dem Terminbericht und der Pressemitteilung: Bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber tätige Synici können in dieser abhängigen Beschäftigung nicht anwaltlich tätig sein und demzufolge auch nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Fragen des Vertrauensschutzesspielten spielten in diesem Verfahren keine Rolle. Das BSG wiederholt (ganz zum Schluss der Entscheidungsgründe) lediglich nahezu wortgleich den bereits aus der Pressemitteilung bekannten Text.

(mit herzlichem Dank an Rechtsanwalt Martin W. Huff, Köln/Leverkusen)

Update 23.8.2014:

Jetzt sind alle drei Urteile über die Internetpräsenz des BSG verfügbar.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

6 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Hallo Herr Prof.Dr. Rolfs,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Die schriftlichen Urteilsgründe sind auch schon online verfügbar; diese zwar nicht auf der Homepage des Bundessozialgerichts, allerdings unter folgendem Link:

http://www.anwaltverein.de/downloads/DAV-BSG-Urteil-vom-03.04.2014-B-5-R...

Ich bin auf Ihre rechtliche Einschätzung der schriftlichen Urteilsgründe gespannt.

5

BeckRS 2014, 69071

 

Ganz verschämt spricht das BSG im letzten Absatz den Vertrauensschutz an, auf den viele ihre Hoffnung gesetzt hatten. Der Senat hat das wohl bei der annähernd 5 Monate währenden Urteilsabsetzung bemerkt und ist ggü. dem Terminsbericht fast wortgleich geblieben, anstatt sich datzu einzulassen, warum eine Vielzahl betroffener KollegInnen, die über jahre hinweg problemlos befreit wurden, nun plötzlich keine Anwälte i.S.d. Rentenversicherungsrechts mehr sein sollen und sich so um die Früchte ihrer Lebensleistung gebracht sehen.

 

Diese Entscheidung ist und bleibt skandalös. Noch skandalöser ist jedoch das Schweigen der Kammern, die jahrelang brav unsere Beiträge kassiert haben und nun nichts für uns tun. Verwundert bin ich auch über den Gleichmut der Versorgungswerke, die - wenn alles schlecht läuft - ca. 40.000 Beitragszahler verlieren könnten.

 

Abzuwarten bleibt, wann Herr Bechtold sich nun die angestellten Anwälte in kanzleien vornimmt, di enach seiner Argumentation ja noch viel weniger befreit werden dürften.

5

Redaktion schrieb:

Noch skandalöser ist jedoch das Schweigen der Kammern, die jahrelang brav unsere Beiträge kassiert haben und nun nichts für uns tun. Verwundert bin ich auch über den Gleichmut der Versorgungswerke, die - wenn alles schlecht läuft - ca. 40.000 Beitragszahler verlieren könnten.

 

Dass die Anwaltskammern hier nichts tun, verstehe ich auch nicht. Bei wirtschaftlicher Betrachtung wird's dagegen für die Versorgungswerke möglicherweise ein Nullsummenspiel. Die Syndici sind die teuersten Rentner. Fallen die in Zukunft weg, lassen sich auch die entgangenen Einnahmen verschmerzen. 

@ Redaktion

Meines Wissens sind beim 5. Senat zwei weitere Verfahren anhängig, die Fragen der Bestandskraft bzw. des Vertrauensschutzes betreffen. Es liegt nahe, dass der Senat diese Entscheidungen nicht vorwegnehmen und den Parteien Gelegenheit geben wollte, im Lichte der Urteile vom 3.4.2014 hierzu Rechtsausführungen zu machen.

Kommentar hinzufügen