Haben die Behörden im Fall Amri nun doch alles richtig gemacht? Gutachten des NRW-Sonderermittlers liegt vor
von , veröffentlicht am 28.03.2017Nach dem von dem Tunesier Anis Amri begangenen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt stellte sich heraus, dass man Amri seitens der Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz, Polizei) schon fast ein Jahr "auf dem Schirm hatte" und als "Gefährder" einstufte. Schon Anfang 2016 gab es Hinweise, dass er in Deutschland einen Anschlag begehen wolle. Man hatte ihn bis September seitens der Berliner Staatsanwaltschaft auch strafprozessual überwacht, dann aber diese Überwachungsmaßnahmen aufgegeben, weil sich der Straftat-Verdacht und auch der Gefährderstatus nicht erhärtete. Dies war offenbar eine Fehleinschätzung, aber war es auch ein Fehler der einen oder anderen NRW-Behörde? Hätte man Amri vor dem Anschlag nicht in Abschiebe- oder Untersuchungshaft nehmen können (und sollen)? Hätte man ihn mit Meldeauflagen verstärkt überwachen können und damit den Anschlag verhindern bzw. erschweren können? All diese Fragen werden seither gestellt. Im derzeitigen Wahlkampf des einwohnerstärksten Bundeslandes NRW spielen solche Fragen natürlich eine erhebliche Rolle. Insbesondere geht es um den politisch verantwortlichen Landesinnenminister Jäger (SPD), der sich nach dem Anschlag dahingehend geäußert hatte, man sei mit Amri "bis an die Grenzen des Rechtsstaats" gegangen, habe ihn aber nun einmal aufgrund dieser Grenzen nicht inhaftieren können.
Ich wurde im Januar von der FDP-Fraktion im Landtag (NRW) mit einem Gutachten zu der Frage beauftragt, welche ausländerrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten es im Fall Amri gegeben hat. Ich bin darin in einigen Punkten zu dem Ergebnis gelangt, dass es durchaus rechtliche Möglichkeiten gegeben hat, die jedoch nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Da nicht ein einziges Mal ein Gericht mit der Frage befasst wurde, ob man Amri inhaftieren könne, kann man wohl kaum behaupten, die Grenzen des Rechtsstaats seien im Fall Amri auch nur berührt worden. Hier ein kurzes Interview aus dem Januar 2017: You Tube - Link
Der Gießener Strafrechtslehrer-Kollege Prof. Bernhard Kretschmer hat gestern sein Gutachten (105 Seiten) vorgelegt, mit dem er im Auftrag der Landesregierung NRW im Ergebnis Fehler der nordrheinwestfälischen Exekutive im Fall Amri verneint. Zu seinem Gutachten haben ihm die Akten der Strafverfahren und der ausländerrechtlichen Verfahren vorgelegen, so dass seine Datenbasis wesentlich umfangreicher ist als diejenige, die ich im Januar für mein Gutachten (25 Seiten) zur Verfügung hatte. Seine rechtlichen Bewertungen sind aber unabhängig davon in einigen Punkten übereinstimmend, in anderen abweichend. Teilweise mögen die Unterschiede mit dem Wortlaut des Gutachtenauftrags zusammenhängen. Ich wurde beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten im Fall Amri zu begutachten, ob Behörden "Fehler" gemacht haben, sollten erst andere auf Grundlage des Gutachtens beurteilen, während Kretschmer auch ausdrücklich eine Fehlerbeurteilung vornehmen sollte. Derzeit wird darüber gestritten, ob Herr Kretschmer tatsächlich so unabhängig ist, wie die Landesregierung behauptet, da er gerade über eine Position an der Uni Bielefeld verhandelt.
In der FAZ (Reiner Burger: "Irren ist behördlich", S.4) wird das neue Gutachten von Reiner Burger heute folgendermaßen kommentiert:
Kretschmers Gutachten passt nahtlos zur Verteidigungslinie der Landesregierung. Als Kraft Ende Januar mitteilte, dass sie den Rechtslehrer als Sonderbeauftragten eingesetzt habe, wies sie darauf hin, dass Amri im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum mit 40 Behörden von Bund und Ländern bis zuletzt falsch eingeschätzt worden sei. „Ich glaube, wir sollten niemanden einen persönlichen Vorwurf machen“, sagte Kraft damals. Ebenso hält es nun Kretschmer. Dazu passt der Hinweis des Innenministeriums, der am Sonntag einer breiten Öffentlichkeit bekanntgewordene LKA-Vermerk sei „nicht neu“ und enthalte „auch keine neuen Erkenntnisse“. Die Regierung habe den Sachverhalt in allen bisherigen Landtagssitzungen zum Fall Amri ausführlich dargelegt. NRW habe auf Grund der damaligen Ermittlungen ein Verfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat beim Generalbundesanwalt angeregt. Der habe das Verfahren auf die Berliner Behörden übertragen. Die Observation Amris in Berlin habe den Verdacht nicht bestätigt. Zudem sei in vielen Besprechungen auf Landes- und Bundesebene mehrfach geprüft worden, ob die Voraussetzungen des Paragraphen 58a Aufenthaltsrecht im Fall Amri vorlagen. „Am Ende wurde eine Abschiebeanordnung verworfen, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Anis Amri konnte nicht in Abschiebehaft genommen werden, weil Tunesien seine Identität nicht rechtzeitig geklärt hat.“
Schon im Januar vertrat dagegen der Regensburger Rechtslehrer Henning Ernst Müller in einem Gutachten im Auftrag der FDP-Landtagsfraktion unter anderem die Auffassung, dass die Behörden spätestens Ende Oktober, als Tunesien Amri nach langem Hin und Her als tunesischen Staatsbürger anerkannte, Abschiebehaft gegen den Gefährder hätten beantragen können.
Update 10. April 2017: Laut Bericht auf Zeitonline meint ein Vertreter der Ausländerbehörde Kleve, eine Abschiebehaft sei "aussichtslos" gewesen, u.a. wegen der vielen Identitäten Anis Amris. Bei dieser Bewertung wäre aber der Zeitablauf zu berücksichtigen. In meinem Gutachten ist dies ausschlaggebend. Was bis Mitte des Jahres 2016 noch stimmte, war in der zweiten Jahreshälfte 2016 eben nicht mehr aktuell. Ich hoffe, dass dieser Punkt im U-Ausschuss nicht unter den Tisch gefallen ist. Im Herbst 2016 jedenfalls war allen beteiligte Behörden die identität Amris klar. Ich hoffe, der Vertreter der Ausländerhbehörde wurde entsprechend befragt. Meine Vermutung, man habe Amri ab September einfach nicht mehr als Gefährdung ernst genommen und deswegen auch ausländerbehördlich "aus den Augen verloren", ist bislang jedenfalls noch von keinem widerlegt worden.
Disclaimer: Ich bin weder Mitglied der FDP noch habe ich sonstige Parteibindungen. Zum NRW-Wahlkampf habe ich auch keine sonstigen politischen Verbindungen. Ich lebe seit 1983 nicht mehr in NRW.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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18 Kommentare
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Eine Reihe von Akten lagen aber auch dem Gutachter Prof. Bernhard Kretschmer nicht vor, solche z.B. von der Bundesanwaltschaft, wie er es gestern selber aussagte bei der Vorstellung seines Gutachtens.
Das Gutachten sollte natürlich auch noch vor der Wahl in NRW herauskommen, aber neben NRW haben auch die Geheimdienstkontrolleure des Bundestages im Fall Anis Amri eine interne Ermittlergruppe eingesetzt. Das Parlamentarische Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste (PKGr) beauftragte seinen ständigen Bevollmächtigten Arne Schlatmann mit den Untersuchungen laut rbb.
GR kommentiert am Permanenter Link
Einen Link auch dazu:
http://geschichtedergegenwart.com/2017/03/28/de-maizi-re-sagt-als-zeuge-...
Darunter sind auch 15.000 Seiten aus der TÜ beim Generalbundesanwalt.
Denn laut Kretschmer hatte er keinen Zugang zu vielen Akten des Generalbundesanwalts - darunter 15 000 Seiten aus der Telefonüberwachung von Anis Amri. Die Verwendung für ausländerrechtliche Zwecke habe der Generalbundesanwalt. Geschichte der Gegenwart http://geschichtedergegenwart.com/2017/03/28/de-maizi-re-sagt-als-zeuge-... Am Wochenende hatte "Bild am Sonntag" berichtet, das Landeskriminalamt habe bereits im März 2016 davor gewarnt, dass Amri einen Terror-Anschlag planen könnte. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus deutschen Regierungskreisen. Der Fall Amri wird die Behörden aber wohl weiter beschäftigen: Die zuständige Ausländerbehörde ist einem Medienbericht zufolge deutlich vor dem Berliner Attentat mit einem Abschiebe-Vorstoß am Innenministerium gescheitert. Dezember in Berlin den bisher schwersten islamistischen Anschlag auf deutschem Boden mit zwölf Toten verübt. So könne er nicht sagen, warum Amri dort als weniger gefährlich eingeschätzt worden sei als in Nordrhein-Westfalen. Das ist offen. Denn laut Kretschmer hatte er keinen Zugang zu vielen Akten des Generalbundesanwalts - darunter 15 000 Seiten aus der Telefonüberwachung von Anis Amri. Die Verwendung für ausländerrechtliche Zwecke habe der Generalbundesanwalt. Kretschmer räumte ein, dass man Amris Aufenthalt räumlich auf seinem Wohnsitz im Kreis Kleve hätte einschränken können. Ein in Medien zitierter Vermerk des Landeskriminalamts über die Gefährlichkeit Amris sei nicht neu und beinhalte keine neuen Erkenntnisse, sagte Jäger. Strafrechtsexperte befindet, die Behörden in NRW haben überwiegend korrekt gehandelt / Opposition zweifelt an Unabhängigkeit. Der Gutachter wies die Vorwürfe zurück: Das Ausschreibungsverfahren sei im Januar 2016 abgeschlossen gewesen. Einen Ruf an eine NRW-Universität habe er lange vor dem Auftrag erhalten. Die Behörde empfahl die Abschiebung des Tunesiers gemäß Paragraf 58 des Aufenthaltsgesetzes für Ausländer. Bei der EK Ventum handelte es sich um eine Ermittlungskommission des LKA Nordrhein-Westfalen. Im November ließ die Bundesanwaltschaft Abu Walaa, Boban S. und drei weitere Salafisten wegen des Verdachts auf Unterstützung der Terrormiliz IS festnehmen. Geschichte der Gegenwart http://geschichtedergegenwart.com/2017/03/28/de-maizi-re-sagt-als-zeuge-...Gastmann kommentiert am Permanenter Link
In kollegialer Hinsicht (und aus dem Mund von jemandem, der weiß, was Landesregierungen mit dem Ablauf und dem Ergebnis von Berufungsverhandlungen zu tun haben - nämlich nichts) ist die Insinuation der Befangenheit von Herrn Kretschmer ja wohl eine Unverschämtheit.
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Gastmann,
die Äußerung der Besorgnis der Befangenheit durch die Opposition erfolgt 1. offen und kann wohl 2. keine Unverschämtheit darstellen, weil dies Annahme unterstellen würde, dass die Opposition (zu ihrer Besorgnis) bewusst lügt. Wollen Sie der CDU-Opposition in NRW Lüge vorwerfen oder wollen Sie darstellen, dass es keinen sachlichen Grund für die geäußerte Besorgnis gibt? Haben Sie Erfahrungen mit Befangenheitsanträgen? Wie gehen Sie damit um?
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Lippke
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ein Ruf nach München oder Freiburg wäre schon ein Grund für Befangenheit. Aber Bielefeld?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Gastmann,
ich glaube, Sie insinuieren hier etwas, was in meinem Beitrag gar nicht drinsteht, weshalb der Vorwurf der Unverschämtheit auf Sie zurückfällt. Der Befangenheitseinwand kommt nicht von mir, sondern von der Opposition im LT NRW. Es wird tatsächlich darüber gestritten, nichts anderes steht in meinem Beitrag. Dass die Landesregierung etwas mit Berufungsverhandlungen zu tun hat, habe ich nicht behauptet und das ist tatsächlich auch abwegig.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Gastmann kommentiert am Permanenter Link
Wer eine derart substanzlose Verdächtigung ohne eigene Distanzierung kolportiert, der insinuiert. Wie man das unter Kollegen für angemessen halten kann, ist mir schleierhaft.
Gast kommentiert am Permanenter Link
http://www.tagesschau.de/inland/amri-de-maiziere-101.html
GR kommentiert am Permanenter Link
Wenn der Landesinnenminister von NRW und von der SPD nun sagt, man hätte den Anis Amri weder in Haft nehmen noch abschieben können nach der Gesetzeslage, dann impliziert er doch, daß die Gesetzeslage nicht ausreichend war und steht damit im Widerspruch zur sonstigen, oft früher geäußerten SPD-Haltung zur Verschärfung von Sicherheitsgesetzen.
Wenn der Bundesinnenminister von der CDU aber nun sagt, das wäre doch möglich gewesen nach der Gesetzeslage, dann impliziert er doch, daß die Gesetzeslage ausreichend war und steht damit im Widerspruch zur sonstigen, oft früher geäußerten eigenen (und auch partiellen CDU/CSU-Haltung) zur Verschärfung von Sicherheitsgesetzen.
Verkehrte Fronten oder Welten oder Wahlkampf oder was ...... ?!
Gast kommentiert am Permanenter Link
Für diejenigen mit Zugang zu juris: in der jM -juris - Die Monatszeitschrift 2017, 151 ist ein interessanter Beitrag des Leiters einer rheinland-pfälzischen Zentralstelle für Rückführungsfragen zu Fragen der Abschiebepraxis und den Problemen bei der Passbeschaffung.
Seine Einschätzung zu Amri ist, es sei
"eindeutig, dass es eine Reihe von Haftgründen gab, aber es ist gleichzeitig zumindest mehr als fraglich, ob ein Haftantrag bzw. die Aufrechterhaltung der bereits vom AG Ravensburg angeordneten Haft (vermutlich war es nur eine polizeiliche Gewahrsamnahme über ein Wochenende zum Zweck der späteren Abschiebungshaftbeantragung) bei der großen Unsicherheit hinsichtlich der Passersatzausstellung durch Tunesien, von wo erst im Oktober ein negatives Ergebnis zu Amri kam, rechtlich tragfähig gewesen wäre"
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Das entspricht der Einschätzung in meinem Gutachten. Aber die Chance einer gerichtlichen Bestätigung stieg im Verlauf des Herbst doch deutlich.
Und zu Recht haben sich die Organisationen der Richterschaft dagegen gewehrt, dass man ihnen seitens der Exekutive praktisch den schwarzen Peter zuschieben will, obwohl im Fall Amri nie ein Gericht gefragt wurde. Wie nämlich konkret in dem Fall über Abschiebehaft entschieden worden wäre, in dem dem Richter bekannt wird, dass es sich um einen terroristischen Gefährder handelt, und zwar NACH den Anschlägen in Nizza, Würzburg und Ansbach (alle Mitte/Ende Juli 2016), kann nicht mit Sicherheit eingeschätzt werden.
GR kommentiert am Permanenter Link
Prof. Dr. Müller scheint hier ja genau richtig zu liegen, wie es neue Erkenntnise auch nahelegen, die in diesem Artikel der WELT vom 04.04.2017 mit Stand: 17:14 Uhr berichtet werden:
"Jägers Verteidigungslinie bricht Stück für Stück ein"
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article163406377/Jaegers-Verteid...
Zitat daraus:
Damit ist eine neue Situation vermutlich jetzt auch in dieser Sache da.
Mustermann kommentiert am Permanenter Link
Vor zwei Tagen habe ich in einem Artikel zu einem anderen Fall gelesen, dass die Anordnung der Abschiebehaft aufgrund Überbelegung nicht umgesetzt werden konnte.
So gesehen ist es wirklich müßig, die Richterschaft nach einem was wäre-wenn zu befragen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
In der aktuellen Zeit findet sich ein Artikel über den NRW-Innenminister Ralf Jäger: Fabian Klask, Ich doch nicht, Die Zeit Nr. 14 vom 30. März 2017, S. 2
GR kommentiert am Permanenter Link
Nach dem neuen Bericht zu Anis Amri, den die Taskforce des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) vorgelegt hatte, wird nun ein U-Ausschuß des Bundestags gefordert.
http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-taskforce-bericht-gruene-wollen-...
GR kommentiert am Permanenter Link
Fast zeitgleich liegt nun auch ein Bericht zu den Kölner Sylvester-Vorfällen vor:
Dazu SPON am Freitag, 31.03.2017 12:09 Uhr:
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-silvester-untersuchungsaussc...
In der ARD:
http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/pua-silvesternacht-abschlus...
Versagen von Behörden, vielfache Zuständigkeiten, aber wenige Verantwortlichkeiten, wie bei Anis Amri.
Dazu das ZDF, auch mit einem Interview des Vorsitzenden der Task-Force des PKGr, Clemens Binninger:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/heute-journal-vom-30-maerz-...
oder hier: http://www.clemens-binninger.de/aktuell/meldungen/64-2017/989-bericht-de...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Dieses Thema wird behandelt im "Dossier" der Zeit dieser Woche unter dem Titel "Ein Anschlag ist zu erwarten".
GR kommentiert am Permanenter Link
Einen Anschlag hat es ja auch nun wieder gegeben, dieses Mal auf einen BVB-Bus, aber noch wird gerätselt, wer genau dahinter steckt.
(Damit will ich auch nichts "insinuieren".....)