EuGH: Vereinbarkeit des deutschen MitbestG mit dem Unionsrecht
von , veröffentlicht am 18.07.2017Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrechtWirtschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht|3035 Aufrufe
Der EuGH hat mit Urt. v. 18.7.2017 - C-566/15 in Sachen Erzberger/TUI AG entschieden: Das deutsche MitbestG sei mit dem Unionsrecht vereinbar. Insbes. verstoße es nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass im EU-Ausland beschäftigte Arbeitnehmer eines Konzerns bei Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen seien (PM Nr. 81/17 v. 18.7.2017).
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben