GroKo: Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch im Januar 2021

von Markus Meißner, veröffentlicht am 13.12.2020
Rechtsgebiete: CoronaInsolvenzrecht|4065 Aufrufe

Zeitlich zusammentreffend mit den heute gefassten Beschlüssen zur Eindämmung des Coronavirus wurde bekannt, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen auch im Januar 2021 ausgesetzt bleiben soll.

Bereits aktuell: Unterschiedliche Rechtslage im Falle von Zahlungsunfähigkeit einerseits und Überschuldung andererseits

Während die Insolvenzantragspflicht im März 2020 zunächst generell ausgesetzt wurde, gilt für Unternehmen bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bereits seit dem 1. Oktober 2020 wieder die gesetzliche Insolvenzantragspflicht aus § 15a InsO. Eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.12.2020 erfolgte indes für solche Unternehmen, bei denen ausschließlich der Insolvenzgrund der Überschuldung zu bejahen ist (vgl. Blog-Beitrag vom 14.09.2020).[1]

Noch Anfang diesen Monats äußerte die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass es nicht beabsichtigt sei, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nochmals über den 31.12.2020 hinaus zu verlängern. Stattdessen setze man auf das Instrumentarium des neuen Sanierungs- und Insovenzrechts (Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG)[2], welches zum 1. Januar 2021 in Kraft treten solle und Unternehmen neue Sanierungsmöglichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen würde.[3] Ein Überblick über die geplanten Veränderungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht finden sich in dem Blog-Beitrag vom 10.10.2020.[4]

Nunmehr doch: Weitere „Schonfrist“ im Hinblick auf eine erwartete Welle von Firmenpleiten

Angesichts einer Vielzahl von Unternehmen, die aufgrund der Corona-Beschränkungen aktuell in wirtschaftliche Schieflage geraten und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, hat die Große Koalition nunmehr offensichtlich doch die Notwendigkeit gesehen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen erneut zu verlängern und auf den Monat Januar 2021 zu erstrecken. Nach Aussage des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagfraktion, Dr. Johannes Fechner, müsse verhindert werden, dass

 betroffene Firmen Insolvenz beantragen müssten, nur weil die staatlichen November- und Dezemberhilfen noch nicht ausgezahlt worden seien.[5]

In dieselbe Richtung äußerte sich auch Jan-Marco Luczak, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der Unionsfraktion:[6]

Um unsere Rettungsbemühungen nicht zu konterkarieren, setzen wir die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages daher noch einmal für den Januar aus.

 

[1] https://community.beck.de/2020/09/14/strafbarkeitsrisiko-insolvenz-ausse...

[2] https://www.stp-online.de/saninsfog-starug/

[3] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neues-sanierungsrecht-a...

[4] https://community.beck.de/2020/10/10/covid-19-als-turbo-fuer-geplante-ve...

[5] https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-roundup-...

[6] https://www.zeit.de/news/2020-12/13/insolvenzantragspflicht-auch-im-janu...

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen