LTI 20/20 TruSpeed: Nicht so gut wie gedacht?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 16.07.2024
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|2580 Aufrufe

Vielleicht haben Sie das auch aus der Tagespresse entnommen: LTI 20/20 TruSpeed misst vielleicht doch nicht immer so zuverlässig, wie gedacht. Zuletzt hatte es ja so etwas auch bei LEIVTEC XV3 gegeben...offenbar ohne dass die wirkliche Ursache der Abweichungen ausfindig gemacht werden konnte. Bislang wurde TruSpeed gerne ähnlich wie die Jahrzehnte genutzten Messgeräte des Herstellers Riegl genutzt. Sie waren als standardisierte Messverfahren anerkannt. Nun gibt es aber wohl nachgewiesenermaßen unrichtige Messungen des Gerätes, die offenbar dazu führen, dass TruSpeed erst einmal aus dem Verkehr gezogen wurde, so berichtet die stets bestens informierte Kanlzei Zimmer-Gratz HIER

So lange nicht Klarheit herrscht, ob immer oder nur in bestimmten Konstellationen falsche Messwerte gebildet werden, bietet sich sicher ein Einstellung derartiger Verfahren nach § 47 OWiG an.

Hier dann noch ein paar Links zu dem Gerät:

Herstellerseite (Englisch)

Englische Bedienungsanleitung 

Ausführungen von Dipl.-Phys. Klaus Schmedding, Thorsten Reuß zu TruSpeed

PTB-Seite zu Geschwindigkeitsmessgeräten

 

Eine Meldung aus diesem Blog hier zu einer TruSpeed-Messung zu einer Entscheidung des Kammergerichts

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So ist das eben mit dem »standardisiertes Messverfahren«: ein Gerät ist nur so lange standardisiert, bis Sachverständigen die Versäumnisse der PTB bei der Zulassung auffallen. Das war bei LEIVTEC so, war bei den von der PTB bis heute geleugneten und dennoch durch eine Zulassung einer neuen Auswertesoftware unterbundenen LED-Fehlmessungen so und jetzt wohl auch bei LTI.

Wobei vor allem Letzteres die Zulassungsverfahren bei der PTB in einem schlechten Licht erscheinen lässt: die Abgleiteffekte sind bei den vergleichbaren Riegl-Messgeräten schon vor 30 Jahren aufgetreten und wurden durch die Zulassung einer neuen Software unterbunden. Solche Effekte im Rahmen der Zulassung eines vergleichbaren Geräts nicht in aller Ausführlichkeit zu untersuchen, lässt sich technisch nicht mit der sorgfältigen Durchführung eines Zulassungsverfahrens in Einklang bringen. Zumal vermutlich jeder Sachverständige, der schon einmal Versuche mit den LTI-Messgeräten durchgeführt hat, feststellen konnte, dass das Messgerät beim Anvisieren von festen Zielen eine Geschwindigkeit ausgeben kann.

Wie die Sachverständigen schon etlichen Jahren aufzeigen: sich bei der Bewertung einer Messung allein am standardisierten Messverfahren zu orientieren, mag für Juristen eine klasse Sache sein, für Techniker ist es unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgänge um LEIVTEC, eso und LTI aber nicht sinnvoll. Zumindest solange die PTB pauschal untersagt, Messverfahren nachvollziehbar zu gestalten und somit außer durch aufwändige spezielle Versuche (die eigentlich die PTB hätte durchführen müssen) keine Fehlmessungen festgestellt werden können.

Warum verbietet die PTB die Integration der Rohmessdaten, obwohl durch deren Auswertung bei eso nicht nur die LED-Fehlmessungen aufgedeckt werden konnten, sondern auch das Ermitteln der Ursache möglich war? Warum verbietet die PTB trotz Zulassungsanfrage eines Herstellers die Integration eines zweiten Verfahrenes zur Plausibilisierung, ohne das Messgeräte bei den anderen großen Zulassungsinstitutionen erst gar keine Zulassung bekommen können?

Es wird Zeit, dass sich neben den Sachverständigen auch die Juristen der Intransparenzinitiative der PTB entgegenstellen! Von einem Betroffenen zu fordern, er müsse konkret vortragen, um ein Messergebnis zu erschüttern, ihm aber jegliche Möglichkeiten zu nehmen, dies zu tun, erscheint mehr als fraglich. Dass drei der wenigen zugelassenen Messsysteme eklatante Mängel aufweisen, spricht für systematische Fehler im Zulassungsverfahren.

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