Veröffentlicht am 14.03.2008 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Wenn der Mieter seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt, kann der Vermieter grundsätzlich zumindest fristgerecht kündigen, § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Auf einen Rechtsirrtum kann er sich zur ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
MieteMinderungZurückbehaltungMiet- und WEG-Recht
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