Veröffentlicht am 16.10.2012 von Dr. Klaus LützenkirchenEigentlich liegt es auf der Hand: ist der Mietrückstand für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht ausreichend, kann dennoch die ordentliche Kündigung ... Weiterlesen
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ordentliche KündigungZahlungsverzugnicht unerhebloiche PflichtverletzungMiet- und WEG-Recht6919 Aufrufe