Spitzelvorwürfe gegen Lidl

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 27.03.2008

Nach einem Bericht des "Stern" soll der Lebensmitteldiscounter Lidl seine Mitarbeiter systematisch ausspioniert haben. Die Verhaltensweisen der Beschäftigten am Arbeitsplatz sollen u.a. mit Videokameras und durch den Einsatz von Detektiven erfasst worden sein. In den Protokollen soll u.a. festgehalten sein, wer nach Ansicht der Überwacher unfähig ist oder einfach nur "introvertiert und naiv wirkt". Mitunter seien sogar Toilettengänge und mögliche Liebesverhältnisse dokumentiert worden. Lidl hat mögliche Verstöße eingeräumt und sich bei den Mitarbeitern entschuldigt. In dem Brief der Lidl-Geschäftsführung heißt es: "Wenn Sie sich in Misskredit gebracht und persönlich verletzt fühlen, so bedauern wir dies außerordentlich und entschuldigen uns dafür bei Ihnen." Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar nannte die Überwachung von Mitarbeitern "alles andere als einen Einzelfall". Die Gewerkschaft Ver.di hat die Betroffenen aufgerufen, Ansprüche gegen Lidl im Wege von Musterklagen durchzusetzen. Der Vorfall wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Diese reichen vom Arbeitsrecht, über das Datenschutzrecht bis hin zum Strafrecht.

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1 Kommentar

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Was für Auskunftsansprüche stehen denn den Mitarbeitern so zu, um überhaupt eine Ahnung davon zu bekommen, ob auch Sie von diesen "Beobachtungen" betroffen waren?

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