Tariftreuegesetz vor dem EuGH gescheitert

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 03.04.2008
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtBVerfGEuGHMindestlohnTariftreue|4870 Aufrufe

Die Befürworter staatlicher Mindestlöhne haben innerhalb von drei Tagen die zweite Niederlage einstecken müssen. In der Rechtssache Rüffert (C-346/06) hat der EuGH heute die vom niedersächsischen Landesvergabegesetz geforderte Tariftreueerklärung für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Die Entsende-Richtlinie (RL 96/71/EG) stehe der gesetzlichen Maßnahme des Hoheitsträgers eines Mitgliedstaats entgegen, mit der dem öffentlichen Auftraggeber vorgeschrieben wird, Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen. Noch 2006 hatte das BVerfG die vergleichbare Regelung Berlins für mit dem GG vereinbar erklärt.
Bereits am Montag war die Frist, innerhalb derer die Tarifvertragsparteien ihr Interesse an Aufnahme ihrer Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bei der Bundesregierung anmelden konnten, mit nur mäßiger Resonanz verstrichen.

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