Bundesregierung will BDSG verschärfen

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 08.10.2008

Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über den Umfang des illegalen Datenhandels in Deutschland. In einer Antwort (16/10444) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (16/10217) der Linksfraktion heißt es, die Ermittlungen gegen betroffene Unternehmen seien Sache der zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder. Einzelheiten zu den Ermittlungen seien der Bundesregierung nicht bekannt. Außerdem sei die Datenschutzaufsicht über den nichtöffentlichen Bereich Sache der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass es am 4. September 2008 ein Treffen von Vertretern der für den Datenschutz zuständigen Institutionen aus Bund und Ländern bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gegeben habe. Dabei sei vereinbart worden, dass die Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Adressenhandels künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein solle. Die Erbringung einer Leistung solle nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden dürfen. Außerdem sollen nach Angaben der Regierung die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erweitert werden. Ein Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes werde bis Ende November vorgelegt. An der Einführung eines bundesweiten Melderegisters will die Regierung festhalten. Der Referentenentwurf für ein Bundesmeldegesetz befinde sich in der Ressortabstimmung, schreibt die Regierung.

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2 Kommentare

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Ohne den Gesetzesentwurf zu kennen: Das alles klingt nach kleinen und kleinsten Verbesserungen, nicht mehr.

Was wir aber brauchen, ist ein völlig reformiertes Datenschutzrecht, dass den Grundsatz der DATENSPARSAMKEIT endlich konsequent umsetzt.

Nur Datenvermeidung ist wahrer Datenschutz.

Zudem brauchen wir eine ganz neue Dogmatik im Bereich des Internet-Datenschutzes. Hier fehlt es bisher an Vorschlägen aus der Wissenschaft.

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"Zudem brauchen wir eine ganz neue Dogmatik im Bereich des Internet-Datenschutzes."
Die liegt auf der Hand: Eine Trennung in Bereiche wie z.B. "Internet", "sozialer Bereich" und "genereller Bereich", wie ihn das Recht mit den Unterscheidungen in TMG, BDSG, SGB und den verschiedenen LDSG kennt ist schlicht überholt.

"Hier fehlt es bisher an Vorschlägen aus der Wissenschaft."
An Vorschlägen mangelt es nicht - selbst in der NJW kann man inzwischen regelmässig Ausblicke zum Datenschutz lesen. Es interessiert sich nur keiner dafür, weder in der Öffentlichkeit noch in der Politik.

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