Erfolg für Prinz Ernst August von Hannover - LG Hildesheim ordnete am Dienstag die Wiederaufnahme des Verfahrens an

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 26.11.2008

Der Prozess gegen Prinz Ernst August von Hannover um die Attacke auf einen Discobesitzer wird neu aufgerollt. Das LG Hildesheim ordnete am Dienstag die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Damit ist die Rechtskraft des Urteils des LG Hannover aus dem Jahr 2004 beseitigt.

Die Entscheidung stützt sich in erster Linie auf die Zeugenaussage von Ernst Augusts Ehefrau, der Prinzessin Caroline von Monaco, die im August vernommen worden war.

Mal sehen, was die erneute Beweisaufnahme bringt.

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4 Kommentare

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Merkwürdig: im Prozess gegen Stefan Effenberg (laut Urteil soll er "Arschloch" an einen Polizisten gesagt haben) wurde der Ehefrau (sie meinte, ihr Mann habe "Guten Abend" gesagt) nicht geglaubt, sie bekam sogar einen Strafbefehl wegen Falschaussage. Offenbar sind vor Gericht "blaublütige" Ehefrauen und Polizisten die besseren Zeugen.

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Vielleicht war die gute Caroline einfach in dem konkreten Fall überzeugender als Frau Effenberg und konnte eine konkret und auf besondere Fakten gestützte entlastende Aussage machen.

Aber dann hätte man ja eine Gelegenheit versäumt, auf Adelsangehörige draufzuschlagen, nicht wahr, Herr "Hausherr".

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@ Der_Schreier

Der Adel ist in Deutschland zu recht abgeschafft.
Deshalb ist auch die Bezeichnung in der Überschrift unrechtmäßig es muß korrekt „Ernst August Prinz von Hannover“ heißen. oder ist das hier Frau im Spiegel?
Und Personen die hier unter ihrem echten Namen kommentieren deren Namen bewusst in Anführungszeichen zu setzen ist ganz erbärmlicher Stil.
Und wer auf andere Menschen tatsächlich „draufgeschlagen“ hat, das dürfte allgemein und gerichtsfest bekannt sein.

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