Endlich (etwas) Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 12.09.2009
Rechtsgebiete: PatientenverfügungBetreuungsrechtErbrecht|2963 Aufrufe

Nach jahrelanger politischer Diskussion und einem Abstimmungskrimi im Bundestag im Juni 2009 endlich die ersehnte hinreichende Rechtssicherheit für Bürger: Jeder kann jetzt eine Patientenverfügung nach seinen Vorstellungen errichten und sich sicher sein, dass sein Wille bzgl. seiner medizinischen Behandlung auch tatsächlich beachtet wird. Eine Tötung auf Verlangen bleibt weiterhin untersagt.

Vor dem neuen, begrüßenswerten Gesetz bestand für einen Erkrankten die Gefahr, dass bei einer nicht äußert (lebens-)bedrohlichen Erkrankung der Arzt die Weisungen aus der Patientenverfügung nicht beachten durfte. Bei einer Fehleinschätzung drohten zudem dem Arzt strafrechtliche Risiken. Die nicht hinnehmbare Unsicherheit hat ein Ende.

Ich hoffe, dass das neue Gesetz Auslöser für Millionen von Menschen ist, eine individuelle Patientenverfügung zu errichten. Jeder - unabhängig von Alter und Vermögen - sollte mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht sich für schlechte Tage abgesichert haben.

Neu ist, dass der Betreuer/Bevollmächtigter als Mittler dem Willen aus der Patientenverfügung gegenüber Ärzten Geltung verschaffen muss. Zuvor stellte die Patientenverfügung zumeist eine direkte Handlungsanweisung an den Arzt dar.

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