Conrad-Elektronik: Sehr geehrter Herr Krumm...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 16.11.2009

Tja - manche Mails, die man so erhält haben schon eine unfreiwillige Komik. Heute nämlich habe ich wichtige Post von Conrad-Elektronik vorgefunden. Man bietet mir auch für Deutschland (!) diesen GPS-Warner für den Straßenverkehr an. Zwar bin ich Kunde bei Conrad, aber wohl doch sprichwörtlich die falsche Adresse für die Mail, oder?! Conrad hierzu: "Vermeiden Sie böse Überraschungen..."

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15 Kommentare

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Huiuiui, das man Ihnen (!) in Deutschland (!) ein Gerät anbietet, was zwar illegal (!) ist aber trotzdem fast jeder (!) Autofahrer im Auto hat ist schon unerhört!!!! 

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Dass das Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1b StVO verboten sein soll, halte ich für höchst fragwürdig. Die Ausgabe der Warnung erfolgt nun mal bei Annäherung an eine vordefinierte geographische Position und nicht kausal aufgrund des Vorhandenseins einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme an dieser Position. Die geforderte Detektionsfähigkeit liegt gerade nicht vor. Ebenso warnt bisweilen ein Autoradio vor Blitzern. Ein bloße Datenverarbeitung, die bekannte Standorte von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zum Gegenstand hat, lässt sich schwerlich unter den Wortlaut subsumieren.

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hmm, da war doch vor ein paar Monaten ein Bericht im Fernsehn, dass man Navis mit "Sonderfunktion" nicht betreiben darf und unsere hochspezialisierten Polizisten das Navi beschlagnahmen dürfen, wenn darauf die entsprechende Warner-Software installiert ist.

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zum juristischen  § 23 untersagt die Nutzung (selbstverständlich ist der Kauf und Verkauf erlaubt)

1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

 

dazu gehören insb. auch GPS Warner eine Detektionsfähigkeit ist keine Voraussetzung. .

Der Wortlaut gibt eine solche Einschränkung nicht her.

Sinn und Zweck auch nicht

 

 

Gesetzesbegründung des sog. historischen Gesetzgebers bestätigt:

gilt insb. für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen

 

Also nicht erlaubt,

 

 

zwar werden viele nicht so ein GPS extra Warndingsbums haben, aber entsprechende Zusatzsoftware auf ihr Navi gespielt haben, zwar nicht alle, aber viele. Aber die Anzahl von Gesetzesverstößen legalisiert diese halt nicht, sonst bräuchte man ja diese Geräte nicht, weil ja auch nicht alle, aber viele zu schnell fahren...

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Die Detektionsfähigkeit ergibt sich meines Erachtens unmittelbar aus dem Wortlaut, wenngleich mir die gegenteilige gesetzgeberische Absicht bekannt ist. Die Fähigkeit, eine Verkehrsüberwachungsanlage anzeigen zu können, ist die Voraussetzung, für das Anzeigen bestimmt zu sein. Eine - selbst nur in Gedanken vollzogene - Versuchsreihe wird zweifellos den Nachweis erbringen, dass ein Gerät auf GPS-Basis nicht in der Lage ist, eine Verkehrsüberwachungsanlage anzuzeigen, sondern lediglich beliebige Orte, welche man als Standort einer solchen Anlage vermutet. Dass es Sinn und Zweck einer solchen Regelung sein soll, auch Geräte zur Wiedergabe einer ohne unmittelbare Wechselwirkung mit der vorhanden oder nicht vorhandenen Verkehrsüberwachungsanlage vordefinierten Information einzuschließen, geht einseitig von (nachvollziehbaren) Wünschen der Verkehrsüberwacher aus und muss zwangsläufig zu einer Überdehnung angesichts neuer technischer Entwicklungen führen - wie schon bei dem ( ggf. TMC-fähigen) Autoradio, das man deshalb lieber unter den Tisch fallen lässt.

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@Peter
Glaube ich nicht, siehe § 23 Abs. 1b StVO:
"[...] ein technisches Gerät [...], das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

Ein Navi hat ja eine gänzlich andere Funktion; es ist ja gerade nicht als Radarwarner bestimmt. Stünde da nicht noch technisches Gerät, würde das sonst auch für ein Blatt Papier gelten, auf dem die aktuellen Standorte von Radarfallen notiert sind. Ob sich ein Unrechtsgehalt dadurch steigert, die Koordinaten nicht selbst abzuschreiben, sondern in ein Navi automatisch einspielen zu lassen, stelle ich mal dahin.

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@knut: ein Navi alleine ja, ein Navi mit Zusatzsoftware nein. meditationsverweigerer hat das ja sehr schön erläutert.

Und wie sagte mein Prof. immer so schön: "glauben tun wir in der Kirche" :-)

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Also die Verwendung eines solchen elektronischen Warner-Dingsbums ist verboten, auch wenn es nur eine Art Landkarte ist. Dort sind POI (= interessante Punkte) verzeichnet, wie z.B. McDonald, Sehenswürdigkeiten und eben auch Blitzampeln.

Eingezeichnet werden dürfen aber nur McDonalds und Sehenswürdigkeiten, piepsen darf es auch nur bei Annäherung an ein McDonald-POI.

Wäre es eine einfache Landkarte, dürften die Blitzampeln zwar dort verzeichnet sein. Das Blatt Papier ist kein technisches Gerät. Aber es kann leider auch nicht rechtzeitig piepsen. Also auch keine Lösung. Man könnte nur dem Beifahrer eine solche Karte in die Hand drücken, und der muss dann immer rechtzeitig piepsen. Das darf sein.

Die StVO ist also technikfeindlich!

Endergebnis: während jeder Einheimische die Blitzampeln kennt, so sind die Ortsunkundigen die Vera... Das ist unfair. Das elektronische Gerät würde nur den Ortsunkundigen das gleiche Wissen vermitteln wie den Einheimischen. Aber offensichtlich soll mit dieser Vorschrift das Abzocken nur der Fremden gefördert werden (irgendwie müssen sich die Blitzampeln ja rentieren).

 

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Sehr geehrte Raser und Bei-Rotfahrer unter den Lesern und Kommentatoren,

Sie benutzen ein Gerät (PKW), das jedes Jahr in Deutschland einigen tausend Menschen das Leben kostet. Das ist der Grund dafür, dass der Gesetzgeber einige Regeln für die Benutzung aufgestellt hat, die bei allgemeiner Einhaltung das Risiko im Rahmen halten sollen (Höchstgeschwindigkeiten, Abstand, Ampeln, Handyverbot, Alkoholverbot). Einige von Ihnen wollen sich nicht dran halten und halten es für einen Ausdruck von besonderer Bürgerfreiheit, sich mit Zusatzgeräten vor den Polizeikontrollen zu schützen. Jede Gesetzgebung, die eine Effektvität der Kontrollmaßnahmen sicherstellt, ist aber völlig legitim. Die hier (nicht nur in diesem Strang, sondern auch bei anderen ähnlichen Anlässen) zu beobachtende Jammerei (Beispiel in #9 (ich glaube, es ist nicht ironisch gemeint): "während jeder Einheimische die Blitzampeln kennt, so sind die Ortsunkundigen die Vera... Das ist unfair. Das elektronische Gerät würde nur den Ortsunkundigen das gleiche Wissen vermitteln wie den Einheimischen. Aber offensichtlich soll mit dieser Vorschrift das Abzocken nur der Fremden gefördert werden (irgendwie müssen sich die Blitzampeln ja rentieren)", und dazu noch die "Helden der Straße", die stolz mit Ihrem Handy am Steuer ihrem jeweiligen Dudelradiosender jede Verkehrskontrolle melden, das alles ist in meinen Augen eine moderne Pest. Ich schreibe das nicht nur, weil ich heute von einem Ihrer telefonierenden Autofahrerkollegen mit meinem Fahrrad fast in den Graben geschickt wurde - (ginge es nach mir, hätte das dem allein schon die Fahrerlaubnis gekostet). An anderen Tagen bin ich schließlich auch mal Autofahrer. Ich bemühe mich dann, die Regeln einzuhalten. Und wenn ich mal versehentlich doch eine Regel missachtet habe und die "böse Überraschung" eintritt, dann zahle ich halt.   

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Müller,

ich gehe davon aus, dass man auf einer Plattform wie dieser juristische Probleme auf akzeptablem Niveau diskutieren kann, ohne Gefahr zu laufen, für eine Ansicht diffamiert zu werden. Vielleicht gelangen wir wieder zu diesem angenehmen Klima, wenn Sie sich von ihrem heutigen Radfahrer-Erlebnis erholt haben.

Grüße

Richard

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Sehr geehrter Herr Richard,

Sie persönlich bzw. Ihre Ansicht habe ich doch gar nicht gemeint! Aber haben denn andere Kommentare hier (#1,#3,#5, #9 am Ende) für Sie akzeptables Niveau? Lassen wir meine flapsige Ausdrucksweise einmal weg (sollte auch mal erlaubt sein im Blog), dann meine ich das durchaus ernst: Regeln im Straßenverkehr machen im Großen und Ganzen Sinn, auch diejenigen, die den Schutz vor Kontrollmaßnahmen verbieten. Im Übrigen würde ich (das wundert Sie jetzt nicht mehr) der Subsumtion von meditationsverweigerer (#6) eher zustimmen als der Ihren (#2). Dass nämlich im Inneren eines Geräts eine "bloße Datenverarbeitung" passiert, taugt m.E. nicht als Differenzierungskriterium zwischen verbotenen und erlaubten Geräten - die Norm bietet dafür keinen Anhaltspunkt.

Schönen Abend noch

Henning Ernst Müller

P.S. (unsere posts hatten sich gekeuzt): Sie interpretieren m. E. in den Wortlaut "anzeigen" zu viel hinein, nämlich die Art und Weise des Dateninputs. Während der Radarwarner die Messwellen des Messgeräts zum input hat und dann durch den Warnton während der Fahrt "anzeigt", nimmt ein GPS-Warner seinen input aus dem elektronischen Kartenmaterial und "zeigt" dann die Geschwindigkeitsmessung durch den Warnton ebenfalls während der Fahrt "an".

So ganz optimal war das Beispiel mit der Blitzampel vielleicht nicht. Zur Erläuterung: In der Realität hat doch kaum ein Autofahrer vor, über rote Ampeln zu fahren. Damit gefährdet er sich doch selbst. Jeder Autofahrer kennt jedoch das Problem, dass eine Ampel bei Annäherung auf Gelb schaltet. Dann geht es um die Entscheidung, ob ein Abbremsen möglich, sinnvoll und notwendig ist. Bei dieser Entscheidung hilft es ungemein, wenn man weiß, dass diese Ampel eine Blitzampel ist. Dann wird man auf keinen Fall versuchen, noch bei Gelb rüberzukommen.

Umgekehrt wird wohl keine einzige rote Ampel zusätzlich überfahren, nur weil es diese Warngeräte gibt.

Insofern führt ein solches Warngerät im Falle von Blitzampeln nicht zu einer vermehrten Verletzung von Verkehrsvorschriften, sondern eher zu einer Verringerung.

Ähnliches gilt für Geschwindigkeitsbegrenzungen, die überwacht werden. Schon heute gibt es mehr und mehr offizielle Warnschilder vor einer solchen Verkehrsüberwachungsmaßnahme (bei Ortseinfahrten kommt ein Hinweis auf die stationäre Radarüberwachung, dann folgt der Starenkasten). Mit diesen Warnschildern werden auswärtige Autofahrer vor der Überwachung offiziell gewarnt.

Da stationäre Überwachungsanlagen nicht immer scharf sind, aber oftmals an besonderen Unfallschwerpunkten eingerichtet sind, so hat es durchaus einen disziplinierenden Effekt, wenn an dieser Stelle der Autofahrer auf die Überwachung hingewiesen wird -sei es durch eine offizielle Warntafel, oder eben durch ein elektronisches Warngerät. Zumindest ein allgemeiner Hinweis des "technischen Gerätes" auf die grundsätzliche Tatsache der Überwachung dieser Strecke (ohne genaue Ortsangabe) würde m.E. die Zahl der Raser auf dieser Strecke eher senken.

Das Gerät sollte natürlich nicht mitteilen, ob die stationäre Überwachung zur Zeit scharf geschaltet ist. Bei mobilen Überwachungen sieht die Sache ebenfalls anders aus, weil diese ja immer scharf sind. Vor diesen sollte auch nicht gewarnt werden (was die Radiosender allerdings tun - völlig legal).

Übrigens melden die meisten Navis heutzutage Geschwindigkeitsbegrenzungen (z.B. auf Autobahnen) und warnen, falls man dauerhaft diese Begrenzung überschreitet. Auch das ist zulässig und sinnvoll, weil es den Autofahrer eher zum Langsamfahren anhält.

Man sollte also nicht pauschal behaupten, dass Warnungen vor Kontrollen "einigen tausend Menschen im Jahr das Leben kostet". Das wäre nur dann der Fall, wenn es eine Studie gäbe, die das geänderte Verkehrsverhalten solcher "geschützter" Autofahrer belegte. Nur wenn ein solches Gerät tatsächlich zum Rasen verführte (weil man ja vermutlich nicht erwscht wird und es somit nichts kostet), dann wäre die Aussage richtig. Einen solchen Effekt halte ich aber für unwahrscheinlich (sofern nicht auch vor den mobilen Überwachungen gewarnt wird).

 

 

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Sehr geehrter Herr Werner,

Ihren Ausführungen kann ich folgen und sie treffen auch teilweise zu. Mit dem "Gerät, das mehreren tausend Menschen das Leben kostet" meinte ich aber natürlich nicht die Warngeräte, sondern den PKW selbst, wie ja auch aus dem Zusammenhang erkennbar wird. Sie haben Recht, das Warnungen vor Überwachung ja durchaus auch dazu führen, dass Regeln (an bestimmten Stellen) eingehalten werden. Dennoch wird offiziell bei Weitem nicht vor allen solchen Überwachungen gewarnt und das hat auch seinen Sinn, denn wir Menschen halten Regeln besser ein, wenn eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Sanktionierung bestehen bleibt. Die Radiowarnungen haben immerhin noch einen gewissen "Filtereffekt" im menschlichen Gedächtnis. Man denkt zwar :"Ah, auf dieser Strecke wurde doch eben irgendwas gemeldet" und fährt dann entsprechend vorsichtiger, vielleicht sogar über mehrere Kilometer hinweg, aber man wird halt nicht während der Fahrt exakt erst und nur dann vorgewarnt, wenn man dort vorbeikommt.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

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