"Rolling Stones" sind keine Angestellten

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 16.01.2010

Was den Fans der wohl dienstältesten Rockband der Welt schon lange klar war, hat jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 14.1.2010, Az.: L 9 KR 142/03) bestätigt: Mick Jagger, Keith Richards, Ron Wood und Charlie Watts rocken bei Auftritten in Deutschland als selbstständige Künstler und nicht als Angestellte des Tourneeveranstalters. Daher müssen die Veranstalter Abgaben in Höhe von 320.000 Euro an die Künstlersozialkasse zahlen. Hintergrund des Rechtsstreits: Eine Künstlersozialabgabe haben Konzertveranstalter auch auf die Gagen zu entrichten, die ihre ausländischen Vertragspartner an selbstständige Künstler für in Deutschland durchgeführte Konzerte zahlen. In diesem Zusammenhang war zu klären, ob die Mitglieder der Rolling Stones während ihrer "Bridge to Babylon"-Tour 1998/99 aufgrund ihrer vertraglichen Bindungen als abhängige Beschäftige der amerikanischen Gesellschaft RS Tours Inc. (seinerzeit alleiniger Gesellschafter: Keith Richards) oder als selbstständige Künstler anzusehen waren. Das Landessozialgericht widersprach der Ansicht der deutschen Veranstalter und ging "aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände" davon aus, dass die Bandmitglieder selbstständige Künstler seien. Die Zahlung an die Künstlersozialkasse sei somit zu entrichten. Ob die Bandmitglieder tatsächlich demnächst Leistungen der deutschen Künstlersozialversicherung in Anspruch nehmen können, ist nicht bekannt. Es nicht auszuschließen, dass sie bereits anderweitig gegen Altersarmut abgesichert sind oder ohnehin vorhaben, bis zum "Umfallen" durch die Welt zu touren.

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