USA: Federal Corrupt Practices Act (“FCPA”) - Neue Ermittlungsaktivitäten

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 06.05.2010

Der FCPA ist ein Thema, das deutsche Unternehmen leider immer wieder betrifft.  Das Gesetz sanktioniert unzulässige Zahlungen durch Unternehmen oder Bürger weltweit an ausländische Beamte und Funktionsträger. Es betrifft auch und gerade deutsche Unternehmen und Einzelpersonen, die in den USA Geschäfte machen und dem FCPA unterliegen. 

Die Securities and Exchange Commission (SEC) in San Francisco hat eine neue regionalen Einheit (Unit) für die Durchsetzung des FCPA aufgestellt, die sehr bald ihre Ermittlungen aufnehmen wird - mit dem Schwerpunkt auf Unternehmen, die an der Westküste ansässig sind.

Wir verzeichnen einen deutlichen Trend zu mehr Strafverfolgungsmaßnahmen; die Anzahl der FCPA-Fällen pro Jahr hat stetig zugenommen. In den drei Jahren von 2004-2006 wurden 29 FCPA-Verfahren initiiert. In 2007 und 2008 wurden 38 bzw. 33 FCPA-Verfahren verzeichnet. Im Jahre 2009 sind bislang 40 FCPA-Verfahren eingeleitet wurden. Seit Anfang des Jahres bis April 2010 sind 28 Verfahren zu verzeichnen. Die Sanktionen betreffen  auch und gerade deutsche Unternehmen, wie eine in der deutschen Presse ausführlich dargestellte Strafe von US$ 1,6 Milliarden zu Lasten der Siemens AG und ihrer Tochtergesellschaften im Dezember 2009 und eine Strafe von US$185 Millionen gegen die Daimler AG wegen aus Sicht des US Department of Justice (DOJ) unrechtmäßiger Zahlungen in 22 Ländern.

Das Wall Street Journal hat kürzlich über ein neues großes Verfahren berichtet, dass die US-Behörden in Zusammenarbeit mit deutschen und russischen Behörden gegen den Konzern Hewlett Packard wegen Schmiergeldzahlungen über ihre deutsche Tochtergesellschaft eingeleitet haben.

Näheres zum FCPA und zum "Falschen Griff in die Tasche" findet sich in der MMR: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=272994&docClass=NEWS&site=MMR&from=mmr.10

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