Bundesrat will Beratungshilferecht ändern
von , veröffentlicht am 13.05.2010Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 7.05.2010 mit dem Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts befasst und beschlossen, es gemäß beim Deutschen Bundestag einzubringen. Anlass für das Gesetzvorhaben sind unter anderem Defizite im Beratungshilferecht wie eine vorschnelle Bejahung der Bewilligungsvoraussetzungen, Ziel ist unter anderem, die Kosten für die Beratungshilfe auf ein angemessenes Maß zurückzuführen.........
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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