Streit um Arbeitnehmerdatenschutz

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 06.07.2010

Der Referentenentwurf aus dem Hause von Innenmininster Thomas de Maiziere zum Arbeitnehmerdatenschutz hat in den letzten Wochen vielfältige Kritik erfahren und zwar von allen Seiten, von Datenschützern, Gewerkschaften, aber auch von den Arbeitgeberverbänden. Nun sorgt der Entwurf, der eine Erweiterung des § 32 BDSG vorsieht, auch für koalitionsinterne Diskussionen. Der ursprüngliche Plan, den Entwurf, noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett zu verabschieden, dürfte vor diesem Hintergrund nicht mehr realisierbar sein. Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) wird im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ mit den Worten zitiert: „Der Entwurf enthält gravierende Mängel bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz überwacht werden dürfen.“ Die Schaffung klarer rechtlicher Regelungen in diesem Punkt war ja bekanntlich nach den Skandalen beim Lebensmitteldiscounter Lidl, bei der Bahn und der Deutschen Telekom das Hauptanliegen für die Aktivitäten des Gesetzgebers. Auch der Datenschutzbeauftrage Schaar ist unzufrieden: „Der Referentenentwurf ist dringend verbesserungsbedürftig“, so seine Einschätzung. Immerhin sei positiv zu vermerken, dass es jetzt tatsächlich einen Entwurf gebe. Ähnlich äußerte sich auch die Präsidentin des BAG, Ingrid Schmidt. Im Tagesspiegel sagte sie, die die Macht von Richtern, mit ihren Urteilen Schicksale zu beeinflussen, erlebe sie häufig als Bürde. Für Richter gebe es eigentlich nichts Schöneres, als klare und strukturierte Gesetze. Ob in der Sommerpause Fortschritte in dieser Richtung verzeichnet werden können, bleibt abzuwarten.

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