"Cash-Trapping" eine neue fiese Masche am Geldautomaten - also aufgepasst!

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 14.02.2011

Als „Cash-Trapping“ bezeichnet man die seit längerem bekannte Masche am Geldautomaten, bei der die Täter eine baugleiche Attrappe des Verschlusses über der Geldausgabe anbringen und damit den Zugriff auf das Geld verhindern. Das Geld wird zwar vom Konto abgebucht und auch ausgeworfen, bleibt aber an einem Klebestreifen hängen. Der ahnungslose Kunde vermutet, dass sich der Schacht durch einen technischen Defekt nicht geöffnet hat. Sobald der Kunde den Bankomaten verlassen hat, greifen die Täter zu und verschwinden mit Geld und Attrappe.

 

Wie t-online heute berichtet, trat „Cash-Trapping“ erstmals in den vergangenen Wochen massiv und flächendeckend in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen auf. 

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14 Kommentare

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Viel gefährlicher sind allerdings die "Berater" in der Bank. Nachdem die tätig geworden sind, ist oft mehr Geld verloren gegangen als die 100 oder 200 Euro die man am GA abhebt. Besonders perfide ist dass diese "Berater" oft durch "Zielvorgaben" bzw. "Zielvereinbarungen" unter Druck gesetzt sind, bestimmte Produkte an die Kunden zu verkaufen.

http://www.sueddeutsche.de/karriere/banker-mit-burn-out-schon-wieder-die...

 

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@tilman:

Mit dem Unterschied , dass, wer nicht gerade Analphabet ist, sich die Prospekte und AGB der empfohlenen Produkte durchlesen kann und dann erst unterschreiben, statt sich auf ein supergünstiges Produkt mit enormen RenditeCHANCEN zu stürzen.  Aber im Verbraucherschutzrecht ist der Maßstab nicht der  durchschnittlich intelligente Mensch, sondern derjenige, der alles unterschreibt bzw.  im Internet alles anklickt.

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@klabauter Sie verkennen, der Kunde sucht den Bankberater gerade auf, um beraten zu werden, weil er das Fachwissen selbst nicht hat und - ja, so etwas gibt es - dem Berater Vertrauen entgegenbringt. Es wäre ja auch etwas widersinnig, einer Bank sein Geld anzuvertrauen, wenn man diese schon als potentiellen Prozessgegner ansieht. Und z.B. einem Arzt vertraut man ja auch typischerweise, dass dieser im gesundheitlichen Interesse des Patienten praktiziere und nicht dagegen, des finanziellen Interesses wegen.

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@klabauter Da es nicht der Praxis entspricht, dass sich Anleger etwa 50seitige AGB/ AVB detailliert durchlesen und verstehen können, zugleich der Druck auf die Verkäufer/ Vermittler erheblich ist, eben diese für sie "unkomplizierte" Masse an Verbrauchern/ Anlegern gerade Verträge über solche zumeist für Anbieter und Vermittler hoch lukrativen Produkte/ Dienstleistungen abschliessen zu lassen, ist Ihre Sichtweise eher irreal.

 

Zumal im derzeitigen Bildungssystem ein Abschluss auch einer Uni nach Bachelor/ Master keine Garantie mehr für ausreichende Kenntnisse, Problembewusstsein und -lösungskompetenz ist, wie etwa auch Ihr Kommentar zeigte, kann der Verbraucherschutz in der heutigen komplexen Lebensrealität nicht weit genug gehen.

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@ klabauter: es ist geradezu lustig, wie Sie ungetrübt von den realen Verhältnissen argumentieren - http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/qualitaetstest-bankberater-haben-nichts-dazugelernt;2621896

Wenn schon gesetzliche Vorschriften flächendeckend ignoriert werden, kann man eben nicht davon ausgehen, dass die Kunden alle notwendigen Informationen bekommen.

Es würde ja schon reichen, diesen Zustand der "Organisierten Kriminalität" zu beenden - man stelle sich analog dazu einmal vor, es fänden überhaupt keine Verkehrskontrollen mehr statt ...

@mein Name: Woher wissen Sie, dass ich nicht schon einige Erfahrungen mit Verbraucherschutzsachen  habe? Solange Sie Ihre Kenntnisse nur durch zusammengoogeln erlangen, ist der Schluss darauf, das und nur das seien "die realen Verhältnisse" vielleicht etwas gewagt, so wie andererseits vielleicht auch meine direkten Erfahrungen nicht unbedingt repräsentativ sind.

@ Johannes:

Vielen Dank für die Ausführungen zur Problemlösungskompetenz. Meine Antwort auf Tilmans recht pauschale Vorwürfe war ein ebenso pauschalierender blogbeitrag und nicht eine Seminararbeit mit umfassender Analyse von Begriff, Geschichte, Wesen und Inhalt des Verbraucherschutzes.

Ihre Argumentation zur Überforderung durch Komplexität  und zu einem weitestgehenden Verbraucherschutz erscheint mir aber auch nicht unbedingt auf einer vertieften Durchdringung zu beruhen. 

Vielleicht ein kurzer Denkanstoß:

- sind Verbraucher generell mit der Komplexität überfordert und können sie Produkte wie Zertifikate (selbst einfachste wie Index- oder Discountzertifikate) ohnehin auch mit Beratung nicht verstehen? Dann sollte man den Vertrieb bestimmter Produkte an Verbraucher konsequenterweise ganz untersagen, statt immer weiter reichende Beratungs- und Dokumentationspflichten zu konstruieren (Die Beweiskraft und der Nutzen des Beratungsprotokolls sind ohnehin - wenn es darauf ankommt - eher zweifelhaft. Im Anlegerprozess wird die Schadenersatzforderung an den Kläger abgetreten, der Anleger tritt als Zeuge auf und behauptet, er sei trotz des Inhalts des ausgefüllten, unterschriebenen und ausgehändigten Protokolls nicht - richtig- beraten worden, außerdem habe der Bankberater gesagt, das mit dem Protokoll und dem Risikohinweis sei nur eine Formsache, tatsächlich handele es sich um eine krisensichere Anlage......)

-  oder sind sie es nicht, dann stellt sich die Frage, welche Konsequenz man hieraus zieht (reicht ein Prospekt, oder muss darüber hinaus noch beraten werden und ein umfangreiches Protokoll erstellt werden?)

 Etwas verkürzt lauten häufig die Argumente bei solchen Prozessen, in denen es nicht etwa um exotische Twin-Win-Capped-Turbo-Zertifikate auf den nigerianischen Aktienindex geht, sondern um Anleihen oder simple Aktienfonds (ich weiß, dass es insbesondere Strukturvertriebe gibt, die mit äußerst zweifelhaften Methoden arbeiten und zweifelhafte Produkte vertreiben und finde es auch tragisch, wenn sich eine Krankenschwester umbringt, der zu Steuersparzwecken eine darlehensfinanzierte Schrottommobilie in Ostdeutschland aufgeschwatzt wurde) leicht überspitzt wie folgt :

- der Prospekt war so lang und umfangreich, den konnte keiner lesen und die Risikohinweise finden

- der Prospekt war so kurz, dass die Risiken nicht deutlich genug herausgestellt werden, insbesondere nicht die Notwendigkeit, die Beteiligung des Unternehmens A am Unternehmen B 20 % niedriger zu bewerten. Hätte ich dies gewusst, hätte ich nicht gekauft.

- dass Aktien/Fonds/Anleihenkurse steigen und fallen können, wusste ich nicht und wurde auch nicht darüber aufgeklärt.
 

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@klabauter Dass weder Prospekte noch Protokolle ausreichen, sehen wir seit Langem, die Diskussion muss heute keiner mehr führen.

 

Sinnvoll könnten bei diesen Produkten mit sehr weitreichenden Konsequenzen für die Anleger neue Ansätze sein, etwa nach der Beratung eine Fragequiz, in dem der Berater den Anlager neben vielen anderen wesentlichen Details nach den maximalen Risiken befragt, die der Beratene sodann in seinen Worten niederschreibt, gegenzeichnet und zudem noch ein audio-video-file des Beratungsgsespräches gespeichert wird, heute mit minimalem Aufwand realisierbar. Damit ist leicht dokumentierbar, wie gut der Bürger beraten wurde. Doch freilich besteht dann ein hohes Risiko, dass dann keiner mehr die für Anbieter/ Vermittler lukrativsten weil risikoreichsten Produkte/ Dienstleistungen kauft, somit hat die Branche schon gar kein Interesse an maximalst möglicher und optimaler Information/ Aufklärung. Einzig sinnvoll ist aber dann das Verbot bestimmter Finanzdienstleistungen, woran die Finanzbranche aber selbstverständlich ebenfalls kein Interesse hat, sichert doch gerade das investmentbanking die Milliardengewinne und -boni, und nicht die seriöse angemessene Beratung von Oma Heidi und Opa Anton.

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stimmt -- andererseits: welche juristischen Erwägungen ließen sich schon aufgrund einer solchen Meldung anstellen?

Dan doch lieber @ klabauter: Woher wissen Sie, dass ich nicht schon einige Erfahrungen im Vertrieb von Finanzanlagen habe, und zwar als Bankangestellter? Ihre "Erfahrungen mit Verbraucherschutzsachen" in allen Ehren, aber was Anlageberatungen angeht, ist die Erhebung der Stiftung Warentest sicher verlässlicher als die paar Akten, in die Sie Einblick genommen haben. 

Sie scheinen die Argumentation der Kläger auch mit den tatsächlich ergangenen Gerichtsurteilen zu verwechseln: es musste bisher schon sehr eindeutig gegen Treu und Glauben und gesetzliche Vorschriften verstoßen worden sein, um als Kläger überhaupt eine Chance zu haben, sein Geld wiederzubekommen (siehe Göttinger Gruppe und andere ... Kraftausdruck bitte selbst ausdenken). 

Um es Ihnen nochmals klarzumachen: wenn - wie z.B. bei den Datenschutzhinweisen oder der Schufa-Klausel - eindeutig hervorgehoben auf dem Vertragsformular direkt über der zu leistenden Unterschrift dasteht, dass bei einer Geldanlage ein Totalverlust möglich ist und diese Investition nur für Kunden geeignet ist, die keinen Wert auf Sicherheit und Werterhalt legen, sollte jeder wissen was er tut. Wenn dieser Hinweis aber auf Seite 58 eines 65-seitigen Börsenprospekts in hellgrau steht, sieht die Sache schon anders aus (auch im Sinne der AGB-Kontrolle). Insbesondere dann, wenn dieser Prospekt - wie es eben sehr verbreitete Praxis ist - dem Interessenten nicht vor der  Unterschrift ausgehändigt wird. 

Und dass es - was Sie als offensichtlich in der Kreditwirtschaft Unerfahrener bzw. Nichtausgebildeter natürlich nicht wissen können, sondern ggf. ergooglen müssten -  einen wesentlichen Unterschied zwischen einem Sparbuch (kein Kursrisiko, Rückzahlungsgarantie durch Einlagensicherungfonds), einem Sparbrief einer Sparkasse (kein Kursrisiko, Rückzahlungsgarantie durch Trägerhaftung - letztlich den Steuerzahler) und einer Anleihe/Aktie (Kursrisiko und Emittendenhaftung bis zum Totalverlust) gibt und sich darum eine (mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben dokumentationspflichtige) Aufklärungspflicht durch den Berater ergibt, ist angesichts der immens unterschiedlichen Risiken selbstverständlich (erkundigen Sie sich doch einfach mal, was "mündelsicher" bedeutet, vielleicht begreifen Sie es dann). Ebenso die Offenlegungspflicht der Vermittlungsprovisionen, um das Eigeninteresse des Beraters/Verkäufers transparent zu machen.

Oder wollen Sie bestreiten, dass 80-jährigen dazu geraten wurde, ihre durch Einlagensicherungsfonds abgesicherten (mündelsicheren) Sparguthaben in Goldman-Sachs-Zertifikate umzuschichten, weil das lukrativer sein und genauso sicher, "weil eine so große Bank ja nicht pleite gehen kann" - und das ohne Beratungsprotokoll, um dem Bankkunden keine Nachweismöglichkeit über das eigene Fehlverhalten zu geben? 

Es geht bei den fraglichen Zertifikaten eben nicht um "simple Fonds" (die ja durch die Anlage in Aktien und andere Werte im Falle eines Falles auch einen Liquidationserlös erbrächten), sondern de facto um Wetten auf zukünftige Kursverläufe (jetzt sagen Sie bloß, dass Sie sich noch nicht damit befasst haben, was Zertifikate eigentlich sind) ohne jede substantielle Investition oder - noch schlimmer bei den Strukturvertrieblern - um atypisch stille Beteiligungen. Und dabei wurden diese völlig unbesicherten Anlagen als äquivalent zum Sparbuch angepriesen...

@Mein Name:

Als in der Kreditwirtschaft Erfahrener sollten Sie wissen, dass es "Emittent" und nicht Emittend heißt und dass die Gewährträgerhaftung der Sparkassen seit 2005 auch nur noch für vor dem 18.6.05 entstandene Ansprüche gilt, seit 2005 dann der Haftungsverbund eingreift. Wenn schon besserwissen und anderen ohne Kenntnis der Person Worte wie "Unerfahrener und Nichtausgebildeter" an den Kopf werfen, dann bringen Sie doch Ihr einmal erworbenes Fachwissen (?) doch auch auf den neuesten Stand.


"Oder wollen Sie bestreiten, dass 80-jährigen dazu geraten wurde, ihre durch Einlagensicherungsfonds abgesicherten (mündelsicheren) Sparguthaben in Goldman-Sachs-Zertifikate umzuschichten, weil das lukrativer sein und genauso sicher, "weil eine so große Bank ja nicht pleite gehen kann" - und das ohne Beratungsprotokoll, um dem Bankkunden keine Nachweismöglichkeit über das eigene Fehlverhalten zu geben? "

Haben Sie einen konkret belegbaren Fall, in dem es ganz genau so abgelaufen ist, oder sind das ein paar Versatzstücke aus verschiedenen Presseberichten?

 

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@ klabauter: schön zu sehen, wie auch Sie googlen können und sich sogar an Rechtschreibfehlern erfreuen :-)

Lesen Sie einfach mal zwischen den Zeilen:

http://www.sueddeutsche.de/geld/ueberraschende-nachricht-haspa-entschaedigt-lehman-geschaedigte-1.486843

http://www.sueddeutsche.de/geld/wertlose-zertifikate-banken-zahlen-an-lehman-opfer-1.390160

oder im Klartext:  "Viele Geschädigte aus Hamburg haben sich an uns gewendet - darunter zahlreiche Haspa-Kunden - und kein Einziger von ihnen ist ausreichend über das Emittentenrisiko aufgeklärt worden"

und

"Nur wenn die Bank sehe, dass sie in einem Streitfall ganz schlechte Karten habe, lasse sie sich auf eine Entschädigung ein - wenn beispielsweise im Protokollbogen zum Beratungsgespräch der Anleger als "konservativer Sparer" klassifiziert wurde und der Kunde auch noch einen Zeugen stellen kann, der bestätigt, dass die Bank das Zertifikat als nahezu risikolose Anlage angepriesen hat."

Offensichtlich reicht das, was hinter diesen "Versatzstücken" steckt, aus, um diese Kreditinstitute zu diesem ungewöhnlichen Schritt zu bewegen - eine Falschberatung kann also bei diesen Tausenden von Kunden mit Sicherheit angenommen werden, auch wenn die Banken das Ganze auf "nur etwa 250 Fälle" zu herunterspielen versuchen, um das Gesicht zu wahren.

Zurück zum eigenlichen Thema ist gut.

 

Die Bankangestellten, die falsch beraten, gehören zweifellos nach Abmahnung entlassen.

Die meisten machen nur ihren (guten) Job. Den "auf der Stirn mit Dollarnoten gezeichneten" Bürgern ist bezogen auf den Kauf von risikobewährten Fonds sonnenklar, das dass auch in die Hose gehen kann. Aber, das ist leider Deutschland 2011, es tragen immer Andere die Schuld daran, wenn man die Kohle verlor.  Nur man selbst nicht.

 Die "Krimimellen" , die mit immer neueren Metrhoden den aktiven und passiven Leistungsträgern (Rentner) der Gesellschaft ihre sauer verdiente  Kohle aus dem Automaten / für den Kebelestreifen klauen, müssten in sibirischen Bergwerken bei - 30 Grad die Erfahrung samnmeln, was Arbeit bedeutet.

Etwas Polemik muss sein. Die meisten Täter (Banden) kommen ohnenhin aus Osteuropa und haben hier strafrechtlich nicht wirklich viel zu erwarten. 

Also Leute dieses schönen Landes, nicht nur Skimming, soindern auch Cash-Trapping ist jetzt angesagt. Solange es keine neuen Verfahren bzw. Automaten gibt, müssen wir sehr wachsam sein. Stellt die Teile auf den Kopf, rüttelt daran (Aufsätze) , haltet nach "privat installierten" Kameras Ausschau. Verdeckt mit einer Hand die PIN-Eingabe. Und. .... zu guter vorletzt - benutzt in der Regel immer denselben Geldautomaten in eurer Nähe (Filiale). Hier kennt man sich aus. Hier nimmt man Veränderungen am ehesten war. Nur im Notfall muss man dann auf andere Automaten zurückgreifen.

Und ... zuletzt , meldet verdächtige Personen (i.d.R. männlich, oft zu Zweit, Aussehen w.o. erwähnt) der örtlichen Polizei. 

 

LG aus NRW

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