EGVP – wir sind dann mal weg …

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 15.06.2011

Nutzer des EGVP erhalten seit einiger Zeit den Hinweis, das EGVP stehe vom 16.06.2011, 18 Uhr bis 20.06.2011, 8 Uhr nicht zur Verfügung. Grund ist die „Migration des EGVP auf die Version 2.6.0 und damit auch auf die Nutzung von S.A.F.E. als neuem Registrierungsdienst“.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass der elektronische Zugang zu den Gerichten flächendeckend für so lange Zeit außer Betrieb genommen wird.

Das Ärgerliche ist insbesondere das Zusammentreffen von der schlichten Ankündigung, für zwei Arbeitstage die Kommunikation abzuschalten einerseits mit der voraussichtlich unnachsichtigen Durchsetzung der an diesen Tagen ablaufenden Fristen. Dabei vergisst die Justiz offenbar, dass sie sich mit dem EGVP selbst zum Infrastrukturanbieter gemacht hat. Probleme bei dieser Infrastruktur müssen bei der Frage des Zugangs von Dokumenten berücksichtigt werden. Das könnte sein, E-Mail für diese Zeit zuzulassen oder Eingänge nach Ende der Sperre als fristgemäß zu behandeln. Weitere Lösungen wären denkbar.

Der DAV kritisierte, dass ein solches Vorgehen den elektronische Rechtsverkehr nicht fördert, sondern allen Bemühungen zur Förderungen dieses elektronischen Rechtsverkehrs ein Dämpfer versetzt. DAV-Präsident Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer hat sich daher mit einem offiziellen Brief an die zuständigen Stellen gegen die Schließung des EGVP gewendet. Den Brief finden Sie hier.

Auch die rechtlichen Konsequenzen werden nicht bedacht. Aus der Verordnung des Justizministeriums über den elektronischen Rechtsverkehr in Baden-Württembergs vom 11. Dezember 2006, ist zu entnehmen:

㤠4

Ersatzeinreichung

Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle (§ 2) nicht möglich, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Staatsanwaltschaft im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.“

Man frag sich, was die Justiz in dieser Beziehung geplant hat?

Wahrscheinlich sind sich die Leiter der Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften gar nicht bewußt, dass Anordnungen zu treffen sein werden.

Anwälte müssen sich jedenfalls darauf einstellen, dass Ende dieser Woche Fristen nicht über elektronische Einreichungen gewahrt werden können.

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5 Kommentare

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Die Gerichte (und StAen) werden nicht vorbereitet ein.

 

Wenn eine Frist wegen des nicht funktionierendem EGVP verpasst wurde, ist das das Pech des Anwalts. Wozu hat denn sonst der Richter das Spruchprivileg und der Anwalt seine Haftpflicht, denn er hätte ja wissen müssen, dass das EGVP am Ende dieser Woche nicht funktioniert?

 

Nicht umsonst habe ich keine Karte und ich rate jedem meiner Mandanten sich auch keine zuzulegen.

 

Fax rulz (leider; herzlich Willkommen im letzten Jahrtausend!)

 
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Guten Tag,

als Laie möchte ich fragen und hinweisen:

Enden die wichtigen Fristen nicht in der Regel zum Jahres oder Monatsende und nicht Mitten im Monat?

Für andere Fristen (von einer Woche oder einem Monat) sind doch noch mehrere Tage "frei verfügbar"?

 

Gruss

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Verjährungsfristen enden zum Jahresende. Viele andere Fristen enden zum Monatsende.

Es verbleiben aber eine Reihe von Fristen, die an jedem Tag (außer Sonntagen, Feiertagen) enden können. Dazu zählen insbesondere gerichtliche Fristen in laufenden Verfahren, sowie vereinbarte Fristen aus Verträgen. Vertraglich wird häufig vereinbart, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist (beispielsweise x Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses) geltend gemacht werden.

Danke für die Aufklärung, aber Sie schreiben am 15. folgende Zeilen:

"Nutzer des EGVP erhalten seit einiger Zeit den Hinweis, das EGVP stehe vom 16.06.2011, 18 Uhr bis 20.06.2011, 8 Uhr nicht zur Verfügung."

also schon seit einigen Tagen. Das bedeutet doch, Sie konnten sich darauf vorbereiten und schon "heute" (also am am 15.06.) die wichtigen Dinge auf den Weg bringen oder bei Gericht mit dem Sachbearbeiter oder Richter eine Alternative abmachen? Daher verstehe ich den Ärger nicht.

 

Wenn man natürlich wegen Krankheit etc. erst am 17. das EGVP startet, dann ist natürlich die Verärgerung zu verstehen.

 

Dennoch "Frohe Weihnachten gehabt zu haben" und der Tipp für das nächste Jahr, sich mit der Situation zu arrangieren und nicht zu bekämpfen. Das kostet "nur" Kraft und Zeit, die für andere Dinge sinnvoller verwendet werden kann.

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