USA: Heimliche Überwachung des Ehepartners mit GPS legal

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 11.07.2011

Die Zunft der Privatdetektive wird sich freuen: Hier in Link zu einem neuen Privacy-Fall in Ney Jersey, wo eine eifersüchtige Ehefrau heimlich ein GPS-Gerät in das Handschuhfach des Wagens ihres Mannes eingebaut hatte, um ihn zu lokalisieren, und dann auch prompt „fündig“ wurde.  Interessant die Begründung des Berufungsgerichts: Es gäbe keine Erwartung des Ehemanns, dass seine Bewegungsdaten im öffentlichen Straßenraum geheim blieben. Immerhin haben die Berufungsrichter noch gefordert, dass es eine rechtliche oder finanzielle Beziehung zwischen der Ehefrau und dem Fahrzeug bestehen muss. Insofern setzen die Richter dem heimliche Erfassen der Bewegungsdaten dann doch Grenzen.  Das Paar ist mittlerweile geschieden.

 

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3 Kommentare

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Wen verwundert das noch!?!

Der Staat schnüffelt überall herum (, weswegen wir uns hier in Deutschland bei der Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses erkennungsdienstlich behandeln lassen müssen - die Amis wollten eigentlich alle 10 Finger erfasst haben!), warum soll dann nicht auch der einzelne schnüffeln dürfen! Freedom und privacy ade.

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Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind dadurch gewonnene Ergebnisse nicht prozessual verwertbar. Die durch die Beauftragung des Detektivs entstandenen Kosten sind dann nicht zu erstatten .

OLG Oldenburg NJW 2008, 3508

Lieber Herr Burschel, Vielen Dank für den Hinweis - das habe ich mir fast gedacht.

Grüsse aus Washington

Axel Spies

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