USA: Heimliche Überwachung des Ehepartners mit GPS legal
von , veröffentlicht am 11.07.2011Die Zunft der Privatdetektive wird sich freuen: Hier in Link zu einem neuen Privacy-Fall in Ney Jersey, wo eine eifersüchtige Ehefrau heimlich ein GPS-Gerät in das Handschuhfach des Wagens ihres Mannes eingebaut hatte, um ihn zu lokalisieren, und dann auch prompt „fündig“ wurde. Interessant die Begründung des Berufungsgerichts: Es gäbe keine Erwartung des Ehemanns, dass seine Bewegungsdaten im öffentlichen Straßenraum geheim blieben. Immerhin haben die Berufungsrichter noch gefordert, dass es eine rechtliche oder finanzielle Beziehung zwischen der Ehefrau und dem Fahrzeug bestehen muss. Insofern setzen die Richter dem heimliche Erfassen der Bewegungsdaten dann doch Grenzen. Das Paar ist mittlerweile geschieden.
Gibt es Kommentare zur Rechtslage in Deutschland?
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenra.ströcker kommentiert am Permanenter Link
Wen verwundert das noch!?!
Der Staat schnüffelt überall herum (, weswegen wir uns hier in Deutschland bei der Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses erkennungsdienstlich behandeln lassen müssen - die Amis wollten eigentlich alle 10 Finger erfasst haben!), warum soll dann nicht auch der einzelne schnüffeln dürfen! Freedom und privacy ade.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
OLG Oldenburg NJW 2008, 3508
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Burschel, Vielen Dank für den Hinweis - das habe ich mir fast gedacht.
Grüsse aus Washington
Axel Spies