2010: 187.000 Scheidungen mit 145.146 betroffenen Kindern

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 14.09.2011
Rechtsgebiete: ScheidungScheidungsstatistikFamilienrecht17|7392 Aufrufe

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland rund 187.000 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden damit elf von 1.000 bestehenden Ehen geschieden.

Bei der Mehrzahl aller Ehescheidungen in 2010 waren die Ehepartner seit einem Jahr getrennt: 151.100 Ehen (80,8 %) wurden 2010 nach einjähriger Trennung geschieden.

Bei 3.100 Scheidungen hatten die Partner noch kein Jahr in Trennung gelebt.

Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung lag bei 31.600.

2010 betrug die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung 14 Jahre und 2 Monate.

1992 waren es lediglich 11 Jahre und 6 Monate gewesen. 2010 setzte sich somit der Trend der vergangenen Jahre zu einer längeren Ehedauer bis zur Scheidung weiter fort.

Von den 2010 geschiedenen Ehepaaren hatten knapp die Hälfte Kinder unter 18 Jahren. Betroffen von der Scheidung ihrer Eltern waren 145.146 Kinder

Bei den im Jahr 2010 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 52,9 % der Fälle. 38,9 % der Anträge reichte der Mann ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die Scheidung gemeinsam.
Ob - wie hier und anderswo geschrieben - tatsächlich mehrheitlich die Frau die Initiative zur Scheidung ergreift, kann bezweifelt werden. Möglicherweise hängt der Frauenantragsüberschuss mit dem Umstand zusammen, dass diese als im Regelfall geringer Verdienende eher die Voraussetzungen für die Bewilligung von VKH erfüllt und deshalb als Antragstellerin im beiderseitigen Einvernehmen nach vorn geschickt wird.

Karikatur von Christian Habicht

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17 Kommentare

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Hopper schrieb:

Bei den im Jahr 2010 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 52,9 % der Fälle. 38,9 % der Anträge reichte der Mann ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die Scheidung gemeinsam.

Ob - wie hier und anderswo geschrieben - tatsächlich mehrheitlich die Frau die Initiative zur Scheidung ergreift, kann bezweifelt werden. Möglicherweise hängt der Frauenantragsüberschuss mit dem Umstand zusammen, dass diese als im Regelfall geringer Verdienende eher die Voraussetzungen für die Bewilligung von VKH erfüllt und deshalb als Antragstellerin im beiderseitigen Einvernehmen nach vorn geschickt wird.

Ich bezweifle diese Zahl in der anderen Richtung.

In sehr vielen Fällen, geht der Trennungswunsch von der Frau aus, die dann mit juristischer Hilfe ihre Ziele durchsetzt, wie z.B. Zuweisung der ehelichen Wohnung, einbehalten der Kinder, KU, TU, Mehrbedarf, etc. und dann an der eigentlichen Scheidung kein Interesse mehr hat, da sie dann weiterhin vom Versorgungsausgleich profitieren kann und ggf. von der günstigen Familienversicherung.

 

Der eigentliche Scheidungsantrag kommt dann vom Mann, da er keinen Vorteil von der künstlichen Verlängerung der Ehe hat.

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Als Anwalt bestätige ich die Vermutung von Herrn Burschel. VKH für die Frau ist bei einvernehmlichen Scheidungen in der Regel das Argument für deren Initiative. Im Hinblick auf § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB geht diese Rechnung jedoch nicht immer auf.

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Gut, das mag es sicher auch geben, nur gibt es meine Variante eben auch, nur von der erfahren sie vermutlich nichts.

 

Ganz generell behaupte ich eben auch, dass eine Scheidung für eine Frau einfach wesentlich lukrativer ist als für einen Mann.

Sie hat von einer Scheidung nicht viel zu befürchten. Er aber schon.

Wenn man jetzt mal die Scheidung wegen eines neuen Partners ausser Acht lässt, die ich für relativ ausgewogen halte.

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Es wäre hilfreich Herr Fawkes, wenn Sie Ihre persönlichen Erfahrungen nicht verallgemeinern würden.

 

Der eigentliche Scheidungsantrag kommt dann vom Mann, da er keinen Vorteil von der künstlichen Verlängerung der Ehe hat.

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sagen anderes.

Hopper schrieb:

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sagen anderes.

Nein, das tun sie ja offensichtlich nicht.

Oben steht, dass das Verhältnis 52,9 zu 38,9 ist.

 

Sie spekulieren auf Grund ihrer persönlichen Erfahrungen, dass das Verhältnis ausgewogener sein müsse, und ich spekuliere auf Grund meiner Erfahrungen, dass es eher weiter auseinander klaffen müsste.

 

Wir haben beide dafür Argumente angeführt und ich kann nicht erkennen, warum meine weniger stichhaltig sein sollten als Ihre.

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Man könnte ja mal von der juristischen Sichtweise abrücken und das Ganze psychologisch betrachten:

 

Demnach trennen sich Frauen häufiger, weil sie höhere Erwartungen an die Ehe stellen und Männer demgegenüber häufiger bereit sind, in unzufriedenstellenden Beziehungen zu bleiben. Zudem vergessen sie schneller - im Gegensatz zu den Frauen, bei denen sich über die Jahre einiges anstaut.

 

(So gelesen heute in der hiesigen Zeitung).

 

Aber vll. ist es auch eine Melange aus beidem.

 

 

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Es geht nicht um die Trennunganlass, sondern um den Scheidungsantrag. Wer die Trennung herbeigeführt hat, muss nicht zwingend der Antragsteller bei der Scheidung sein.

Da sind die Zahlen der Statistiker eindeutig. An ihnen ist nicht zu zweifeln. Es geht nur darum, warum die Zahlen so sind wie sie sind.

Und da scheint mir die Erklärung mit der leichter erreichbaren VKH plausibel.

RA Löwe hat recht, die VKH der Frau kann bei Verfahrenskostenvorschusspflicht des Mannes entfallen. Deshalb achtet der aufmerksame Richter immer darauf, dass auch die rechte Spalte der VKH-Erklärung ausgefüllt ist.

 

Und in wievielen Fällen davon bekommt der Mann keine VKH und sind auch insoweit einvernehmlich, dass es noch für eine solche Verabredung reicht und wurden die Nocheheleute von ihren RAen nicht dahingehend beraten, dass das Missbräuchlich wäre und das nach 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB auch nicht funktionieren würde?

 

Der Anteil der Männer, die durch eine Scheidung mehr Nachteile zu befürchten haben als die Frau, liegt übrigens bei 100%.

 

Welche These hat also die größere Basis?

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@Guy Fawkes

 

Der Umstand, daß Männer durch eine Scheidung regelmäßig mehr Nachteile haben als Frauen, in erster Linie finanzieller Art, liegt darin begründet, daß sie durch die Art und Weise der Eheführung zuvor mehr Vorteile hatten als die Frauen, was es im Scheidungsverfahren auszugleichen gilt (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt, usw.). Es wird niemand gezwungen, a) zu heiraten und b) die Ehefrau als Hausfrau und Mutter und/oder Geringverdienerin leben zu lassen.

 

Beim kindererziehenden Hausmann mit Karrierefrau ist es die Ex-Gattin, die zur Kasse gebeten wird. Schieben Sie es also nicht auf die Frauen oder das Rechtssystem, wenn Ihnen ihr "traditionelles" Rollenverständnis auf die Brieftasche geschlagen ist.

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Herr Löwe, dass wenn einer die Kinder für den anderen Betreut, auch Unterhalt bezahlt werden muss, ist nicht das Problem. Das Problem entsteht, wenn der andere gar nicht will, dass der eine ihm diese Aufgabe, kostenpflichtig abnimmt.

Ich jedenfalls habe meine Kinder nicht bekommen, damit man sie mir wegnimmt, sondern weil ich mit ihnen gemeinsam leben wollte und ich bin nicht bereit, dafür zu bezahlen, dass mir das nicht erlaubt wird.

 

Hinzu kommt, das "Kleingedruckte" des Unterhalts"rechts":

 

Mindest-KU  ist das doppelte des Existenzminimums, Betreuung des Vaters bis zu 49% wird nicht angerechnet, ja wird sogar komplett geleugnet. Ein Vater betreut nicht, er hat nur Umgang (wenn überhaupt). Die Art der KG-Anrechnung kann man nur als betrügerisch bezeichnen, mit dem fadenscheinigen  Argument, "die Basis für EU-Zahlungen zu vergrößeren" so als wenn man auf wundersame Weise das Geld vermehrt hätte, statt es nur einfach dem Vater zu nehmen.

Dass der Vater die Umgangskosten alleine zu tragen hat,  auch wenn die Mutter mit den Kindern nach Timbuktu zieht, dass bei der Mutter Teile des Einkommens ausser Betracht gelassen werden und beim Vater Teile der Ausgaben, dass beim Vater sofort der SB

gesenkt wird, sobald er mit anderen zusammen lebt und bei der Mutter frühestens nach 2-3 Jahren.

Dass Mütter zwar wegen der Betreuung der Kinder von eigem Barunterhalt befreit sind, wenn sie Betreuung aber einem Kiga übergeben, dieser noch zusätzlich zu bezahlen ist.

 

Dass Unterhalt bei Einkommensschwankungen sofort erhöht wird, aber niemals gesenkt, dass Väter die Folgen von Arbeitslosigkeit alleine zu tragen haben, dass Unterhalt mit aller Macht des Staates durchgesetzt wird, Umgang aber nicht, dass beim Zugewinnausgleich keine Verluste ausgeglichen werden, dass der Gewaltschutzparagraph fast ausschließlich gegen Männer angewendet wird obwohl die Gewalt in mindestens 50% der Fälle von der Frau ausgeht. Auch und grade die, gegen die Kinder.

Dass Männer zwar fast immer Unterhalt zahlen, Frauen dagegen fast nie und sie werden von Justiz und JA auch nicht wirklich dazu angehalten. (siehe Proksch-Studie)

 

Die Justiz hat das Schuldprinzip bei Scheidungen nie wirklich abgeschaft, denn Väter werden heute genauso, wenn nicht schlechter behandelt, wie früher der "Schuldige".

Nur die anstrengende Suche nach dem Schuldigen hat man abgeschaft.

Er wird jetzt am Geschlecht erkannt.

Und das alles ist nicht nur meine "persönliche Erfahrung" sondern regelmäßige Rechtsprechung.

 

RA Löwe schrieb:

Es wird niemand gezwungen, a) zu heiraten und b) die Ehefrau als Hausfrau und Mutter und/oder Geringverdienerin leben zu lassen.

 

Beim kindererziehenden Hausmann mit Karrierefrau ist es die Ex-Gattin, die zur Kasse gebeten wird. Schieben Sie es also nicht auf die Frauen oder das Rechtssystem, wenn Ihnen ihr "traditionelles" Rollenverständnis auf die Brieftasche geschlagen ist.

 

RA Löwe schrieb:

Es wird niemand gezwungen, a) zu heiraten

Richtig und deswegen sind ja auch immer weniger Männer dazu bereit.

Und das Männer keine Kinder kriegen können , sondern nur Unterhaltspflichten spricht sich ja auch immer weiter rum, so dass die Geburtenrate unaufhaltsam in den Keller fällt.

An gebährwilligen Frauen mangelt es jedenfalls nicht.

RA Löwe schrieb:

b) die Ehefrau als Hausfrau und Mutter und/oder Geringverdienerin leben zu lassen.

Interessantes Familienbild haben sie da.

Sind sie derjenige, der darüber bestimmt ob ihre Frau arbeitet oder nicht und wie sie zu leben hat?

Meine Frau hat das alleine entschieden.

 

RA Löwe schrieb:

Beim kindererziehenden Hausmann mit Karrierefrau ist es die Ex-Gattin, die zur Kasse gebeten wird. Schieben Sie es also nicht auf die Frauen oder das Rechtssystem, wenn Ihnen ihr "traditionelles" Rollenverständnis auf die Brieftasche geschlagen ist.

Dass genau das nicht passiert kann man der Proksch-Studie entnehmen.

Und ich kenne mehr allein erziehende Väter, die zwar keinen KU bekommen aber EU bezahlen müssen, als Mütter die KU bezahlen.

 

Das geht dann meist nach der Formel:

Kinder gehören zur Mutter.

Wenn eine Mutter mal ausnahmsweise nicht in der Lage ist, sich um die Kinder zu kümmern, muss sie krank sein.

Eine kranke Mutter kann keinen Unterhalt bezahlen.

 

Es wird Zeit, dass mehr Politiker und Jusristen ihre eigene Medizin zu schmecken kriegen.

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Die meisten der angesprochenen Probleme lassen sich mit einem Anwalt, der die Mütze nicht mit dem Hammer aufsetzt, leicht aus dem Weg räumen. Daß ein Anwalt auch Geld kostet und der Staat nicht von Amts wegen in Ihrem Sinne tätig wird, tut mir leid. Wenden Sie sich zwecks Abhilfe bitte an ihren zuständigen Abgeordneten oder den Petitionsausschuß Ihres Vertrauens.

 

Wenn Sie aber darauf hinaus wollen, daß die deutsche Rechtsprechung in weiten Teilen nicht willens oder in der Lage ist, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, gebe ich Ihnen Recht.

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@ Guy Fawkes

Ihren letzten Kommentar habe ich gelöscht, da er weit ab von dem hier behandelten Thema lag.

Laberforen, in denen man sich über die Ungerechtigkeit der Welt im allgemeinen und des deutschen Familienrechts im besonderen auslassen kann, gibt es im Internet reichlich.

Hier sind sie damit falsch.

Ok, wenn sie keine Fakten wünschen, muss eben der Hinweis auf die ständigen Verurteilungen Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte genügen, der in immer kürzeren Abständen sagt, was er vom deutschen Familienrecht hält.

Es verstößt ständig in eklatanter Weise gegen die Menschenrechte.

 

So auch jetzt wieder.

 

Wann wohl die Chinesen mit ihrem Finger auf uns zeigen?

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vgl. § 114 ZPO:

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Die Mutwilligkeitsprüfung mündet regelmäßig in der Frage, ob eine begüterte Partei einen solches Verfahren ebenso und in gleicher Weise geführt hätte

Die Versagung der VKH wegen Mutwilligkeit ist nach meiner Erfahrung aber eher selten. Ich habe erst einmal erlebt, daß ein Familienrichter für ein zukünftiges Verfahren mit der Ablehnung von VKH wegen Mutwilligkeit gedroht hat, nachdem die Parteien binnen 18 Monaten drei mal in einer Umgangssache vor dem FamG erschienen sind, weil sie die  zuvor geschlossenen Vergleiche nicht eingehalten haben.

 

Die geplante VKH-Reform in Großbritannien ist da wesentlich radikaler. Ich wage auch zu bezweifeln, daß die strengere Handhabung von VKH zu einer Kostenersparnis führen würde. Familiengerichtliche Verfahren haben, vielleicht mehr als in allen anderen Bereichen, eine vermittelnde und friedensstiftende Funktion. Wenn die Leute, die zur Zeit VKH erhalten, gerne auch mehrfach pro Jahr, diese Angelegenheiten mangels VKH zukünftig privat statt vor Gericht "klären", dürften die Kosten für das Gemeinwesen wesentlich höher sein, insbesondere für die Jugendämter und die Strafjustiz.

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