Eintagsfliege ...oder: Der 16-Stunden-Führerschein

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 29.10.2011
Rechtsgebiete: FahrerlaubnisSZStrafrechtVerkehrsrecht|2374 Aufrufe

Schauen Sie mal hier: Im SZ-Nachrichtenticker unter Beitrag 496 findet sich eine durchaus unterhaltsame Meldung, die mal wieder was für die Kaffeerunde ist: Da hat der Betroffene seine Fahrerlaubnis erworben, dies gleich gefeiert und die Fleppe dann auch pflichtgemäß wieder abliefern müssen...Pech?

 

Für den Tipp ein herliches Dankeschön an Herrn Burschel!

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