Fragwürdige Bundesratsinitiative der SPD-geführten Bundesländer – Staatsprivileg für Zeitarbeit

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 10.11.2013

Unter dem Titel „Entschließung des Bundesrates - Personalgestellung und Abordnung - Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung“ haben die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein- Westfalen und Schleswig-Holstein einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht und in der Bundesratssitzung vom 8.11.2013 vorgestellt (BR-Drucks. 745/13). Die antragstellenden Länder möchten klarstellen lassen, dass öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften bei Personalgestellungen und Abordnungen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fallen. Hilfsweise sei für diese Rechtsträger ein vereinfachtes und kostenfreies Verfahren für die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis einzuführen. Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass sich durch die im Jahr 2011 erfolgte Erweiterung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zunehmend auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber dazu gezwungen sehen, in den genannten Verfahren Erlaubnisse zur Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen. Dies führe - insbesondere auf kommunaler Ebene - zu erheblichen fiskalischen und bürokratischen Mehrbelastungen, obwohl bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die typischen Risiken der Arbeitnehmerüberlassung nicht gegeben sind. Insbesondere würden in den genannten Fällen die bisherigen Arbeitsbedingungen und Bezahlungen weitergelten. Außerdem könne die Zuverlässigkeit öffentlicher Arbeitgeber nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Eine ähnlich Privilegierung gibt es schon im Befristungsrecht in Gestalt des sachlichen Grundes der sog. Haushaltsbefristung (§ 14 I S. Nr. 7 TzBfG). Hier zeigt allerdings die Erfahrung, dass gerade der öffentlichen Dienst in erheblichem Umfang auf befristete Arbeitsverhältnisse setzt. Auch die bekannt gewordenen Kettenbefristungen entstammen nahezu allesamt aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes. Die These, dass öffentliche Arbeitgeber besonders zuverlässig sind und daher von gewissen Vorschriften befreit werden müssten, erscheint vor diesem Hintergrund doch sehr fragwürdig. Protest kommt – das ist selten – sowohl von Seiten der Gewerkschaften als auch der Arbeitgeberverbände. Die FAZ zitiert den Bereichsleiter beim Verdi-Vorstand, Onno Dannenberg mit den Worten „Das stößt bei uns auf völliges Unverständnis“. Der ganze Vorgang sei „sehr merkwürdig“. Ebenso verärgert reagierten die Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie. „Dies ist ein weiterer schamloser Versuch der Politik, sich für den eigenen Gestaltungsbereich Sonderrechte zu sichern“, kritisierte der Vorsitzende des Verbands Südwestmetall, Stefan Wolf. Offenbar scheue die öffentliche Hand Belastungen, „die man der privaten Wirtschaft seit Jahren ganz ungeniert zumutet“. 

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