Was ist nur mit einigen unserer Staatsanwälte los?

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 17.03.2015

Obwohl die Justiz im Fall des vermeintlich an seine Hunde verfütterten Bauern Rudolf Rupp mit dem Fehlurteil wie mit den Schwierigkeiten das Wiederaufnahmeverfahren zuzulassen (hierüber ist im Blog  viel diskutiert worden; sehr empfehlenswert: SPIEGEL TV) schon genug ins Gerede kam, sorgt die Staatsanwaltschaft aus mir unerfindlichen Gründen nun wieder dafür, dass der aus diesem Fall bekannte Schrotthändler sich ab Donnerstag vor der Berufungskammer des Landgerichts Landshut wegen falscher Verdächtigung zu verantworten hat.

Rückblick: Im Zuge der Ermittlungen gegen die Angehörigen hatten die Ermittler den Schrotthändler in Verdacht, den Mercedes des Bauern Rupp beseitigt zu haben. Obwohl der Schrotthändler vehement bestritt, kam er vier Monate in Untersuchungshaft. Zu Unrecht, wie wir heute wissen, nachdem – äußerlich unversehrt – Bauer Rupp samt seinem Mercedes aus der Donau gezogen worden war.

Aktuell: Der ab Donnerstag zu verhandelnde Sachverhalt bezieht sich auf eine Aussage des Schrotthändlers als Zeuge im Wiederaufnahmeverfahren. Damals erklärte er, ein Polizeibeamter hätte ihn mit den Worten „Wir können auch anders“ seine Pistole an die Schläfe gehalten, nachdem er sich geweigert hatte, eine Beteiligung an der Beseitigung des Autos einzuräumen. Der Schrotthändler wurde wegen falscher Verdächtigung angeklagt. Gegen den Polizeibeamten wurde kein Verfahren eingeleitet.

Die Journalistin Andrea Königl berichtet in der heutigen Ausgabe des Straubinger Tagblatts auf Seite 10, erstinstanzlich im Dezember 2012 habe eine Polizistin ausgesagt, sie habe dem Zeugen einen extra harten Stuhl hingestellt, damit er unbequem sitze. Ihr Kollege, der angeblich die Pistole gezogen hatte, weigerte sich anzugeben, mit wem er seine dienstliche Stellungnahme zu dem Fall abgesprochen hatte. Und: Im Plädoyer bezeichnete der Sitzungsstaatsanwalt den Angeklagten als „Abschaum der Gesellschaft“! – Das Amtsgericht sprach den Schrotthändler wegen begründeter Zweifel frei.

Für die Staatsanwaltschaft war dieser Freispruch nicht akzeptabel: Berufung!

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

37 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

In unserer Gesellschaft werden viele merkwürdige und fragwürdige und befremdende Verhaltensweisen und Einstellungen von Menschen akzeptiert, solange die betreffenden Personen im Sinne ihrer jeweilgen Vorgesetzen ihre Arbeit erledigen, und insoweit aus Sicht der Vorgesetzten "funktionieren".

Diese Phänomen ist (meiner Beobachtung und Einschätzung nach) fast in der gesamten Gesellschaft zu beobachten - die Staatsanwaltschaften sind da also wohl keine Besonderheit oder Ausnahme.

Der weitverbeite weitgehende (nicht selten verantwortungslose) Opportunismus verhindert es oft, daß Haltungen und Handlungen die eigentlich inakzeptabel sind rechtzeitig gestoppt oder zumindest ernsthaft in Frage gestellt und diskutiert werden.

Die gesamte Gesellschaft sollte sich über Verantwortung, Opportunismus und Zivilcourage mehr Gedanken machen.

Das sollte man eigendlich schon den Schülern und Studenten vermitteln.

Leider gilt Verantwortungslosigkeit und Opportunismus zunehmend als "clever" und "smart" und modern und karrierefördernd.

Da müßte wohl kulturell und gesamtgesellschaftlich gegengesteuert werden, dann würde wohl auch die Arbeit manch merkwürdiger Staatsanwälte besser.

4

Kulturpessimist schrieb:

In unserer Gesellschaft werden viele merkwürdige und fragwürdige und befremdende Verhaltensweisen und Einstellungen von Menschen akzeptiert, solange die betreffenden Personen im Sinne ihrer jeweilgen Vorgesetzen ihre Arbeit erledigen, und insoweit aus Sicht der Vorgesetzten "funktionieren".

Diese Phänomen ist (meiner Beobachtung und Einschätzung nach) fast in der gesamten Gesellschaft zu beobachten - die Staatsanwaltschaften sind da also wohl keine Besonderheit oder Ausnahme.

Der weitverbeite weitgehende (nicht selten verantwortungslose) Opportunismus verhindert es oft, daß Haltungen und Handlungen die eigentlich inakzeptabel sind rechtzeitig gestoppt oder zumindest ernsthaft in Frage gestellt und diskutiert werden.

Die gesamte Gesellschaft sollte sich über Verantwortung, Opportunismus und Zivilcourage mehr Gedanken machen.

Das sollte man eigendlich schon den Schülern und Studenten vermitteln.

Leider gilt Verantwortungslosigkeit und Opportunismus zunehmend als "clever" und "smart" und modern und karrierefördernd.

Da müßte wohl kulturell und gesamtgesellschaftlich gegengesteuert werden, dann würde wohl auch die Arbeit manch merkwürdiger Staatsanwälte besser.

Ich kann den Kulturpesimismus durchaus nachvollziehen, muss aber den Vergleich bzw. die Gleichmachung mit der gesamten Gesellschaft zurückweisen. Es handelt sich bei der Teilen der Justiz sehr wohl um etwas Besonderes und um eine Ausnahme vom "Üblichen".

Es gibt im Übrigen einen recht großen Teil der Gesellschaft, der zwar auch von den oberflächlichen Trends beeinträchtigt und verwirrt wird, aber trotzdem das Zusammen- und Überleben für ALLE sichert. Viele davon werden von den Früchten ihres Schaffens weitgehend ferngehalten und ertragen dies in Würde. Dazu gehören sicher auch einige Juristen. In der Justiz gibt es aber eine fast als "üblich" zu bezeichnende Vorstellung, man könne sich selbst vollkommen unabhängig von der Realität und dem Recht bewegen und sei in einer informellen Kumpanei unantastbar. Nach meinem Erleben betrifft das ca. 60- 80 % der Entscheider. Es ist auffällig, dass dagegen z.B. den Mitarbeitern in den Geschäftsstellen sehr viel seltender Fehler geschweige denn bewusste Manipulationen zugeordnet werden können. Ohne diese wäre die Justiz von heute auf morgen einfach stillgelegt und vollkommen funktionsunfähig.

Wenn dann hier in Kommentaren darauf verwiesen wird, dass Staatsanwälte ja vor Gericht Sachen vertreten müssen, für deren Ermittlungen sie keine Verantwortung tragen, zeigt das die verblüffende Selbstverständlichkeit der verbreiteten Charakterlosigkeit auf.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Wem Aufstieg wichtiger als Rückrat ist, müsste normalerweise auch die Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Natürlich kann ein Staatsanwalt, der von den Akten nicht überzeugt ist, Nachermittlungen fordern oder seine Einschätzung oder Zweifel klar formulieren. Aber die Angst dann nicht mehr "Dazuzugehören" und dagegen das besänftigende "Allmachtsgefühl in der Gruppe" verbieten Vielen offensichtlich schon nur den Gedanken an Haltung. Dass das keine Nachhaltigkeit haben kann und zur Degeneration in jeder Beziehung führt, muss man nicht erst beweisen. Ich ersehe das aus vielen teils umfangreichen Schreiben u.a. von vorsitzenden Richtern an LG und OLG. Diese Damen und Herren sind bereits lange vor der Pensionierung so auf rückratloses Niveau konditioniert, dass jeder Austausch für die Katz ist. Es handelt sich um verdruckstes Siechtum zum Schaden der Allgemeinheit. Amen!

4

Ein (der?) Artikel von Andra Königl ist auch online verfügbar: Berufung gegen Freispruch: Schrotthändler aus dem Fall Rupp steht erneut vor Gericht (idowa.de)

Und der damals ermittelnde Staatsanwalt hatte den Beschuldigten H. lediglich als Zeugen vernehmen lassen und ihm damit seine Rechte vorenthalten - ganz abgesehen davon, dass er selbst wider seiner Pflicht bei der Vernehmung nicht dabei war. 

Und wenn man glaubt, solche Rechtsbeuger und in Untermenschenkategorien Denkende ("Abschaum") könnten in Byern keine Karriere machen, wird man eines Schlechteren belehrt:

Fall Rupp: Letzter Akt der Familientragödie? (AA, Harald Jung)

Wenige Wochen darauf wurde der Staatsanwalt aus Landshut wegversetzt.
[...]
Unter anderem hatte eine Beamtin, die bei der fraglichen Vernehmung damals dabei war, dem Richter gesagt, sie habe dem Schrotthändler extra einen „besonders harten Stuhl“ hingeschoben, „weil er so ein schlechter Mensch ist...“
[...]
Und dann wollte es der Zufall noch so, dass zwischenzeitlich jener Staatsanwalt als Richter in die Berufungskammer gewechselt ist, der im Wiederaufnahmeverfahren Rupp die Anklage vertreten und den Schrotthändler angeklagt hat. Er schied schon aus Befangenheitsgründen aus.

Wenn solche Menschen Richter werden, braucht man sich über die Auswüchse in der bayerischen Justiz nicht zu wundern. 

In Bayern ist das ganz normal, dass alle hin- und her wechseln.

Systemfehler
Die bayerische Justiz sorgt für Schlagzeilen - und für ungewöhnlich viele fragwürdige Urteile. Strafverteidiger kritisieren: Die Nähe von Richtern und Staatsanwälten sei zu groß, die Kontrolle durch den Bundesgerichtshof zu lasch.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html

EIN HOCH AUF ROLAND FREISLER
Es bleibt dabei: Die Kleinen werden gehängt. Doch für die Großen gibt es eine Neuerung: Man läßt sie nicht mehr einfach laufen. Nein, man geleitet sie neuerdings mit Musik zum Ausgang und verabschiedet sich unter Entschuldigungen und auf Kosten der Staatskasse von ihnen.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45876585.html

Eine Person kritisiert im Internet eine Entscheidung von Richter Dr. P. vom AG-Coburg.
Es erfolgt die normale Verfolgung wegen angeblicher Beleidigung. Hauptverhandlung bei Richter B.:

Richter Dr. P. als Zeuge: "Eine strafbare Beleidigung liegt immer dann vor, wenn sich eine Person durch die Aussagen einer anderen Person beleidigt fühlt."
Richter B. nickend: "Fühlen Sie sich denn beleidigt?"
Richter Dr. P.: "Ja"

Damit stand die Beleidigung uabänderlich fest und war bewiesen. 2 Richterzeugen, der Richter und ein Staatsanwalt in einer kollegialen Beleidigungsangelegenheit unter Kollegen gegen den nicht anwaltlich verteidigten Angeklagten. Justiz ist vollständig und geradezu krankhaft absurd.

Das war nicht die einzige Falschaussage von Richter Dr. P.. Ausserdem wurde noch ein Richter Dr. K. als Zeuge vorgeladen, der gleichermassen log.
Keiner der falschaussagenden Richter wurde wegen ihrer Falschaussagen verfolgt, denn es gibt schliesslich für die Grossen auch eine Neuerung.
Richter Dr. P. wurde zum leitenden Staatsanwalt (ein wichtiger Sprung auf der Karriereleiter) befördert und Richter Dr. K. zum Präsidenten eines grossen Landgerichts.

Das kleine Opfer wurde natürlich letztlich stets wegen Beleidigung als Unschuldiger abgeurteilt.
Was aber später auch am Rechtsanwalt lag, der für die Revision zuständig war und die Revision nur mit einem einzigen Satz begründet hat.
Bis zum Ende der mündlichen Berufungsverhandlung hiess es nur immer, dass der Angeklagte beleidigende Schriftstücke an das Gericht geschickt hat, die dann verlesen wurden. Jede Frage danach was denn konkret beanstandet wird wurde nicht beantwortet. In der Urteilsbegründung tauchten dann auf einmal 4 angebliche Formalbeleidigungen auf. Dem Anwalt wurden dazu noch 4 höchstrichterliche Entscheidungen zugesandt aus denen hervorging, dass es sich um keine Formalbeleidigungen handelt. Das hat der Anwalt aber alles ignoriert. Die Revision wurde verworfen, weil es sich bei den 4 Äusserungen um Formalbeleidigungen handeln würde.
Strafbar auch aufgrund von Anwaltsfehlern. Müsste dann nicht der Anwalt die Strafe bezahlen oder stellvertretend im Gefängnis wohnen?

Kim Jung: "Ich habe auch das Gefühl, dass es unvorstellbar ist für die Justiz, dass jemand unschuldig verurteilt ist."
Das sieht auch Thomas Darnstädt so, der Grund ist für ihn klar:
Thomas Darnstädt: "Fehlerkultur gehört nicht zur Justiz. Das ganze System der Dritten Gewalt besteht aus dem Selbstverständnis das man absolut und nicht hinterfragbare Wahrheiten verkündet. Wenn man das in Frage stellen würde, dann käme dieses System der Justiz, das abschliessende Urteile fällt in Gefahr. Darauf ruhen sich natürlich allemöglichen Leute aus, die schlichtweg pfuschen." 3 Sat-Dou vom 02.06.2015

Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen

Auch gibt es geradezu krankhaft in der Justiz keine Fehler.

Wer glaubt, dass es in der Justiz Fehler, Willkür und auch kollegiale Korruption gibt, der hat manchmal auch geistige Krankheiten.

Richter Gnisa, der in seinem Leben noch nie eine falsche Entscheidung gemacht hat ( https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-08/ende-gerechtigkeit-jens-gnisa-justiz-rechtsstaat ): „Unter vier Millionen Zuschauern war nicht ein Einziger, der in eine sachliche Diskussion eintreten wollte“, sagte der Direktor des Bielefelder Amtsgerichts bei einem Vortrag des rheinland-pfälzischen Richterbundes.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article155661389/Das-deutsche-Recht-ist-im-Sinkflug.html

Wir können uns ja mal sachlich über die Inkompetenz von Richtern und Rechtsbeugung und Willkür und die richterlichen "Fehler" unterhalten, die ebenfalls und gerade zum Verfall des Rechtsstaats beitragen.

Aber das ist auch beim Gnisa keine sachliche Diskussion, weil dieser Personenkreis, genau wie er, niemals Fehler machen:
Der Abgeordnete Grosse-Brömer (CDU, Rechtsanwalt) kritisiert Herrn Wolfgang Neskovic (BGH-Richter a.D.) in seiner Aussage „der Rechtsfindung auf niedrigen Niveau“, was eine Beleidigung aller Richter sei.

0

@ Mein Name

Vielen Dank für den Link, den ich gestern Abend gesucht, aber leider nicht gefunden habe!

Dies eröffnet mir/uns wohl die Möglichkeit, ab morgen die Berichterstatttung von Frau Königl zu verfolgen. Ich bleibe für den Blog am Ball.

 

Beste Grüsse

Bernd von Heintschel-Heinegg

Leider unterschlägt idowa.de einen kleinen aber feinen Nebenaspekt, der an der  Wahrheitsliebe des Schrotthändlers ganz speziell was das Rupp-Verfahren angeht, kleine Zweifel angebracht sein lässt. Er wurde nämlich keineswegs vom Amtsgericht Landshut insgesamt freigesprochen :

"Ganz ohne Denkzettel kam der Schrotthändler aber nicht davon: Weil er im Wiederaufnahmeverfahren wahrheitswidrig auch behauptet hatte, keinen Transporter zum Aufladen von Autos zu besitzen, wurde er wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt."

(Prozessbericht des Landshuter Wochenblatts "Landshuter Richter watscht Ingolstädter Kripo und Staatsanwaltschaft ab")

Und auch wenn es immer wieder kolportiert wird: Das LG hatte im Ersturteil keineswegs behauptet, dass Rupp an Hunde verfüttert wurde, zumal man trotz intensiver Suche keine Spuren gefunden hatte, sondern den Verbleib der Leiche offengelassen. Das Verfüttern war nur eine der Versionen, die die Angeklagten präsentiert hatten, neben der - übrigens recht früh von der Witwe Rupp präsentierten-  Version: mit dem Auto in einem See versenkt.

Deshalb hat das OLG nach dem Leichenfund auch die Wiederaufnahme nicht wegen neuer Erkenntnisse zur Beseitigung der Leiche, sondern wegen der konkreten Art der Tötungshandlung angeordnet.

 

4

klabauter schrieb:

Leider unterschlägt idowa.de einen kleinen aber feinen Nebenaspekt, der an der  Wahrheitsliebe des Schrotthändlers ganz speziell was das Rupp-Verfahren angeht, kleine Zweifel angebracht sein lässt. Er wurde nämlich keineswegs vom Amtsgericht Landshut insgesamt freigesprochen :

"Ganz ohne Denkzettel kam der Schrotthändler aber nicht davon: Weil er im Wiederaufnahmeverfahren wahrheitswidrig auch behauptet hatte, keinen Transporter zum Aufladen von Autos zu besitzen, wurde er wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt."

(Prozessbericht des Landshuter Wochenblatts "Landshuter Richter watscht Ingolstädter Kripo und Staatsanwaltschaft ab")

Wenn das wirklich so stimmt (ich vertraue Ihnen da voll und ganz), so ist es mit dem geradezu fanatischen Verfolgungswahn der bayerischen Justiz noch schlimmer bestellt als ich dachte.

 

Fest steht doch: Der Schrotthändler hat den Mercedes nicht entsorgt. Er war aber wegen dieses Vorwurfes sogar 4 Monate in U-Haft. Ich denke mal, da wird er eben versucht haben, mit allen Mitteln seine Unschuld zu beweisen und hat dann als Beweis auch diese Notlüge erfunden, um aus der ungerechtfertigten Haft zu entkommen (was ihm als Beschuldigter sogar zustehen würde). Auch wenn die fragliche Notlüge noch vor der Haft und vor der Beschuldigung gefallen sein sollte (was ich vermute) so war sie doch nur Mittel zum Zweck: nämlich zu untermauern, dass er nichts mit der Entsorgung des Mercedes zu tun hatte, und Gericht und Staatsanwaltschaft von der Richtigkeit seiner Aussage zu überzeugen.

 

Jedes normale Gericht und jede normale Staatsanwaltschaft würden unter diesen Umständen auf eine Anklage verzichten. Dieses Detail ist derart unwichtig im Gesamtzusammenhang der Aussage, dass man es getrost unter den Tisch kehren könnte. Was zählt, ist das Ergebnis, und im Ergebnis entsprach seine Aussage der Wahrheit: er hatte mit der Entsorgung des Mercedes nichts zu tun, aus welchen Gründen auch immer.

 

4

@Mein Name:
ich glaube Sie bringen da etwas durcheinander, es geht um zwei verschiedene Staatsanwälte und jedenfalls für den zweiten, zu dem Sie zitieren, ist Ihre abfällige Äußerung etwas wenig angebracht:

Der Staatsanwalt, der die "Abschaum"_ Äußerung gemacht haben soll, wurde weg versetzt.

 

Der Staatsanwalt, der die Anklage im Wiederaufnahmeverfahren vertreten hatte, kam als Richter in eine Berufungskammer, die für die Berufung im Schrotthändler-Verfahren zuständig war.

Übrigens konnte sich dieser StA vermutlich nicht aussuchen, ob er die Anklage im WA-Verfahren vertritt oder nicht und er dürfte auch nicht für die Ermittlungen in Ingolstadt verantwortlich gewesen sein. Da Landshut für die Wiederaufnahme des Verfahrens zuständig war, musste ein Landshuter StA die Anklage vertreten, genau so wie in Regensburg im Mollath-Verfahren OStA Meindl Anklagen aus Nürnberg zu vertreten hatte, die er nicht selbst verfasst und bei denen er die Ermittlungsverfahren nicht geführt hat.

 

5

@blogautor:

 

Welche Änderungsvorschläge haben Sie hinsichtlich der Besetzung der StA-Stellen in Bayern (oder insgesamt in Deutschland)?

3

 

Sehr geehrte Frau Fridolin, sehr geehrter Herr Fridolin,

 

Änderungsvorschläge zur Einstellung in den Justizdienst wie speziell zur Besetzung der Staatsanwaltsstellen habe ich keine. Da liegt meines Erachtens auch nicht das Problem.

 

Was ich bei einigen Staatsanwälten vermisse, ist ein Berufsethos und ein gesundes Maß an Selbstkritik; dass man überhaupt bereit ist, sich Kritik anzuhören, um dann selbstkritisch über seine Arbeit nachzudenken. Allerdings habe ich persönlich den Eindruck, dass einige Richter und Staatsanwälte justizkritische Bücher und Beiträge nicht lesen (wollen). Aber gerade das wäre wichtig, auch wenn man der Kritik nicht in allen Punkten zu folgen vermag! Deshalb stelle ich im Blog auch solche Bücher immer wieder vor, wie z.B. Darnstädt "Der Richter und sein Opfer": http://blog.beck.de/2014/01/27/mittwochabend-im-ersten-der-fall-harry-w-rz

 

Ich hoffe, dass die vorgesetzten Staatsanwälte (Abteilungsleiter, Behördenleiter) ein Vorbild sind und ein wachsames Auge auf die "Übereifrigen" haben, die – vielfach vielleicht im guten Glauben, alles richtig zu machen – ohne Berufserfahrung mit der ihnen verliehenen Machtfülle nicht adäquat umzugehen wissen wie schon jeder Fall belegt, in denen das Verhältnismäßigkeitsprinzip gravierend  verletzt ist: http://blog.beck.de/2014/02/24/mit-dem-titel-die-scharfmacher-erhebt-der-spiegel-in-dieser-woche-eine-klage-gegen-deutschlands-staatsanw-lte

 

Dieser Austausch ist ein ständiger Prozess. In die Staatsanwaltschaft wurde vor Jahren in der breiten Bevölkerung größeres Vertrauen als in die Gerichte gesetzt (Stichwort: die Staatsanwaltschaft kommt dem Legalitätsprinzip nach; die Gerichte stellen aber zu viele wichtige Verfahren ein). Das dürfte sich zwischenzeitlich geändert haben, auch wenn das Vertrauen in die Strafgerichtsbarkeit durch spektakuläre Fehlurteile Schaden genommen hat. – Auffällig ist, dass die zu kritisierenden Fälle sich aktuell häufen, wie auch die verschiedenen Diskussionsthemen in unserem Blog zeigen (z.B. vor kurzem: Notarzteinsatz; Fall Edathy; Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats gegen einen Generalstaatsanwalt etc.).

 

Beste Grüsse

Bernd von Heintschel-Heinegg

 

 

 

 

 

Vielleicht häufen sich nicht die "zu kritisierenden Fälle", sondern einfach nur die Kritik,  ihre  Verbreitung durch neue Kommunikationstechnik und die virale Art der Berichterstattung, bei der die Online-Medien durch Voneinanderabschreiben ("Medienberichten zufolge" und dann: "Quelle: Spiegel Online" oder "Bild.de" ) zwecks Klickzahlerhöhung rasend schnell alles verbreiten. Auch der Notarzt-Fall wurde ja hauptsächlich wegen der Online-Petition bekannt, zu der sich Liz Collet in seinem Blog recht kritisch geäußert hat. 

ME dürften jedenfalls kritikwürdige Entscheidungen und Fehlurteile in der guten alten Zeit, als man sich  z.B. mit Glaubhaftigkeitsanalyse gar nicht erst befasste und noch solch bizarre auf die Herkunft und den sozialen Status abstellende Beweiswürdigungsregeln herumgeisterten  wie die vom ehrbaren Kaufmann/Zahnarzt etc. der nicht lügt, mindestens ebenso häufig gewesen sein wie heute.
Und den 153a StPO  gibt es auch erst seit Mitte der 70er.

 

 

 .

5

@gast 2:

Der Schrotthändler hat diese Notlüge aber nicht vor oder in der U-Haft, sondern, wie Sie meinem Zitat entnehmen können, lange Zeit später erst  im Wiederaufnahmeverfahren, nachdem die Leiche gefunden worden war, vorgebracht. Ihre "Notlüge"-These  passt also nicht.

4

Hier noch der Link auf Klabauters Wochenblatt:

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/landshut/regionales/Landshuter-Richter-watscht-Ingolstaedter-Kripo-und-Staatsanwaltschaften-ab;art67,152615

Tatsächlich fiel die Falschaussage über den Transporter erst im Wiederaufnahmeverfahren. Was soll's? Offensichtlich wurde er auch im Wiederaufnahmeverfahren nochmals von der Staatsanwaltschaft zu einer möglichen Entsorgung des Mercedes befragt, er hat diese wahrheitsgemäß abgestritten und leider mit einer unwahren Aussage untermauert ("ich besitze gar keinen Transporter, ich hätten den Mercedes gar nicht entsorgen können"). Aus so einem unwesentlichen Detail jetzt 3000 Euro Geldstrafe abzuleiten, ist schon lächerlich genug. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die ganze Staatsmacht auf diesen armen Mann eingeschossen hat. Auch wenn er ein Kleinkrimineller ist, das hat er wirklich nicht verdient. Die Staatsgewalt muss auch mal loslassen können, zumal er schon 4 Monate unschuldig im Gefängnis saß. Das (Loslassen) können diese Staatsanwälte offensichtlich nicht.

 

Quod erat demonstrandum.

4

@ #12, gast2:

Und was der Schrotthändler genau, also wörtlich, gesagt hat, wissen die hier Postenden auch nicht, denn sie waren bei der Verhandlung nicht dabei. Es gibt in D kein Wort-Protokoll.

Zumindest verstehen wir jetzt noch besser, warum sich viele Justiz-Juristen gegen die wörtliche Protokollierung bzw. elektronische Tonaufnahme der Verhandlung so vehement wehren.

Man könnte denen auf die Schliche kommen ......

(Vielleicht hat er ja gesagt: Ich habe keinen Transporter der für einen Mercedes geeignet ist. Daß ein beleidigter Staatsanwalt da sofort etwas anderes draus macht überrascht mich nicht.)

Hat der Schrotthändler Strafanzeige gestellt gegen den famosen Staatsanwalt, der ihn so übel beleidigt hat? Vielleicht hat ihm sein RA geraten darauf zu verzichten weil eh nichts rauskommt, die Justiz schließt in derartigen Fällen die Wagenburg, der Korpsgeist steht noch über Recht und Gesetz. 

5

@Gast2 Eigenartig. Erst schreiben Sie etwas von einer Notlüge wegen UHaft,und wenn das nicht stimmt, dann heißt es "was soll's".

"Offensichtlich wurde er ...nochmals von der Statsanwaltschaft...befragt" Nein. Offensichtlich nicht.

Eine uneidliche Falschaussage kann man vor der Staatsanwaltschaft nicht ablegen, sondern - wenn es im Rahmen des WA_Verfahrens war  - allenfalls vor Gericht. Also passt auch Ihre These, es sei eine Falschaussage bei einer nochmaligen Befragung durch die StA gewesen, nicht.

4

Ist das eine "Amerikanisierung"? Und/oder zunehmender medialer Einfluss?

In den USA scheinen einige StAe Verfahren aufzublasen oder zu beginnen, um das als Sprungbrett für eine Karriere in der Politik o. ä. zu verwenden. Dort ist der Umgang der StAe daher wahrscheinlich generell etwas öffentlichkeitsorientierter. Findet bei uns etwas ähnliches statt? Hausdurchsuchungen, die der Presse vorab angekündigt werden. Verhaftungen mit Blitzlichtgewitter. Zitate aus Ermittlungsakten in der Presse. Inszenierte Pressefotos der Staatsanwälte für die Medien.

Und ja, auch eine hartnäckige Verfolgung alberner Sachverhalte - vielleicht mit dem Blick auf die Darstellung in der Öffentlichkeit. Auch wenn die Verurteilung wegen Mordes nicht klappt, dann doch zumindest eine wegen Falschaussage. Und wenn eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme / Kinderpornographie / Bestechung nicht gelingt, dann vielleicht wenigstens eine öffentlichkeitswirksame Einstellung gegen Auflage. So ist der Gegner zumindest in der Öffentlichkeit bloßgestellt, wenn man schon nicht "im Ring" gewonnen hat.

Was auch immer die Gründe sind - die Entwicklung ist keine gute.

5

@gaestchen (#5)

Danke für den Hinweis. Woher haben Sie die Information über das Schicksal des "Abschaum"-Staatsanwalts?

In dem Bericht, aus dem Mein Name zitierte, heißt es, daß der Staatsanwalt, der den Schrotthändler anklagte, nun Richter in der Strafkammer ist, die über die Berufung der Staatsanwaltschaft entscheiden soll (seine Ausschließung ergibt sich aus § 22 Nr. 4 StPO). Der "Abschaum"-Staatsanwalt war also nur der Sitzungsvertreter?

4

 

Immerhin: Gerade habe ich im Straubinger Tagblatt gelesen, dass die Staatsanwaltschaft die Berufung am Dienstag zurückgenommen hat. Einen entsprechenden Link habe ich noch nicht gefunden, reiche ihn aber nach, sofern nicht einer meiner netten Helfer hier im Blog besser sucht wie ich.

 

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft halte ich für voll umfänglich für richtig:

 

(1) Der Angeklagte, der unschuldig in Untersuchungshaft genommen wurde und seit Jahren mit strafrechtlichen Verfahren konfrontiert ist, muss jetzt nicht nochmals mit der Ungewissheit des Ausgangs des Berufungsverfahren leben. Was das persönlich für den jeweiligen Betroffenen bedeutet, kann man nur erahnen – gerade deshalb sollen Strafverfahren ja möglichst rasch abgeschlossen werden, damit dieser auf den Betroffenen lastende  Druck, was am Ende herauskommen wird, möglichst bald ein Ende hat. Die Unschuldsvermutung gibt den jeweils Betroffenen in solchen Situationen keinen Trost.

 

(2) Bei der Staatsanwaltschaft in diesem Fall vermisse ich Gespür und Augenmaß. Erst wird mit aller Härte vorgegangen, gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt, dann muss der Betroffene lange Zeit mit dieser Ungewissheit über den Ausgang des Berufungsverfahrens leben und dann nimmt man zwei Tage vor der Berufungshauptverhandlung die Berufung zurück so als ob nichts gewesen wäre.

 

Sollte es wieder erst der Druck aus den Medien gewesen sein?

 

Es kann doch nicht sein, dass einzelne Staatsanwälte  entsprechend den Anleitungen aus den Medien ihre Entscheidungen treffen!

 

Leider habe ich aber diesen Eindruck, dem die Staatsanwaltschaft entgegentreten könnte, in dem sie die Gründe z.B. in einer Presseerklärung offen legt oder sich bei dem Angeklagten für die lange Zeit, die er auf diese Entscheidung warten musste, entschuldigt. 

 

@blogautor:
"Es kann doch nicht sein..."

Warum empören Sie sich nur auf der Grundlage von Mutmaßungen? Und auf welcher Grundlage fordern Sie dann eine Entschuldigung? Genaues über die Gründe für die Zurücknahme wissen Sie ja ebensowenig wie das Straubinger Tagblatt.

Und was ich mich auch frage: was bedeutet denn in Ihrem beck-blog-Profil das jby? Justiz Bayern?  Verfügen Sie auch nach Ihrer Pensionierung und anschließenden Anwaltszulassung noch über einen beck-Zugang der bayerischen Justiz, über die Sie sich gerade so aufregen?

3

 

@gaestchen

 

Zum Verfahren: Fakt ist, dass die Berufung am Dienstag zurückgenommen wurde. Mit Mutmaßungen hat dies nichts zu tun. Irgendein überraschendes Ereignis, das bei der Staatsanwaltschaft zu einer anderen Beurteilung geführt haben könnte, vermag ich in keinster Weise zu erkennen. Ich bin nicht verbittert aus der Justiz ausgeschieden, sondern sehr zufrieden und dankbar! Mir geht es jetzt als Pensionist in keinster Weise darum, die "bayerische Justiz" anzuprangern, sondern ich wünsche mir eine Justiz, deren Arbeitsweise in der Bevölkerung volles Vertrauen genießt. Deshalb wäre ich sehr froh, wenn sich eine sachliche Erklärung für die Rücknahme der Berufung am Dienstag findet! Wenn es diese geben sollte, die Justiz diese aber nicht offen legt, dann gibt es ein Problem mit der notwendigen Pressearbeit, deren Bedeutung erst vor etwa 10-15 Jahren so richtig erkannt wurde.

 

Mit Bedacht habe ich meinem Blogbeitrag (Überschrift) auf den Einzelfall/die Einzelfälle eingeschränkt und mich nicht über die bayerische Justiz aufgeregt. Natürlich funktioniert in Deutschland die Justiz im Ganzen sehr gut, das ist meine feste Überzeugung, und wenn es im Einzelfall nicht so ist, halte ich eine kritische Anmerkung im Sinne der Justiz nicht nur für angebracht sondern sogar wünschenswert.

 

Zum Profil: Das bestehende Profil (da war ich noch Richter in der bayerischen Justiz) wurde seitens des Verlags übernommen, als der Verlag gemeinsam mit mir den Blog entwickelte. Bislang wurde es nicht geändert, zumal mir der Verlag als Autor mehrer Werke in viel weiterem Umfang als der Justiz Zugang zu Beck online einräumt. Der Verlag hatte bislang keine Probleme damit. Ich werde das aber besprechen und vorschlagen, dass wir das Profil ändern, damit keine Fragen auftauchen.

@gaestchen (#18) - oder muß es JBY.gaestchen heißen?

 

Ein so plumpes Einfordern von Corpsgeist habe ich lange nicht gelesen. Warum sollte sich ein Angehöriger der bayerischen Justiz nicht "so aufregen" dürfen? Ich würde mir wünschen, wenn sich auch die Vorgesetzten von Staatsanwälten zweifelhafte Amtshandlungen näher anschauen und sich gegebenfalls "aufregen" und Konsequenzen ziehen. Bis hin zum Justizminister.

5

Der Artikel von Harald Jung in der AA (19.03.) zitiert die beiden Seiten:

„Das ging auf eine Initiative der Anwälte zurück“, sagt Hildegard Bäumler-Hösl, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut. Man habe „aufgrund der persönlichen Lebensumstände des Angeklagten“ auf die Berufung verzichtet. Stimmt alles nicht ganz so, sagt dagegen Rechtsanwältin Regina Rick, die den Schrotthändler zusammen mit Klaus Wittmann vertritt: Ihr Mandant sei tatsächlich gesundheitlich nicht auf der Höhe, aber „die Staatsanwaltschaft hat schon vor Monaten angeregt, den Fall jetzt so abzuschließen“.

Warum dann überhaupt Sitzungstermine anberaumt wurden, ist mir ein Rätsel.

Hier noch ein aktueller Beitrag auf strafakte.de zu den "Nachwehen" im Fall Rupp mit dem Hinweis auf die "Reid-Methode".

 

Besten Dank zunächst an "Mein Name" für den Link auf den Artikel in der Augsburger Allgemeinen, der doch einiges Licht ins Dunkel bringt:

 

Im Dezember 2012 wurde der Schrotthändler erstinstanzlich vom Vorwurf der Falschaussage wegen der Behauptung, während der Vernehmung bei der Kripo Ingolstadt habe ihn ein Polizeibeamter seine Dienstwaffe an den Kopf gehalten, zwar freigesprochen, aber wegen einer anderen Falschaussage (ebenfalls im Zusammenhang mit dem Fall Rudolf Rupp?) zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen den Freispruch legte die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung (!) eingefordert hatte (so auf Strafakte.de; verlinkt bei Mein Name # 21), Berufung ein und gegen die Verurteilung ging der Angeklagte ebenfalls mit der Berufung ins Rechtsmittel.

 

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung nahmen ihre Berufungen bis unmittelbar vor Sitzungsbeginn am Donnerstag zurück (aus dem Artikel in der Augsburger Allgemeinen: "selbst die Protokollführerin wartete ahnungslos auf Richter, Angeklagten, Anwälte und Staatsanwalt").

 

Die zitierte Aussage der Sprecherin der Staatsanwaltschaft verstehe ich nicht: Auf Initiative der Verteidigung habe die Staatsanwaltschaft  "aufgrund der persönlichen Lebensumstände des Angeklagten“ die Berufung zurückgenommen. Was soll das heißen? Hätte die Staatsanwaltschaft andernfalls an ihrer Berufung gegen das freisprechende Urteil festgehalten? Wenn ja, aus welchen Gründen?

 

Hätte die Staatsanwaltschaft  – ob mit oder ohne Initiative der Verteidigung  – ihre Berufung gegen den Freispruch zurückgenommen, dann wäre über die Berufung der Verteidigung gegen das verurteilende Erkenntnis zu verhandeln gewesen. Zu unserer Diskussion hier im Blog sowie zu der negativen vorprozessualen Presseberichterstattung wäre es nicht gekommen. Ein glückliches Agieren, zumal mit Blick auf die Außenwirkung, war das nicht.

 

Der Fall Uli Hoeneß  hat anschaulich vor Augen geführt, wie eine aktive Medienarbeit von Gericht und Staatsanwaltschaft aussehen kann (damals blieb die Verteidigung weitgehend  "stumm"). Aktive Pressearbeit wäre auch im vorliegenden Fall gefragt gewesen, damit die Journalisten auch die Informationen bekommen, die sie benötigen. Wenn dies nicht geschieht, kann man sich über eine negative Berichterstattung wenige Tage vor der Berufungsverhandlung nicht beklagen.

 

Was auf jeden Fall bleibt, ist der negative Eindruck aufgrund der erstinstanzlichen Beweisaufnahme von polizeilicher Arbeit und einem Staatsanwalt, der im Plädoyer den Angeklagten als "Abschaum der Gesellschaft" bezeichnet. So etwas ist völlig inakzeptabel!

 

 

 

@ogarcia:

SIe arbeiten offenbar gerne mit Unterstellungen ("JBYgaestchen"), vermutlich weil Ihnen nichts besseres einfällt, als Mitdiskutanten zu diskreditieren ("Lohnschreiber"? Korpsangehöriger")  Aber zu Ihrer Erhellung: Ich weiß aufgrund eines Referendariats in einem anderen Bundesland, dass beck-online für Justizangehörige und (je nach Bundesland) auch  für Referendare (mit eingeschränktem Umfang der zugänglichen Werke) derartige Kennungen (erkennbar eben an dem "J" und dem Länderkürzel)  zur Verfügung stellt. Und nur das und die in der beck-community nachlesbare Vita des blogautors haben mich zu meiner FRAGE (!) veranlasst.

Und ich habe entgegen Ihren von Unkenntnis dieses Sachverhalts (der blogautor hat es ja klargestellt) getragenen dreisten Unterstellungen nicht "Korpsgeist"  "gefordert", sondern lediglich angemerkt, dass man vielleicht ohne Kenntnis der Sachlage derartige Spekulationen und Forderungen (Entschuldigung für die Verfahrensdauer!!)  lassen sollte. 
 

Abgesehen davon können Sie dem von MeinName verlinkte AA-Artikel entnehmen, dass die Spekulationen des blogautors nebst seinen Forderungen ("Entschuldigung für die Verfahrensdauer") komplett  neben der Sache lagen, da der Angeklagte ebenfalls Berufung eingelegt hatte und sie auch erst kurz vor dem Termin zurückgenommen hat.
Vielleicht können Sie daher, auch wenn es schwer fällt, akzeptieren, dass meine Kritik (vorschnelle Bewertung und Forderungen des blogautors) doch vielleicht einen berechtigten Kern hatte.

3

@gaestchen

Danke für Ihre Antwort.

gaestchen schrieb:
SIe arbeiten offenbar gerne mit Unterstellungen ("JBYgaestchen"), vermutlich weil Ihnen nichts besseres einfällt, als Mitdiskutanten zu diskreditieren ("Lohnschreiber"? Korpsangehöriger")

Ich hoffe, es hat Sie nicht zu sehr geärgert, daß ich halb scherzhaft die Hypothese aufgestellt habe, Sie könnten Angehöriger der bayerischen Justiz sein. Das mit dem "Lohnschreiber" verstehe ich nicht. Aber sei's drum.

gaestchen schrieb:
Abgesehen davon können Sie dem von MeinName verlinkte AA-Artikel entnehmen, dass die Spekulationen des blogautors nebst seinen Forderungen ("Entschuldigung für die Verfahrensdauer") komplett neben der Sache lagen, da der Angeklagte ebenfalls Berufung eingelegt hatte und sie auch erst kurz vor dem Termin zurückgenommen hat.

Da könnte man jetzt lange diskutieren, unter welchem Gesichtspunkt dieses Junktim mit der Berufung des Angeklagten überhaupt rechtlich relevant sein kann (vgl. Nr. 147 Abs. 1 Satz 4 RiStBV). Hier ein Kommentar einer OStA'in a.D.: https://gabrielewolff.wordpress.com/2014/12/13/der-fall-mollath-das-buch...

gaestchen schrieb:
Vielleicht können Sie daher, auch wenn es schwer fällt, akzeptieren, dass meine Kritik (vorschnelle Bewertung und Forderungen des blogautors) doch vielleicht einen berechtigten Kern hatte.

Selbstverständlich hatte Ihre Kritik im ersten Absatz von #18 einen berechtigten Kern (auch wenn ich sie im Ergebnis nicht teile). Meine Erwiderung bezog sich (klar erkennbar) ausschließlich auf den zweiten Absatz.

gaestchen schrieb:
Und nur das und die in der beck-community nachlesbare Vita des blogautors haben mich zu meiner FRAGE (!) veranlasst.

Das wollen Sie doch jetzt nicht ernsthaft behaupten, daß Ihre Frage ("Verfügen Sie auch nach Ihrer Pensionierung und anschließenden Anwaltszulassung noch über einen beck-Zugang der bayerischen Justiz, über die Sie sich gerade so aufregen?") lediglich dem beiläufigen Interesse an den Gepflogenheiten des Beck-Verlags entsprungen ist.

gaestchen schrieb:
Das mit der Versetzung steht in dem Zitat aus der AA von MeinName #2

Daß der Staatsanwalt aus dem Schrotthändler-Verfahren aus Landshut wegversetzt wurde, schließt doch nicht aus, daß er später dort wieder auftaucht als Richter. Auch so mancher Politiker wurde nach einem Skandal eine Weile im Europaparlament geparkt, bis sich die Aufregung gelegt hat und er für höhere Aufgaben reaktiviert wurde (man denke nur an den derzeitigen Bundesvorsitzenden der Grünen).

Nach einem Blick in die Berichterstattung zu den Fällen Rupp und Schrotthändler spricht sogar alles dafür, daß der "Abschaum"-Staatsanwalt und das neue Mitglied in der kleinen Strafkammer am LG Landshut, die über den vermeintlichen "Abschaum" richten sollte, identisch sind:

In http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Staatsanwalt-beschimpft-Schr... wurde StA (GL) Hubert Krapf so zitiert:

Quote:
„Er ist ein Abschaum der Menschheit! ... Er hat das Vertrauen der Bürger in eine neutrale Justiz und Polizei massiv erschüttert!“ Diese Worte schrie Staatsanwalt Hubert Karpf in seinem Plädoyer laut in Richtung Zuhörer. Er möchte den Schrotthändler aus dem Donaumoos 20 Monate hinter Gitter schicken.

Er war laut diesem Bericht nicht lediglich Sitzungsvertreter, sondern sachbearbeitender Staatsanwalt, wörtlich:

Quote:
Ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten gab es nie – der sachbearbeitende Staatsanwalt Karpf wollte lediglich dienstliche Stellungnahmen von den drei Polizisten. Der Gedanke, dass ein Polizeibeamter einem Vernehmungskandidaten eine Waffe an die Schläfe halte, sei absurd, sagte er. „Abgrundtiefer Hass auf die Polizei und die Justiz“ sei das Motiv. Weil keine Chance auf Wiedergutmachung bestünde, Nachahmer abgeschreckt werden sollten und die Rechtsordnung verteidigt werden müsste, fordert Karpf 20 Monate ohne Bewährung.

Im oben unter #2 verlinkten AA-Bericht heißt es im Übrigen:

Quote:
zwischenzeitlich jener Staatsanwalt als Richter in die Berufungskammer gewechselt ist, der im Wiederaufnahmeverfahren Rupp die Anklage vertreten und den Schrotthändler angeklagt hat

Auch diese zweite Eigenschaft dürfte auf StA (GL) Hubert Krapf zugetroffen haben: Auch im Wiederaufnahmeverfahren Rupp war er tätig,wie aus dem Spiegel-Bericht http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-70327145.html hervorgeht (er hatte die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags mit einer verfassungswidrigen Begründung beantragt, die sich die Strafkammer am LG Landshut zu eigen machte und dann vom OLG München beanstandet wurde).

Demnach dürfte Ihre Belehrung ("jedenfalls für den zweiten, zu dem Sie zitieren, ist Ihre abfällige Äußerung etwas wenig angebracht") gegenüber Mein Name falsch sein.

Ich kann mich Mein Name nur anschließen ("Wenn solche Menschen Richter werden, braucht man sich über die Auswüchse in der bayerischen Justiz nicht zu wundern."). Dieser Staatsanwalt ist offensichtlich für ein Richteramt nicht geeignet. Nicht nur wegen der Ausdrucksweise, sondern vor allem auch wegen der dahinterstehenden Geisteshaltung. Und doch scheint eine solche Berufung in ein Richteramt in der bayerischen Justiz, in der der richterliche und der staatsanwaltschaftliche Dienst als eine Laufbahn mit fortdauernder Rotation gehandhabt werden, nicht nur möglich, sondern sogar selbstverständlich zu sein.

Vor zweieinhalb Jahren hatte ich in http://blog.delegibus.com/2012/12/30/strafprozes-im-wandel-innenansicht-... geschrieben:

Quote:
Man sollte im Auge behalten, wie die Disziplinarverfahren gegen die Staatsanwälte Christian Veh (Verstoß gegen § 136a StPO) und Hubert Krapf (Verstoß gegen die Menschenwürde) ausgehen – wenn sie denn überhaupt eingeleitet werden.

5

 

@ gaestchen (# 26)

 

Die von mir angesprochene "Entschuldigung für die Verfahrensdauer" (oben #19) kritisieren Sie, wenn ich Sie aufgrund der beiden Ausrufezeichen richtig verstehe. Wenn Sie Ihre Kritik deutlicher formulieren, können wir unsere Argumente austauschen.

 

Ich sehe die Justiz als "Dienstleistungsbetrieb" für den Bürger und halte es deshalb für den richtigen Umgang, sich zu entschuldigen, wenn etwas schief gelaufen ist oder sich sogar ein rechtlich zu beanstandender Fehler ereignet hat. Die Rechtsprechung zur überlangen Verfahrensdauer und ihre Auswirkungen auf die Strafzumessung, von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen ganz abgesehen, ist mit Blick auf den vorliegenden Fall nicht großzügig. Schließlich: Für den Angeklagten wollte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung erreichen. Mehr als zwei Jahre musste der Schrotthändler mit der Ungewissheit leben, ob er inhaftiert wird oder nicht.

 

Nachtrag zu meinem Profil: Nachdem ich Ihren Beitrag gelesen hatte, informierte ich sofort den Verlag. Dort sieht man kein Problem. Aber wir werden das nochmals in Ruhe besprechen.

 

P.s. @ogarcia zu Ihrer Frage unter #16

Das mit der Versetzung steht in dem Zitat aus der AA  von MeinName #2 

0

@ klabauter: Diesem Bericht in der AA lässt sich entnehmen, dass es die Staatanwaltschaft war, die ihre Niederlage nicht verknusen konnte und als erste Berufung eingelegt hat. Die unnötige "Ehrenrunde" geht also alleine auf das Konto derer, denen man schon einen neurotischen Verfolgungseifer attestieren kann. Dass sich der Verurteilte mit einer "wenn die schon darauf bestehen, dann versuche ich auch mein Glück"-Berufung dann anschließt, ändert daran nichts.

Dass ein "hartes Anfassen" unwilliger Verdächtiger bzw. der Mittäter- oder Gehilfenschaft Verdächtigten (die man wie in diesem Fall nicht einmal über ihre gesetzlich garantierten Rechte aufklärt, sondern als "Zeugen" vernimmt) systematisch zu Fehlurteilen führt, ist spätestens seit den Birmingham Six, Guilford Four und Maguire Seven bekannt. Auch bei den allerersten mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks aufgeklärten Mordfällen der Geschichte (Lynda Mann/Dawn Ashworth) wurde ein 17-jähriger, der einen der Morde nach Polizeiverhören bereits gestanden hatte, mit Hilfe der DNA-Analyse entlastet. Und als ob das nicht ausreichen würde, hat man auch aus dem Fiasko beim Pascal-Prozess (sowie den Wormser Prozessen) nichts gelernt. Das Innocence Project nennt bei Fehlurteilen in 27% der Fälle falsche Geständnisse als (Mit-)Ursache von Verurteilungen, das National Registry of Exonerations 13%. Ausgerechnet die Methoden, die zu solchen Fehlern führen, nach Deutschland zu importieren (s.o. strafakte-Blog), zeugt von Menschenverachtung - Erledigung von Fällen um jeden Preis, damit man sich mit einer hohen Erledigungsquote brüsten kann, die unverschämterweise auch noch falsch als "Aufklärungs"quote verkauft wird.

Die moralische Bewertung darüber, jemanden der Falschaussage anzuklagen, den man zuvor unter illegalen Voraussetzungen und wohl auch mit illegalen Mitteln unter Druck gesetzt hat, überlasse ich jedem einzelnen (sofern er über moralisches Empfinden verfügt, was bei manchen begründet bezweifelt werden kann). Eine juristische Bewertung scheitert am offensichtlich vorhandenen Korpsgeist der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsorgane.

@Ogarcia:

Gegen Ihre Thesen zum "Abschaum-Staatsanwalt" spricht, dass in dem von MeinName verlinkten Artikel klar und deutlich steht, dass der Staatsanwalt, der die Anklage im Wiederaufnahmeverfahren vertreten hat, an das LG Landshut in die Berufungskammer kam. Dieser Staatsanwalt hieß aber, wie man bei einigem googeln findet, Reiter, und nicht Krapf.

Wenn man nach dem Namen des Staatsanwalts googelt (der verschiedentlich auch  "Karpf" und nicht "Krapf" geschrieben wird) findet man u.a., dass offenbar zuletzt auch "Gruppenleiter" war. Das ist in manchen Bundesländern ein Beförderungsamt (R1 und eine Zulage) mit dem Ziel, eine R2-Stelle zu bekommen. Falls er also nicht abgestraft wurde und von R1 + Z auf eine Beisitzerstelle in eine Strafkammer gesetzt wurde, müsste er Vorsitzender Richter am LG geworden sein. 

3

@gaestchen

Danke für die Mithilfe bei der Aufklärung dieser Personalie. Sowohl Hubert Krapf als auch Ralph Reiter waren StA (GL). Reiter ist übrigens wesentlich älter als Krapf und hat ein Dienstjahr mehr. Aus Ihrer Argumentation läßt sich also tatsächlich, wie sie andeuten, am ehesten herleiten, daß es sich um Krapf handelt und die Umsetzung in das Richteramt ohne Beförderung eine stillschweigende Disziplinierung war. Was nichts daran ändern würde, daß die Übertragung eines Richteramts an ihn so oder so verfehlt wäre.

Wie aus dem von mir verlinkten Spiegel-Bericht hervorgeht, hat Krapf die Staatsanwaltschaft im "Wiederaufnahmeverfahren" vertreten, zu dem selbstverständlich der Verfahrensabschnitt gehört, der mit der Anordnung der Wiederaufnahme endet (ich persönlich bevorzuge ohnehin den Sprachgebrauch, daß damit auch das "Wiederaufnahmeverfahren" endet und die Phase der "erneuerten Hauptverhandlung" beginnt, aber ich weiß, daß gerade die Presse gerne vor allem letztere als das "Wiederaufnahmeverfahren" bezeichnet).

 

5

@gaestchen

Die Personalie ist aufgeklärt. Es handelt sich tatsächlich, wie Sie vermuteten, um Ralph Reiter, der zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert worden ist. Reiter war im Schrotthändlerfall erstinstanzlich Zeuge (vgl. § 22 Nr. 5 StPO). Die Angabe in http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Fall-Rupp-Letzter-Akt-der-Fa..., daß er den "Schrotthändler angeklagt" hätte, war falsch. StA (GL) Hubert Krapf ist zum OStA befördert worden und ist nun bei der GStA München tätig (wo er immerhin keinen Publikumsverkehr hat). Das Strafverfahren gegen ihn wegen des "Abschaums" ist gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

Diese Informationen habe ich von der Verteidigerin des Schrotthändlers, Frau Rick, erhalten, die mir außerdem mitteilte, daß die Verteidigung, anders als die Staatsanwaltschaft es darstellte, keineswegs auf die gegenseitige Rücknahme der Berufungen drängte. Es war vielmehr die Staatsanwaltschaft, die - bereits frühzeitig - diesen Vorschlag machte.

Zum Thema "Was ist nur mit einigen unserer Staatsanwälte los?": http://blog.delegibus.com/2015/03/23/das-strafbefehlsverfahren-gerichte-...

5

Ergänzung:

habe den Beitrag #31 erst jetzt gesehen.

Das verfahren gegen den unmöglichen Staatsanwalt wurde gegen eine (vermutlich nur symbolische) Geldauflage eingestellt.

Würde ein normaler Bürger, der den famosen Staatsanwalt als Abschaum der Justiz titulieren würde auch so billig davon kommen?

5

Zum Thema Vernehmungen und Geständnisse auch heute Nacht um 23.50 in 3sat (dazu auch am 9. April 20.45 im MDR):

Wahrheit, Irrtum, Lüge - was ist ein Geständnis wert?

Gemeinsam mit dem renommierten Glaubwürdigkeitsgutachter Günther Köhnken und dem Vernehmungsforscher Jo Reichertz beleuchtet die Reportage, die Sie am Mittwoch, 1. April 2015, 23.50 Uhr sehen können, die Aussagen von Ulvi K. neu. Filmautorin Nadja Malak geht der Frage nach, wie es zu dem falschen Geständnis kommen konnte. Sie zeigt die Widersprüche des Verfahrens auf, beleuchtet die Arbeit der Polizei und geht der Frage nach, wie schwierig es ist, ein falsches Geständnis zu entlarven.

30 Minuten, Showview 9-603-888 

@closius:
Nicht nur ein "beleidigter Staatsanwalt" hat aus der von Ihnen herbeigemutmaßten mutmaßlich sowieso falsch protokollierten Aussage etwas anderes gemacht.Die  Aussage kam im Wiederaufnahmeverfahren,  als falsche uneidliche, also vermutlich im neuen Prozess vor dem LG LAndshut, da es offenbar keine Beweisaufnahme durch einen beauftragten Richter nach § 369 StPO gab. 

 Und sogar der Amtsrichter in Landshut, der deutliche Worte gegen die Kripo und die StA gefunden und den Schrotthändler (teilweise, hinsichtlich der "Pistolen-Story") freigespruchen hat, fand die Aussage zum Transporter offenbar nicht so prickelnd, sondern hat den Angeklagten verurteilt (und der hat seine Berufung gegen diese Verurteilung auch zurückgenommen).

2

@gaestchen, #34:

Da mutmaßen Sie allerdings erheblich mehr als closius, ja, ja, "vermutlich im neuen Prozess" .....

Falls Sie es noch nicht sind würden Sie einen guten Justizjuristen abgeben. 

Jetzt warten wir mal auf das Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten, aber da wird nichts kommen, Korpsgeist steht über Recht und Gesetz.

@gaestchen

Wenn die Zurücknahme der Berufung durch den Angeklagten Ihrer Meinung nach ein Indiz für die Richtigkeit des Anklagevorwurfs ist, dann indiziert für Sie auch die Rücknahme der Berufung durch der Staatsanwaltschaft die Richtigkeit der Darstellung des Angeklagten im Freispruchteil. Wir können uns also zurücklehnen und der Anklage wegen § 343 StGB gegen die Polizeibeamten entgegensehen (während bislang nicht einmal ein zaghaftes Ermittlungsverfahren eingeleitet war).

5

Kommentar hinzufügen