Arbeitsgericht Köln präzisiert die Dauer der Karnevalszeit

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 04.03.2019
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|4626 Aufrufe

Am Rosenmontag führt auch im BeckBlog kein Weg am Karneval vorbei. Beachtliche Akzente setzen hier die Kölner Jecken in Gestalt des Arbeitsgerichts Köln (Urteil vom 11.01.2019 - Aktenzeichen: 19 Ca 3743/18). Der Rechtsstreit ist außergewöhnlich und trägt in der Tat jecke Züge. Eine Kellnerin hat ihre ehemalige Chefin in Köln verklagt, weil die ihr nicht explizit ins Zeugnis schreiben wollte, dass sie an Karneval gearbeitet hat. Die Kellnerin hatte gut vier Jahre in einem Kölner Lokal gearbeitet – im Jahr 2017 auch am Freitag und Samstag nach Weiberfastnacht. Das wollte die Servicekraft explizit im Zeugnis erwähnt haben, das ihre Chefin ihr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt hatte. Doch die weigerte sich und war der Ansicht, diese beiden Tage lägen nicht in der Karnevalszeit. Die hiergegen erhobene Klage der Kellnerin hatte Erfolg. Das Arbeitsgericht Köln hielt fest, dass die Klägerin in der Karnevalszeit gearbeitet habe. Dabei sei die "Karnevalszeit" kein gesetzlich exakt definierter Begriff. Allerdings bestehe im Rheinland und insbesondere im Kölner Raum gerichtsbekannt kein Zweifel an der Auslegung des Begriffes. Anders als der Begriff der "Karnevalstage", die sich ggf. nur auf Weiberfastnacht, Rosenmontag sowie Aschermittwoch beziehen könnten, lasse sich die "Karnevalszeit" als die gesamte Hochzeit auffassen, in der Karneval gefeiert werde, mithin die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Da im Rheinland und insbesondere im Kölner Zentrum die Arbeitsbelastung in der Gastronomie in der Karnevalszeit ebenfalls gerichtsbekannt besonders hoch sei, hätten Arbeitnehmer aus der Gastronomie auch ein berechtigtes Interesse daran, dass die Arbeit in dieser Karnevalszeit im Zeugnis besonders erwähnt wird. Weitere Entscheidungen anderer Arbeitsgerichte müssen künftig klären, ob diese Rechtsprechung auch auf andere Gerichtsbezirke (Düsseldorf, Mainz, alemannische Fastnacht??) übertragbar ist. Alaaf vom Verfasser aus Bonn!

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen