Bevor ich platze - Corona und Grundrechtseingriffe (mit update)

von Dr. Michael Selk, veröffentlicht am 05.04.2020
Rechtsgebiete: Corona233|48678 Aufrufe

Ich entschuldige mich zunächst förmlich: es geht nicht um Miet-, WEG- oder privates Baurecht. 

Gut - es könnte auch um Wohnungseigentumsrecht gehen, nämlich dann, wenn ein Wohnungseigentümer, der in Hamburg wohnt, zu einer WEG-Versammlung nach Schleswig-Holstein eingeladen würde. Dort käme er nämlich vermutlich momentan gar nicht hin - aufgrund der Landesverordnung Schleswig-Holsteins, die Einreise "aus touristischem Anlass" verbietet. Nun könnte er zwar bei der Polizeikontrolle sagen, dass die Wahrnehmung seiner Rechte in einer Wohnungseigentümerversammlung nichts mit Tourismus zu tun haben - und hätte damit sicherlich Recht. Indes: nachdem ich heute auf dem Weg in das nördlichste Bundesland angehalten wurde, obwohl nur eine kurze Fahrt von wenigen hundert Metern über die Landesgrenze und gleich wieder zurück geplant war und mich ein sehr freundlicher Polizeibeamter darüber aufklärte, dass eigentlich alles was ich da tue aus touristischem Anlass geschieht, lebt der alte Spruch von Recht haben ist eins, Recht bekommen das andere, wieder auf (§ 2 der LVO und die dortige Begründung erlaubt sogar ausdrücklich Spazierfahrten über die Landesgrenze, das mal am Rande - und private Zwecke sind nun einmal nicht automatisch Tourismus, wie etwa Verwandtenbesuche).

So weit so banal und unwichtig.

Wichtiger aber ist es wenn Folgendes mittlerweile passiert: Polizeibeamte halten homosexuelle Paare an, wollen sie nicht zusammen weitergehen lassen. Wenn das Pärchen die Beamten dann über den tatsächlichen Sachverhalt aufklärt, werden sie von den Beamten aufgefordert, den Chatverlauf ihrer Handys zu zeigen, um das zu "beweisen". Auch das geschieht in diesen Tagen.

Ich habe Verständnis für eine Vielzahl der Maßnahmen, die geschehen; sie sind sinnvoll und schützen uns erfolgreich.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass nach meiner festen Überzeugung bis heute kaum eine Rechtsgrundlage dafür existiert (die jeweiligen Verordnungen sind Produkte der Exekutive und wahren auch angesichts der Eingriffsintensität den Gesetzesvorbehalt nicht, da es kein Parlamentsgesetz gibt). Ich habe noch weniger Verständnis dann, wenn es wie im Beispiel des homosexuellen Paares um Eingriffe geht, die in den absoluten Kernbereich gehen, den Menschenwürdegehalt, den Wesensgehalt von Grundrechten. Und ich bin entsetzt über die offenbar breite Akzeptanz der Bevölkerung - sogar von gestandenen Strafverteidigern! - dieser Grundrechtseingriffe.

Es geht, wie am Beispiel des homosexuellen Paares zu zeigen ist, nicht nur um Dinge wie: ich darf in Hamburg - nicht einmal ganz allein! - momentan keinen Döner kaufen und diesen auf dem öffentlichen Weg verzehren, oder: ich darf nicht nach Mecklenburg-Vorpommern fahren, um dort eine Verwandte zu besuchen. Es geht um essentielle Fragen unseres Rechtsstaats und um eine allmächtige Polizei, die täglich neue Kompetenzen erhält und sie auch noch überschreitet.

Ja, man mag Fortsetzungsfeststellungsklagen erheben, bei denen man sich dann über die Zulässigkeit (Wiederholungsgefahr?; besondere Schwere des Grundrechtseingriffs?) streiten kann. Darum geht es mir aber nicht. Ich bin nachhaltig irritiert über eine Akzeptanz, die all dies offenbar bei breiten Teilen der Bevölkerung findet - eine Akzeptanz, die übrigens durch alle Parteien reicht. Dafür hat es gerade drei Wochen gebraucht - nur. 

Ich würde mich gerade in dieser Zeit über ein "Team Rechtsstaat" freuen.

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UPDATE 6.4. angesichts der zahlreichen Kommentare:

Einige Kommentare dürften übersehen, dass es mir um Folgendes geht (s. dazu auch den Beitrag selbst):

1. Ich befürworte die meisten Maßnahmen, die stattfinden.

2.Ich hätte für diese gerne eine parl. Gesetzesgrundlage (Wesentlichkeitstheorie; Art. 80 I 1 GG - das sieht mittlerweile selbst der wiss. Dienst des deutschen Bundestages so).

3. Einige der Verordnungen sind unverhältnismäßig.

4.Manche Polizeibeamte handeln im rechtsfreien Raum.

Zu meinem blogbeitrag habe ich zahlreiche mails (übrigens oft mit "behördlichen Belegen" dazu) erhalten. Sie machen deutlich, dass insbesondere in Großstädten und Ballungszentren das Vorgehen der Polizei sich eben nicht auf Ausnahmefälle beschränkt. So sind Demonstranten - die die Mindestabstände einhielten - vorläufig verhaftet worden, weil sie kritisch gegen die Einschränkungen der Grundrechte u.a. der Versammlungsfreiheit äußerten. Es gab polizeiliche Maßnahmen gegen die, die sich quasi im Rahmen einer Performance in einer Fußgängerzone mit einem rot gemalten Radius von 2 m umgaben (Begründung: dies könne Menschengruppen anziehen, die dann den Abstand nicht einhalten würden). In einem Park in Hamburg wurde ein Bußgeld gegen einen Mann verhängt, der dort allein Pommes Frites auf einer Bank saß, die er sich gerade gekauft hatte. All dies mögen teils Bagatellen sein. Andere Kollegen berichten von gravierenderen Maßnahmen. Nach wie vor finde ich, dass der Fall des homosexuellen Paares gravierend ist, auch wenn andere Kommentatoren dies hier anders bewerten. Ich bin auch besorgt, dass es aus der Richterschaft unterschiedliche Stimmen dazu gibt, ob man die rechtsstaatlichen Maxime in diesen Tagen immer wirklich beachten muss.

Es scheint für die Zeit jetzt um so mehr typisch zu sein, dass wir Menschen polarisieren - vieles wird nur schwarz oder weiß gesehen. Extrem formuliert: es gibt vermeintlich entweder nur noch Menschen, die den Tod anderer billigend in Kauf nehmen, indem sie Freiheitsrechte wahrnehmen oder Menschen, die alle staatlichen Maßnahmen aus Sorge vor Ansteckung richtig finden (vielen in dieser Gruppe sind Dinge wie gesetzliche Grundlage, Fehler der Beamten usw gleichgültig). Es wäre schön, wenn es einen differenzierteren Blick auf die Probleme gäbe. 

 

UPDATE 9.4.2020

Während immer mehr Staatsrechtsprofessoren auch die Auffassung vertreten, dass die jetzigen Ermächtigungsgrundlagen nicht genügen, agieren die Verwaltungsgerichte jedenfalls in Eilverfahren kurz und pragmatisch: es wird fast alles "durchgewunken". Sogar die "Immunen" dürfen z.B. nicht nach Mecklenburg-Vorpommern, mit im Rahmen der praktischen Konkordanz nicht mehr nachvollziehbaren Argumenten. Unstreitig geht von ihnen eine Gefährdung nicht aus; es geht letztlich um die Effizienz der Kontrollen. Unklar ist, was hier noch verhältnismäßig sein soll. Einen link zum heute vom VG Schwerin etwa entschiedenen Fall finden Sie hier.

 

UPDATE 16.4.2020

Immer mehr Verwaltungsgerichte sehen die Problematik langsam: so hat das VG Hamburg in einem 123er- Beschluss ebenfalls massive Zweifel daran geäußert, dass eine Verordnung ausreichend ist, um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen. Der Beschluss ist hier, ab S. 5ff .

 

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233 Kommentare

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Wie ordnen Sie das selber ein:

das Gebrüll: "Wollt ihr die totale Verbieterei? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?“

Wer brüllt denn so?

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Nun, Herr Söder kommt dem ziemlich nahe. Und viele Debatteure hier im beck blog, die jeden Hinweis auf Grenzen durch Grundrechte in den Dreckziehen mit common sense u.ä, Volksgesundheit, abwägungslos. Und bisher hat das BVerG ja auch , zB Berliner Gottesdeinstentscheidung , danach gehandelt und unterwürfig abgesegnet.

Nun "Gast" (m/w/d) 15.4. 20:44 Uhr: "beim gottesdiensttypischen gleichzeitigen Sprechen (Beten) und Singen von den Teilnehmern vermehrt potenziell virushaltige Tröpfchen in die Luft abgegeben werden dürften." Kennen die nicht die Art und Weise einer tridentinisch gefeierten Hl. Messe? tz 14. ( Ichrteile eher nach den Entscheidungstexten als nach Presseerklärungen). Oder Tz 14: "Ansteckungsgefahr umso größer, je länger der Kontakt mit anderen Personen andauere; danach bestehe ein „hohes Ansteckungsrisiko“ bei einem Kontakt zu einer erkrankten Person ab 15 Minuten" - uhd wie lange dauern Bundespressekonferenzen? Oder Einkäufe mit den üblichen Warteschlangen vor den Kassen? Und hier taucht die Fratze auf: "zwar vermindere, nach derzeitigem Erkenntnisstand aber nicht angenommen werden könne, dass dadurch die Verbreitung der Infektion zuverlässig verhindert ". Wollt Ihr die totale Verhinderung? Abwägungslos? Werden hinfort also bei Verbrecherjagd jede neuen Gefahren "zuverlässig verhindert" durch Schuss?

"common sense" ist übrigens ein mehrdeutiger Begriff, ich dachte hier an "Gemeinsinn", wie es sich aus dem Kontext ja ergibt, dazu gehört in der BRD doch das GG mit den Grundrechten.

Sie sind einfach schlecht informiert, Herr Dr. Peus.

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.... die jeden Hinweis auf Grenzen durch Grundrechte in den Dreckziehen mit common sense u.ä, Volksgesundheit, abwägungslos.

(Hervorhebung duch Fettung im Zitat von Dr. Peus durch mich)

Damit meinen Sie doch, wer auf "Volksgesundheit" Wert legt, der zieht Grundrechte in den Dreck.

Frage von mir an Sie: Von wem stammt das Zitat:

Für die [???] liegt die Aufgabe des Staates darin, die Volksgesundheit und somit die Arbeitsfähigkeit seiner Bürger zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.

(Hervorhebung duch Fettung im Zitat von [???] durch mich)

Das finden Sie bestimmt heraus, von wem dieses Zitat stammt!

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"wer auf "Volksgesundheit" Wert legt, der zieht Grundrechte in den Dreck" -  ja, wenn abwägungslos.

Das macht doch niemand von den Regierenden im Bund und in den Ländern, aber wo sehen Sie die Abwägung bei dem Zitat von [???] ?

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Zu Gast (m/w/d) 15.4.   19:18:  Das letzte Zitat ist gut und richtig, ohne dass ich suche, von wem es ist. Vor allem steht da nicht "abwägungslos". Das Ziel ist ja richtig , auch vom BVerfG in seiner Allgemeinheit und Wichtigkeit zu Recht hochgehalten. Wenn mehrere Journalisten in einer Pressekonferenz sitzen und reden dürfen, und Regierungsvertreter frontal an sie gerichtet auch - wieso darf dann ein Priester nicht tridentinisch zur Wand, vom Volk abgewandt, zelebrieren? 

  ..... wieso darf dann ein Priester nicht tridentinisch zur Wand, vom Volk abgewandt, zelebrieren?

Er hätte es doch m.W. gedurft, ich verstehe Ihren Einwand nicht?

So sind doch viele Gottedienste per Internet und TV übertragen worden!

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Lesen Sie einfach die Karslruher Entscheidung ohne Schaum vor dem Mund, eine PK jedenfalls zur Information ist eben etwas anderes als eine Messe mit Hostien.

Wollten Sie nicht in Gerichtsverhandlungen in großen, nun leeren Stadien Dokumente per Kran weiterreichen? Und da geht es ja um staatliche Notwendigkeiten bei Gerichtsverhandlungen, keine Privatangelegenheiten wie bei Gottesdiensten oder Fussballspielen.

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Es heißt dort aber nicht eine Aufgabe des Staates, sondern die Aufgabe des Staates!

Für jeden Juristen bedeutet das doch eine klare Wertigkeit!

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Ich gebe Ihnen nun die Zitat-Fundstelle als Link:

https://www.afdbayern.de/die-afd-fordert-wissenschaft-muss-wieder-unabhaengig-sein/

Das wurde auch noch einmal ausgebaut:

Ökonomische Interessen dürfen nie zu Lasten der Volksgesundheit gehen.

https://www.afd.de/joerg-meuthen-deutschland-braucht-ein-coronakrisen-kabinett/

Klar, was da so nebenbei mit der Grenzenschließung wegen des Corona-Virus auch noch erledigt werden soll, denn auf dem Feuer der Pandemie versuchen viele noch ihr ganz eigenes Süppchen zu kochen, oder warm zu halten.

Aber "der mündige Bürger merkt die Absicht, und ist verstimmt", wie mein Vater schon damals sagte, als er auch mal verschaukelt werden sollte ......

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zu Gast 5.4.   22:49 Uhr: Beide Stellen, für deren Nachweis ich höflich danke, ziemliches Blech. Ziemlich systemgerechtes und sytemzugehöriges Gelabere. Ähnlich wie heute Abend in den Nachrichten, Lindner und noch eine andere Irrelevantesse. Hinter Prof. Dr. Meuthens Bemerkungen steckt aber ein zutreffender Kern viel grundsätzlicher als momentan Defizite aus Anlass "Corona". Staat,Wirtschaft und Gesellschaft haben seit Jahren verabsäumt, ganz grundsätzlich  das Prinzip von Vorsorge und Reservebildung hochzuhalten. Alles  - kostenoptimal - hart auf Kante genäht, "just in time" - und dann darf aber auch gaaaaaaaaaaaaar nix dazwischenkommen. Ein Beispiel - mit konkret fssbar,vprmas Bahnhi Wattenscheid / Bchum: Umfahrungsgelsi weggebaut, zwei Weichen  gepart, billiger. Wenn jetzt am Haltepunkt einmal eine Panne am NAhverkehrszug eintritt, Unfall mit Person o.ä. - Überholen durch ICE? Nicht mehr möglich! 

Wenn alle Staaten, die ja auch in wirtschaftlicher Konkurrenz stehen, sich nun anders besinnen, dann könnten diese alten Prinzipien der "Vorsorge und Reservebildung" wieder stärker Platz greifen, denn das "just in time" stammte ja genau daher, aus der wirtschaftlichen Konkurrenz.

Mal sehen ......

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Zu "Gast" (m/w/d), 16.4.    00:11 Uhr: Jeder wirtschaftet für sich und entscheidet. Selbst die konkurrenzierende Privatwirtschaft bemerkt die auch wirtschaftlich in Krisen fühlbaren Folgen einer reservenlosen Organisation.  Wer da nach welchen Insolvenzen Schlüsse ziehen wird, bleibt abzuwarten. Der Staat jedoch hat es selbst im Griff, im dauerhaften Gesamtinteresse des Volkes sorgsamer als in der Vergangenheit für Reserven zu sorgen. Salopp gesgt: wer sowieso reichlich Klopapier im Keller hatte, kam ab März nicht in Not. 

Reichlich Klopapier im Keller, einen Oldtimer im Keller, nur als Einzelheiten Ihres ständigen Bedarfs genannt, das können auch nicht alle Einzelpersonen eines Staates bereits haben. Prepper vielleicht schon, die dann das viele gekaufte und gehortete Zeug auch noch verwalten und modernisieren müssen, auch noch gegen Diebe und Einbrüche sich vorsehen müssen, etc. pp.

Die Entwicklung der Wirtschaften ging eben einen anderen Weg, und anders wäre das Zunehmen der Weltbevölkerung auch kaum möglich gewesen. Nur ewig kann auch das nicht so weitergehen, aber das ist wieder ein anderes Thema.

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Wenn mehrere Journalisten in einer Pressekonferenz sitzen und reden dürfen, und Regierungsvertreter frontal an sie gerichtet auch ....

Dann können m.E. auch Kirchenverteter solche Pressekonferenzen mit Journalisten abhalten und auch das TV kann darüber berichten.

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zu Gast m/w/d 15.4.   20:25 Uhr: das sowieso, aber warum nicht auch andere "Veranstaltungen" mit gleicher Dauer und sogar ohne dass ein Regierungssprecher oder Redner in Richtung Hörer spricht?

Eine Massenveranstaltung mit der Kommunion der Gläubigen in einer Kirche oder im Freien, auch nach dem alten tridentinischem Ritus jedenfalls ist mit einer PK nicht vergleichbar.

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Wenn 5 Sterne bereits eine inhaltliche Logik bedeuten würden, denn hätte ein Weinbrand mit 5 Sternen auch einen logischen Inhalt.

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... ist in der Tat verfassungsfeindlich tätig, so wie bei den Hassattacken am 6.2.2020 gegen eine ordnungsgemäße Wahl eines Ministerpräsidenten.

Die Verfassung dieses Bundeslandes hat für eine gewählten Mnisterpräsidenten aber auch noch Aufgaben vorgesehen.

In den Art. 70 - 78 der Thüringer Verfassung finden Sie diese.

Mit einer Wahl alleine sind die indes noch nicht zu erfüllen.

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Wenn man auch noch die Art. 66 und 67 der Thüringer Verfassung berücksichtigt, wäre das wahrscheinlich ein harter Job für den Herrn Kemmerich geworden.

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Sehr geehrter "Gast" (m/w/d), 15.4.   16:5 Uhr: Nun, wieso sollen denn die Regierungsfuzzis andauernd woanders in der Welt herumsausen, anstatt in der Hochburg der Demokratie, im Parlament? Die Oppositionsanfragen im NRW-Landtag seit Monaten deuten ja auch daruf hin, dass man dem Reisegewese manches MP und Ministers kritisch gegenüber steht. Wie wohl der heutige Tag zeigt, geht vieles doch auch per video-Konferenz. Auch Greta wäre beglückt, wenn die vielen "Dienst-"Fahrten und Flüge von Regierungsapparatschiks unterblieben.

Sehr geehrter Gast (m/w/d)  15.4.  16:18. In der Tat. Aber wie anderweitig gezeigt, lässt sich ja durchaus ohne eigene Mehrheit regieren. Schon aus Kostengründen wäre nicht nur dort eine Ministerienkürzung auf die klassischen, im Land noch ohne Verteidigung, sinnvoll, und eine Kürzung des Verwaltungsbeamtentums um mindestens ca. 97,8 %. Soweit eine Regierung Gesetzesvorschläge für richtig hält, kann sie diese ja einbringen und sehen, ob das Parlament entsprechend beschließt. Das einzige, von dem manche sagen . es sei schwierig, das wäre der Haushalt. Nun ohne Mehrhet gilt faktisch weiter der letztbeschlossene. Und die Regierung braucht doch nicht alles zu verballern, was "die anderen" so gerne hätten. Es ist doch Bürgers Traum: Ausgaben nur im Rahmen von Art 100 Abs 1 thür. Verfassung. 

Von mir aus hätte es Herr Kemmerich gerne versuchen dürfen, als Vertreter einer kleinen Fraktion das Land zu regieren, auch per Videokonferenzen, wenn Ihnen das so viel Freude bereitet hätte. Bei der nächsten regulären Wahl hätte dann das thüringische Volk ja beurteilen können, ob damit das Land gut regiert wurde. Hätte ich  doch nichts dagegen gehabt.

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Wie schnell man sich doch unter Verfassungsfreunden einig sein kann! Sehr erfreulich! zu Gast 15.4.    18.40 Uhr

Die LTO-Presseschau:

Corona – Versammlungsfreiheit: Vergangenen Donnerstag entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), dass eine zunächst abgelehnte Ausnahmegenehmigung der Versammlung mit dem Motto "Versammlungsfreiheit auch während der Corona-Krise schützen" unter Auflagen doch stattfinden durfte. Anders als erwartet, entschied der BayVGH jedoch rechtzeitig, sodass sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen eine einstweilige Anordnung vom Abend erübrigte. In dem vierseitigen Beschluss, der lto.de (Markus Sehl) vorliegt, betonte das Gericht, dass der Antragsteller "die erstrebte Versammlung mit der beabsichtigten Meinungsäußerung in sinnvoller Weise nur während der Geltungsdauer der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchführen kann". Der Anmelder der Demonstration, ein Münchner Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht, zeigte sich im Gespräch mit lto.de beeindruckt: "Der Rechtstaat funktioniert auch in der Krise wie ein Uhrwerk."

Die Rechtsprofessoren Hartmut Aden und Clemens Arzt sowie der Wissenschaftliche Mitarbeiter Jan Fährmann widmen sich auf verfassungsblog.de der Versammlungsfreiheit in Krisenzeiten. Sie befürchten, dass rechtsstaatliche Standards in den Verwaltungen derzeit allzu leicht vernachlässigt werden und kritisieren die Darstellung jeglicher "Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus als alternativlos". Protestformen, die die Verbreitung des Coronavirus nicht erhöhten, wie die erwähnte Versammlung in München, sollten auch in der momentanen Krise zugelassen werden. In der Welt erklärt Frederik Schindler die Versammlungsfreiheit für "fast vollständig ausgesetzt". Allein Bremen habe Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz vom Veranstaltungsverbot ausgenommen. Der pauschale Verweis des baden-württembergischen Innenministeriums auf den öffentlichen Raum im Internet würde von Verfassungsrechtlern scharf kritisiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Versammlungsverbot des VG Gießen, bzw. des Hess. VGH aufgehoben, und der Stadt Gießen Gelegenheit gegeben, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer nach pflichtgemäßem Ermessen erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der zunächst verbotenen Versammlungen gemäß § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird (BVerfG, B. v. 15.4.2020 – 1 BvR 828/20). Jetzt geht es den Corona-Verboten also an den Kragen, weil dem Bundesverfassungsgericht derselbe geplatzt ist...

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zu Gast m/w/d 16.4.    12:47 Uhr: Nun, es wäre ja erfreulich, wenn in Karsruhe Selbsterkenntnis kritisch gewachsen sein sollte, dass man mit der Zertrampelung von Grundrechten mit hündischer Beflissenheit wie bis zum 10.4. weder Verfassung noch Grundrechten dient.

Nachdem einige Zeit vergangen ist und auch im Hinblick auf R0 erfolgreich war, dürfen aber auch alle Maßnahmen kritischer als bisher hinterfragt werden. Ebenso muss auch über effektive Verschärfungen nachgedacht werden. Aus meiner Sicht sind vor allem 2 Sachen sehr effektiv, nämlich das Abstandsgebot (mind.1,5 m), das wir bereits überall haben, und die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf das nähere Umfeld (z.B. 50 km), das wir allenfalls teilweise in einigen Bundesländern haben.

Stattdessen haben wir sinnfreie Regelungen wie das -mittlerweile überholte- Verbot des Sitzens allein auf der Parkbank, das -ebenfalls überholte- Verbot einer Demonstration mit ausreichendem Abstand der Teilnehmer, die Beschränkung der Öffnung sonstiger Läden auf eine Größe bis 800 qm, das weitere Verbot der Öffnung von Biergärten, selbst wenn das Abstandsgebot gewahrt ist und vieles mehr. Die Gerichte werden viel zu tun bekommen.

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"Gästle" 17.4.   09:23 Uhr: Inwieweit das Fahren in einem PKW, geschlossen, bei einer Entfernung von mehr als 50 km die Gefahr einer Virenübertragung erhöhen soll, ist mir nicht einmal ansatzweise logisch nachvollziehbar. Im übrigen stimme ich Ihnen zu. Ergänzend: allgemeine Tragepflicht für Mund-/Nasenschutz außerhalb der Wohnung, Abkehr von der laut deMaiziere zum Deutschtum und Heimatkultur gehörigen (Un-) Sitte, einander andauernd das Patschhändchen zu geben  ( die Eleganz von Japanern kann Vorbild sein). 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auch am Zielort nicht verlassen und sogleich zurückfahren, dürfte es unbedenklich sein.

Im Übrigen: Reisen ist der Hauptgrund für die Verbreitung des Virus. Keine andere Maßnahme ist gegen die Verbreitung des Virus so effektiv wie die Gebietsbeschränkung. Jena hat eine Kombi verschiedener Maßnahmen. Dazu gehört, dass jeder, der aus dem Ausland kommt, 14 Tage in Quarantäne muss. Gleiches galt (ich weiss nicht,  ob es noch gilt) für Einreisende aus Hotspots wie Berlin.

Ich hoffe, dass jedenfalls für Fernreisende auch nach Corona generell eine Quarantäne eingeführt wird, befürchte allerdings, dass sich die Touristiklobby gegen alle sinnvollen Beschränkungen durchsetzt.

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Gästle  26.5.  09:30 hr: wieso ich nicht am Zielort in mein Häuschen gehen dürfen sollte, verstehe ich coronabezüglich-viraltransportativ nicht.

Ich neige auch nicht dazu, wie derzeit manche, etwa Theodor Eicke als bestens kundigen Fachmann für Ab-  und Einsperrung heranzuziehen.

 

Das Deutsche Institut für Wirtschaftforschung (DIW) wies heute darauf hin, daß für die in Bürgerrechte und Grundrechte eingreifenden Maßnahmen der Regierung und der Ministerpräsidenten angesichts des Versäumnisses der Erhebung repräsentativer Stichproben-Erhebungen eine genügend solide Tatsachen- und Wissens- und Datenbasis bislang fehlt.

Außerdem zeichnet sich inzwischen ab, das der Coronavirus, anders als von manchen Weltuntergangspropheten angenommen,  wohl nicht zu einer Katastrophe apokalyptischen Ausmaßes (Harmagedon) führen wird, sondern eine Pandemie ist, die nicht mit den mittelaterlichen Pestwellen zu vergleichen ist, sondern eher mit der vor hundert Jahren in den USA aufgetretenen und dann in den Rest der Welt überschwappenden damals sogenannten "Spanischen Grippe".

Sowohl die formale Gesetzgebungskomptenz der derzeit Handelnden, wie auch eine wissenschaftlich-tatsachenorientierte  sachliche Legitimation für deren sehr weitreichende Grundrechtseingriffe, erscheinen fraglich.

Zusammenkünfte auf den Zuschauerrängen in Sportstadien, sowie in Konzerthallen, Kreuzfahrtschiffen, Festzelten, Kinos, Diskotheken, Party-Kneipen, Kellerbars, Bordellen, Swingerclubs, Dark-Rooms, Saunas, Kirchen (Gottesdienste sollten statt in Kirchen besser unter freiem Himmel abgehalten werden, mit Masken und Mindestabstand), und an ähnlichen besonders infektions-gefährlichen Orten, wird man wohl weiterhin untersagen müssen,  ebenso wie Flash-Mobs und Ähnliches.

Aber normale Kontakte in der Familie und zu Partnern und Mitarbeitern oder Lehrern und Klassenkameraden wird mal wohl nicht länger verbieten können. Das Leben muss sich allmählich wieder normalisieren. Sonst werden die Bürger die fragwürdigen Anordnungen der Politiker irgendwann schlicht und einfach nicht mehr befolgen.

Wenn einmal eine gefährlichere Pandemie als Corona auftritt, werden wir dann Disziplin und Vorsorge bitter nötig haben.

Wenn man jetzt bei Corona die Bürger zu lange über Gebühr gängelt, und damit Ungehorsam provoziert, wird es, wenn die Leute sich erst einmal an Ungehorsam gewöhnt haben, in Zukunft umso schwieriger, Disziplin herzustellen.

Wenn sich zukünftig einmal gefährliche Seuchen wie Ebola oder Lassa-Fieber ausbreiten, dann werden wir Disziplin unbedingt benötigen.

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Anscheinend wurde das Grundgesetz wohl teilweise außer Kraft gesetzt.

Allerdings wohl ohne eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, und wohl auch ohne einen formellen Gesetzesbeschluss.

Statt dessen fühlen die Bundeskanzlerin und die Minsterpräsidenten sich wohl durch Meinungsumfragen und durch lobende Fernsehberichterstattung gestützt und legitimiert.

Plebiszite werden jedoch wohl nicht angedacht.

Die parlamentarisch Opposition schweigt sehr weitgehend.

Die Situation erinnert mich etwas an die Grenzöffnung.

Nächstes Jahr wird wohl niemand mehr verantwortlich gewesen sein wollen.

Und es wird dann wahrscheinlich wohl wieder der Spruch kommen: "T.i.n.A." bzw. "There was no Alternative."

Da die meisten Leute den weitgehend sprachlosen Oppositionspartien (vielleicht zurecht) wohl noch weniger zutrauen als den Regierungsparteien, lässt man die letzteren gewähren.

Corona gehört zu den Influenza-Viren bzw. Krankheiten, und auch wenn Corona schlimmer ist als die normale Grippe, so ist Corona doch bei weitem nicht so schlimm wie die mittelalterlichen Pestepidemien.

Wenn unsere Regierungen künftig bei jeder Epidemie das Grundgesetz einschränken und die Freiheit und die Marktwirtschaft "bis auf Weiteres" beurlauben, dann Prost-Mahlzeit in solch einer schönen neuen Welt. 

Mehr Wert auf Hygiene und auf Infektionsschutz zu legen und dies auch in der Praxis zu etablieren und durchzusetzen ist nicht zu beanstanden sondern begrüßenswert, aber Vieles von dem was man Bürgern und Unternehmen derzeit abverlangt erscheint inzwischen übertrieben.

Ist vielleicht manch ein Politiker in einer Art Machtrausch und möchte testen wie weit er die Welt mit Verboten regulieren kann?

Geraten da manche Politiker vielleicht in die Versuchung, daß sie so sein möchten wie Gott?

Auch wir, die wir keine Politiker sind, könnten, wenn wir erst Macht in unseren Händen hätten, in solche Versuchungen graten, und die wenigsten von uns wären davor gefeit.

Die Politiker sind meistens keine schlechten Menschen, sondern meistens schlicht und einfach ziemlich normale Menschen.

Das sollte aber kein Grund sein, gegen übertriebene Einschränkungen nicht zu protestieren.

Die Bürger müssten sich für ihre Rechte selbst engagieren, und sollten nicht auf NGO's oder Oppositionspolitiker warten oder hoffen.

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1. Ich sehe das teilweise ähnlich wie der Vorredner („Ungefähr vierzig…). Aus juristischer Sicht dazu nur zwei Anmerkungen zur verfassungsrechtlichen Lage:

Anmerkung 1: jedenfalls den Menschenwürdekern von Grundrechten und den Rechtsstaat an sich kann man selbst mit 2/3 Mehrheit nicht außer Kraft setzen, da er unter die sog. Ewigkeitsgarantie fällt, Art. 79 Absatz 3 GG. Und das ist auch gut so!

Anmerkung 2: Plebiszite sieht das Grundgesetz auch für Krisen wie die derzeitige nicht vor (beruht auf den Erfahrungen der Weimarer Republik). Die einzigen Fälle, in denen das Volk (außer bei Wahlen) abstimmen kann sind Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2) und Einführung einer neuen Verfassung (Art. 146 GG)

2. Ansonsten stimme ich zu, dass die Politiker im Staatsapparat derzeit wie nie zuvor ihre Macht gebrauchen – teils in sinnvoller Weise, manchmal auch zu weitgehend. Ich stimme allerdings auch zu, dass zu beachten ist, dass es eben auch nur Menschen sind und glaube hier aber neben der Gefahr einer Machtberauschung noch einen anderen Aspekt zu erkennen: Die Politiker (m/w/d) stehen auch unter einem enormen Verantwortungsdruck und wollen keine Fehler begehen, die sich in steigenden Infektionszahlen und damit recht unmittelbar im Tod von Menschen niederschlagen – dabei verliert man vielleicht – auch das ist menschlich – die mittelbaren negativen Folgen wie Vereinsamung von alten Menschen, Gewalt in Familien – was schlimmstenfalls auch tödlich enden kann (Suizid/ Tod durch Gewalt) leichter aus dem Blick bzw. diese sind zumindest im Entscheidungsprozess nicht so präsent. Zudem haben viele Politiker in Deutschland ja auch recht frühzeitig sinnvolle Maßnahmen (wie beispielsweise Abstandsregelungen) getroffen.

3. Ich gebe dem Vorredner auch Recht, dass man gegen unverhältnismäßige Maßnahmen des Staates - argumentativ bzw. mit juristischen Mitteln - vorgehen sollte.

Das dazu nötige habe ich bereits an anderer Stelle gesagt so dass ich hier nur darauf verweise: Engelmann, Es lebe der Diskurs! Die Rolle der Juristen in der Corona-Krise, JuWissBlog Nr. 57/2020 v. 15.04.2020.

Umgekehrt sollten wir aber auch die sinnvollen Maßnahmen des Staates unterstützen!

Die enorme Verantwortung von Politikern in Corona-Zeiten, keine Fehler zu machen, war m.E. auch zu erkennen bei einem Blick in das hessische Finanzministerium.

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Sie verwechseln lediglich die Adressaten meines angeblichen Widerspruchs. Differenzieren ist halt nicht Ihre Stärke.

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Obrigkeitshörigkeit: Rechtsprofessor Mattias Kumm warnt auf verfassungsblog.de vor "obrigkeitsstaatlichen Tendenzen" in der Corona-Krise. Es bestehe eine grundrechtliche Pflicht des Staates, die von ihm ausgeführten Grundrechtseingriffe möglichst schnell aufzuheben oder zu lockern. In der öffentlichen Diskussion fehle diese Dimension von Verantwortung der Regierenden. Die Regierung solle Rechenschaft darüber ablegen, was sie während der Zeit des Lockdowns getan hat, um Voraussetzungen für schnellere und weitere Lockerungen zu schaffen. Wenn die Regierung ihre Bürger wie unmündige Kinder behandelte, werde sie ihrer freiheitlichen Schutzverantwortung nicht gerecht.

Wenn wir schon so nett am Plaudern sind, ich bin im Netz auf folgende kluge Hinweise gestoßen:

"Ich glaube, dass man sehr wohl "Bundesverfassungsrichter" sagen kann, insbesondere (auch) deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht höchstselbst ganz offiziell von seinen Richtern als "BVR", also abgekürzt für "Bundesverfassungsrichter", spricht, vgl. hier.--Legatorix (Diskussion) 10:01, 10. Apr. 2020 (CEST)

Ja, das kommt noch hinzu. Gruß Benatrevqre …?! 13:49, 10. Apr. 2020 (CEST)
Wobei allerdings anzumerken bliebe, dass die Webseitenmacher des Bundesverfassungsgerichts auch nicht unbedingt als das Maß aller Dinge gelten können, weil Ihnen nicht einmal bekannt ist, dass "Dres." nicht eine Person mit mehreren Doktortiteln, sondern mehrere Personen mit je einem Doktortitel bezeichnet. Es ist also falsch, wenn es hier "Prof. Dr. Dres. h. c. Andreas Voßkuhle" heißt. Richtig müßte es heißen "Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle", vgl. hier., was trotz entsprechender anderweitiger Belehrung von den Seitenmachern aber stur beibehalten wird. Gruß!--Legatorix (Diskussion) 14:37, 10. Apr. 2020 (CEST)"

Die LTO-Presseschau:

Corona – Grundrechte: Im Feuilleton der Samstags-FAZ zieht Rechtsprofessor Oliver Lepsius eine vorläufige Bilanz von fünf Wochen Shutdown und macht "verstörende habituelle Freiheitsverluste" durch die "exekutive Selbstermächtigung im Großen und Kleinen" aus. Immerhin komme jetzt "die Zeit des Umstellens vom präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt auf Verhaltensangebote, die auf Vertrauen und Vernunft gründen". Verfügbare Daten erlaubten eine Zweck-Mittel-Diskussion und erforderten eine "täglich konkreter" werdende Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen. Auch Rechtsprofessor Christoph Möllers meint in einem Interview der Samstags-Welt (Frederik Schindler), dass "Beschränkungen immer wieder auf den aktuellen Stand der Bedrohung überprüft werden" müssten. Insofern sei es "pauschal so nicht zu halten", dass Corona-Verordnungen in einigen Ländern Versammlungen generell und auf dem Verordnungswege untersagten.  
Christian Rath (deutschlandfunkkultur.de) erinnert in einem Kommentar daran, dass aktuelle Versammlungsverbote "die Form, also die Ansammlung von Menschen" und nicht "den Inhalt" betreffen würden. Freie Meinungsäußerung finde weiterhin statt, auch die unabhängige Rechtsprechung sei "voll funktionsfähig". Schließlich sei die Befristung der Einschränkungen sicher: "spätestens, wenn ein Impfstoff zur Verfügung steht, entfällt der Grund für die massiven Verbote". "Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte" haben Heribert Prantl (Samstags-SZ) dagegen gelehrt, dass als Ausnahmen erklärte "Sicherheits-, Not- und Ausnahmegesetze" nicht nur nicht aufgehoben, sondern "auch noch ausgebaut und verschärft" worden seien. Das nun gebräuchliche Argument vom "Schutz der Gesundheit" sei "freilich viel eingängiger und viel bestechender" als es der "Schutz vor dem Terror" je war.

Corona – Christine Lambrecht: In einem Interview der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster, welt.de-Zusammenfassung) spricht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) über die Entscheidungsfindung im sogenannten Corona-Kabinett, die Rechtsgrundlagen geltender Einschränkungen und die diesbezügliche Notwendigkeit einer parlamentarischen Kontrolle. Gegenüber der Forderung, sogenannte Triage-Situationen zum Zwecke der Rechtssicherheit gesetzlich zu regeln, zeigt sich die Ministerin zurückhaltend, in einer derartige Situation sollten Ärzte allein nach medizinischen Erwägungen handeln.

Die LTO-Presseschau:

Corona – Grundrechte: Die Äußerungen Wolfgang Schäubles, der Schutz des Lebens gelte nicht absolut, greift Reinhard Müller (FAZ) in einem Kommentar auf und pflichtet ihm bei, dass Grundrechte abgewogen werden müssten. Würdelose Zustände müssten verhindert werden. Dennoch gelte es, demütig mit der Tatsache umzugehen, dass Menschen (auch am Coronavirus) sterben.

In einem Gastkommentar für das Hbl erinnert der NRW-Landesverfassungsrichter Claudio Nedden-Boeger daran, dass nicht "Lockerungen" ständiger Beratung bedürften, sondern die Aufrechterhaltung von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen. Eine zeitliche Ausdehnung der Beschränkungen erhöhe die rechtlichen Anforderungen an deren Begründung und diese seien keineswegs eine Art "neue Normalität", sondern ein "fortlaufend rechtfertigungsbedürftiger Ausnahmezustand".

Ex-Bundesrichter Thomas Fischer greift in seiner spiegel.de-Kolumne die aktuellen Lockerungen sowie zahlreiche noch geltende Beschränkungen im öffentlichen Leben auf und kommt dabei vor allem auf zahlreiche Klagen über die vermeintliche Unverhältnismäßigkeit von diversen Einzelmaßnahmen zu sprechen. Was verhältnismäßig sei, lasse sich intuitiv immer nur erahnen und soweit es eigene Interessen beträfe, sei größte Vorsicht geboten.

Die LTO-Presseschau:

Corona – Grundrechte: Jost Müller-Neuhof (Tsp) begrüßt in einem Kommentar die Äußerungen des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) als Rückkehr der Politik zur Politik "nach langen Wochen des Ausnahmezustands und des Handelns nach medizinischen Maximen". Wenn "Szenen wie in Bergamo" unwahrscheinlich würden, "sind Mittel zu erwägen und in Relation zu stellen", die auch einen Wiederanstieg des Infektionsgeschehens "einschließlich der gesundheitlichen Folgen für alle" kalkulieren. In einem Gastkommentar für die Welt meint Wolfgang Kubicki (FDP), Bundestagsvizepräsident, dass die Bundesregierung der Öffentlichkeit die Mitteilung ihres "epidemiologischen Ziels" schulde. Nach "mehreren regierungsamtlich vollzogenen Volten" herrsche diesbezüglich "weitestgehend Unklarheit". Die Menschen im Land verdienten "von der Politik keinen gütigen Applaus, sondern vernünftige Erklärungen" für die ihnen auferlegten Einschränkungen.

VerfGH Saarland zu Ausgangsbeschränkungen: Die im Saarland verfügte Ausgangsbeschränkung, nach der Wohnungen nur mit einem triftigen Grund verlassen werden durften, wird nach einer Eilentscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Für das Verbot ließen sich "aktuell keine belastbaren Gründe" finden, zitiert spiegel.de aus dem Beschluss. Die so erwirkte Lockerung sei von der Landesregierung ohnehin für den 4. Mai geplant gewesen.

Die LTO-Presseschau:

VerfGH Saarland zu Ausgangsbeschränkungen: Nun berichten auch die SZ (Joachim Käppner) und lto.de über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands, die landesrechtliche Beschränkung auf Ausgänge "mit triftigem Grund" mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. 

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