Wohnungseigentumsrecht und "3G"-Regel

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 06.08.2021
Rechtsgebiete: Miet- und WEG-Recht6|2735 Aufrufe

Bald soll in Innenräumen grundsätzlich die sogenannte 3G-Regel gelten. So ist es aber noch nicht. Ist es daher möglich, dass der Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Regel bereits jetzt für Versammlungen einführt oder die Wohnungseigentümer diese beschließen?

Ich meine, die Frage ist zu bejahen. Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter, ist im Rahmen ihres Hausrechts berechtigt, diese Anordnung zu treffen. Hat sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch den Verwalter nach einer ermessensfehlerfreien Abwägung aller Umstände des Einzelfalls dafür entschieden, den Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Tests zu verlangen, muss diese Anforderung spätestens mit der Ladung kommuniziert werden. In diesem Falle dürfen dann auch Kontrollen stattfinden.

Den Wohnungseigentümern, die von den Maßnahmen überrascht und nicht geimpft oder genesen sind, ist vor Ort allerdings von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Schnelltest anzubieten. Wird der Beginn der Versammlung durch den Test verzögert, ist das hinzunehmen.

Wird der Test vor Ort verweigert, ist ein Ausschluss grundsätzlich möglich, sofern die Gefahr einer Ansteckung nicht sicher ausgeschlossen ist.

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6 Kommentare

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"3G"-Regel bedeutet "genesen, geimpft, getestet". Ich mußte googeln. Vielleicht sind andere ebenso unbedarft wie ich...

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Ab 11.10.2021 sind die Tests nicht mehr kostenlos. Wenn ich einen Test machen muss und will, um an der ETV teilzunehmen, kann ich die Kosten des Testes dann der WEG in Rechnung stellen????

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Diese Frage ist zurzeit nicht rechtssicher zu beantworten. Meine persönliche Antwort lautet "ja", aber nur nach Absprache mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Stellt diese nämlich einen Test zur Verfügung, so kann das billiger sein. Ferner kann der Verwalter den Test und seine Durchführung vor Ort kontrollieren. Das erschwert "Schummeleien". Will die Gemeinschaft daher einen Test nicht erstatten, aber diesen zur Verfügung stellen, ist das meines Erachtens hinzunehmen. es wäre aber auch vertretbar, einen Test zu erstatten. Es wären dann Verwaltungskosten.

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Und wie wäre das zu begründen, bzw. mit dem Ziel zu vereinbaren, dass Ungeimpfte für die Test-Kosten selbst aufkommen sollen?

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Die Begründung liegt darin, das man in die Versammlung zurzeit ohne Impfung und ohne Test kommt. Bestimmt die Gemeinschaft etwas anderes, muss wohl sie für die Kosten aufkommen.

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Nicht alles, wozu man (vermeidbar!) gezwungen wird, kann man von irgendwo her ersetzt verlangen. Wo steht eine solche Regel? Ich muss beim Fahren auch eine Brille tragen. Wer sollte mir jetzt die Kosten erstatten?

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