EuG bestätigt Geldbuße der EU-Kommission gegen Altice wegen Gun Jumping

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 01.10.2021

Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 22. September 2021 (T-425/18) die Klage von Altice gegen die im Rahmen des Erwerbs der PT Portugal verhängte Geldbuße zurückgewiesen. Die Höhe der Geldbuße wurde jedoch leicht herabgesetzt.

Das Telekommunikationsunternehmen Altice hatte 2014 die Anteile an dem Unternehmen PT Portugal gekauft. Die EU-Kommission hatte 2018 gegen Altice eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 124,5 Mio. wegen Gun Jumping verhängt, weil Altice vor der fusionskontrollrechtlichen Genehmigung des Zusammenschlusses und zum Teil auch vor Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens die Möglichkeit hatte, Kontrolle über PT Portugal auszuüben und dies auch getan hat.

Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission und grenzt dabei ausführlich erlaubte Werterhaltungsklauseln von unzulässiger kontrollierender Einflussnahme ab. Altice hatte hier u. a. das Recht, die Zusammensetzung der Unternehmensleitung mitzubestimmen und die Preispolitik zu beeinflussen. In der Zusammenschau war PT Portugal verpflichtet, die vorherige Zustimmung von Altice zu allen wichtigen Verträgen einzuholen, und zwar unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Wert, was das Gericht als zu weitgehend bewertete.

Zudem hatte Altice auch tatsächlich mehrfach in den Geschäftsbetrieb von PT Portugal eingegriffen und sensible Informationen ausgetauscht, so dass Verstöße sowohl gegen Art. 4 Abs. 1 als auch gegen Art. 7 Abs. 1 der Fusionskontrollverordnung (FKVO) gegeben waren.

Das Gericht setzt zwar die Geldbuße wegen des Verstoßes gegen die Anmeldepflicht um 10% herab, weil Altice die Kommission vor Unterzeichnung des Vertrags informiert und nach Unterzeichnung kooperiert hatte. Dennoch bleibt es die bisher weltweit höchste von einer Wettbewerbsbehörde für Gun Jumping jemals verhängte Geldbuße.

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