Keine gestaffelte Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach Verfahrensabschnitten
von , veröffentlicht am 03.02.2022Das OLG Nürnberg hat im Beschluss vom 12.1.2022 – 2 W 4619/21 - , obwohl es eigentlich nicht erforderlich war, denn die Beschwerde war ohnehin wegen Nichterreichens der Beschwerdesumme unzulässig, sich mit der in der Praxis vielfach vorkommenden Festsetzung des Gebührenstreitwerts von Amts wegen nach bestimmten Verfahrensabschnitten befasst und klar herausgearbeitet, dass eine solche weder vorgesehen noch systematisch für die Gerichtsgebühren erforderlich ist. Seit der Abschaffung der „Beweisgebühr“ sowie der „Urteilsgebühr“ mit Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004 führten sie nicht mehr zu einer Reduzierung der anfallenden Gerichtsgebühren, die bis dahin abschnittsweise (Klage, Beweis, Urteil) erhoben worden waren.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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