Geplante Cannabis-Legalisierung - Folgen für Polizei und Strafjustiz?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 13.04.2023
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrechtKriminologie17|6078 Aufrufe

Laut ZDF sind für die Cannabis-Legalisierung bzw. Entkriminalisierung nun folgende Details geplant:

  • Der Besitz von maximal 25 Gramm "Genusscannabis" zum Eigengenuss soll straffrei bleiben, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
  • "Drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person" sollen im Eigenanbau erlaubt sein - geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
  • Eine Abgabe in lizenzierten Geschäften ist nur noch wissenschaftlich begleitet in regionalen Modellprojekten geplant.
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
  • Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
  • In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.

Das ist weit weniger als eine vollständige Entkriminalisierung des Umgangs mit der Rauschdroge und wird wegen der zu überwachenden  angekündigten (neuen) Strafbarkeitsgrenzen die Polizei kaum entlasten. Allerdings ist m.E. eine Entlastung der Justiz durchaus denkbar.

Gegen die Argumentation der Opposition, die (beschränkte) Legalisierung missachte den Kinder- und Jugendschutz, lässt sich anführen, dass der Kriminalisierungskurs bislang - gerade bei Jugendlichen - weitgehend versagt. Dass die Entkriminalisierung sogar zu einem erweiterten Jugendschutz in der Lage ist, wie Regierungsvertreter argumentieren, muss sich allerdings auch erst erweisen.

Gegenüber dem vorherigen Eckpunktepapier soll nun auf die (kontrollierte) Abgabe in Fachgeschäften verzichtet werden bzw. es soll nur Modellprojekte geben.

Völlig neu ist die Zulassung von Clubs/Vereinen zur beschränkten Abgabe von Cannabis, laut ZDF mit folgenden Einzelregelungen:

Eine Art Zwischenschritt zum freien Verkauf stellen sogenannte "Cannabis-Clubs" dar. In solchen Clubs können sich Mitglieder mit Cannabis-Produkten aus eigenem Anbau versorgen. Das sind die Regeln für solche "Nicht-gewinnorientierten" Vereine:

  • Dort können maximal 25 Gramm auf einmal und höchstens 50 Gramm pro Monat an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.
  • Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat.
  • Die Clubs sollen maximal 500 Mitglieder haben. Nicht-Mitglieder können in den Clubs kein Cannabis bekommen.
  • Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen.
  • In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden, auch Alkoholausschank ist verboten.

Der Epidemiologische Suchtsurvey gibt für 2021  4,5 Millionen erwachsene Cannabis Konsumenten (1-Jahres Prävalenz) und 1,3 Millionen Erwachsene mit "problematischem Konsum" an. Geht man insgesamt von ca. 1 bis 3 Millionen am regelmäßigen (!) Konsum interessierten Erwachsenen aus, wären das etwa 2000 bis 6000 neue Vereine mit jeweils max. 500 Mitgliedern. Die Mitgliedsbeiträge müssten dann ggf. jeweils die Miete und das Vertriebs-Personal plus Präventionsbeauftragte finanzieren,  für Gelegenheitskonsumenten wäre das also weniger interessant. Zudem wird man sich für die Mitgliedschaft als Cannabis-Konsument "outen" müssen, was sicherloich für manche (noch?) ein Hindernis darstellt. Aber auch in einem Ladengeschäft wäre die Identitätsfeststellung und Datenübermittlung notwendig, wenn ein monatlicher Höchstkonsum beachtet werden soll.

Was meinen die hier mitlesenden Fachleute aus der Justiz und Anwaltschaft: Wird das eine sinnvolle Reform oder ist das "Quark"?

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17 Kommentare

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Ich denke der einzige Personenkreis, der von der nun angestrebten "Legalisierung" als Konsument profitieren dürfte, ist derjenige der Cannabis aus "medizinischen" Gründen für sich einsetzt, aber bisher den Aufwand in Form einer ärztlichen Verordnung gescheut hat oder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllte.

Letztlich ist der Erfolg der Initiative auch davon abhängig, ob es gelingen wird dem "Schwarzmarkt" hinreichend Konkurrenz zu machen, so dass sich die Betroffenen in der Folge nicht (mehr) veranlasst sehen auf dem "Schwarzmarkt" zu kaufen.

Den Personen denen aktuell schon unter epidemilogischen Aspekten ein "problematischer Konsum" zugeschrieben wird, werden wohl nur bedingt erreicht werden können. Die Menge Cannabis die eben nicht legal erworben werden kann, wird dann wohl anderweitig erworben.

Unterm Strich ist das eigentlich keine Legalisierung, sondern die Grenze ab wann (be)strafbares Verhalten vorliegt wird nur verschoben.

Ob und welche das Ganze haben wird, wird man erst in einigen Jahren sehen. U.a. auch im Hinblick darauf, ob die jetzige Initiative nachfolgend zu Verschiebungen hinsichtlich der weiteren Suchtanamnese führen wird (Stichworte: Einstiegsdroge und Mischkonsum).

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3 weibliche Cannabis-Blüten sind erlaubt?

Aber was ist, wenn ich 5 weibliche Blüten besitze, die sich als männlich definieren? 
 

Mal wieder unglaubliche Diskriminierung von Trans-Blüten.

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Das wird ganz hervorragend, an weiterführenden Schulen spazieren die dealenden 18jährigen dann problemlos und legal (abgesehen von der Schulordnung) künftig mit 25 Gramm hinein.

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Bis vor ein paar Jahren war ich strikt gegen eine Legalisierung. Warum eine legale Droge mehr auf dem Markt? Ich selbst kann auch für mich in Anspruch nehmen, nie probiert zu haben. Aber ich denke, dass das Cannabisverbot einfach nicht mehr zeitgemäß ist und die Akzeptanz der Drogenpolitik insgesamt auf dem Spiel steht. Gerade die Jugend konsumiert derzeit recht locker (Cannabis und irgendwelche "Partydrogen"). Warum sollte der Staat auf Dauer gegen die Jugend regieren? Daher bin ich für eine großzügige Freigabe auch mit regulären Verkaufsstellen. Letzteres wird ja wohl nicht umgesetzt werden. Schade. Die "Vereinslösung" finde ich eher kurios. Ich denke, die meisten interessierten Personen werden einfach die 3 Pflanzen  zw. 25 Gramm ausschöpfen. Samen holen sie sich dann aus Grow-Shops oder den Niederlanden. Familien werden sicher Beete für jedes Familienmitglied anlegen....alles gewöhnungsbedürftig. Aber: Deutschland wird daran nicht untergehen. Und vielleicht werden einige von uns "alten Säck*innen" dann auch erstmals Cannabis rauchen. Bin gespannt....

"Ich denke, die meisten interessierten Personen werden einfach die 3 Pflanzen  zw. 25 Gramm ausschöpfen."

25 Gramm ist wirklich sehr viel. Ich weiß nicht, wie man auf diese hohe Obergrenze kommt und welchen Sinn sie haben soll. Ich habe vor vielen Jahren, da war ich auch schon über dreißig, etwa ein Jahr lang Haschisch regelmäßig konsumiert, etwa ein bis zwei kleine Joints am Abend. Dafür habe ich aber kein Tabak geraucht und kein Alkohol getrunken. Ein 5 Gramm Tütchen aus Holland reichte dann für einen Monat.

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Die jetzt festgelegte Eckpunkte lassen wenig Hoffnung, dass die Ziele "Schwarzmarkt bekämpfen" und "Jugendschutz" damit erreicht werden können. 

Was wir aus anderen Ländern wissen. Der Konsum nimmt zu (wie auch von der UN zuletzt als Warnung an Deutschlang mitgeteilt) 

https://www.zeit.de/news/2023-03/09/un-drogenkontrollrat-warnt-deutschland-vor-cannabis-freigabe?utm_referrer=https%3A%2F%2Fduckduckgo.com%2F

Jugendschutz ist bei den "legalen" Drogen Alkohol und Zigaretten schon ein Ding der Unmöglichkeit. Wie solle es bei Cannabis funktionieren. Die Aussage, dann verkauft keiner mehr an Jugendliche, denn dann ist es verboten ist nur peinlich. Die schädlichen Auswirkungen von Cannabis sind bis zu dem Alter von 25 Jahren (dann ist das Gehirn ausgereift) auch bei einmaligen Konsum schon heftig, bei häufigen Konsum noch deutlich stärker ausgeprägt. Das belegen alle neuere Studien aus den letzten Jahren. Die geplante Änderung lässt nicht erkennen wie der Jugendschutz so besser funktionieren kann wenn öffentlich mit "Bubatz" geworben wird und in allen Takshows immer der Akohol Vergleich genutzt wird. 

Steuereinnahmen (die in die dringend notwendige massiv Auszubauende Prävention gesteckt werden sollte) können so nicht generiert werden also das wird auch unter den Tisch fallen. Die Regelungen mit THC Höchtsgrenzen und Abgaben von Samen und Setzlingen sind nicht zu kontrollieren. Jeder Dealer wird nicht mehr als die Höchstmenge dabei haben und nur bei den ganz klaren Fällen wird es ein vmtl. abgespecktes Urteil geben, ansonsten muss ihm sogar seine Verkaufsmenge zurückgegeben werden, da es kein Verwaltungsverbot gibt. Für die Justiz kann es eine Entlastung geben, für die Strafverfolgungsbehörden wird das ganze nur komplizierter als jetzt mit medizinischen Cannabis und CBD Hanf.  

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Gast schrieb:
Die Aussage, dann verkauft keiner mehr an Jugendliche, denn dann ist es verboten ist nur peinlich. Die schädlichen Auswirkungen von Cannabis sind bis zu dem Alter von 25 Jahren (dann ist das Gehirn ausgereift) auch bei einmaligen Konsum schon heftig, bei häufigen Konsum noch deutlich stärker ausgeprägt. Das belegen alle neuere Studien aus den letzten Jahren.

Nein, eine Kausalität ist nicht belegt und auch eher fraglich. 

Grundsätzlich kann man erwarten, dass die Eltern ihren Kindern selbst ein verantwortliches Verhalten beibringen. Analog: allein die Möglichkeit dass Jugendliche übergewichtig werden (und frühableben), begründet kein allgemeines Schokoladenverbot. Eine Folgenabwägung muss umfänglicher sein.

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Und vielleicht werden einige von uns "alten Säck*innen" dann auch erstmals Cannabis rauchen.

Ich werde das mit Sicherheit niemals rauchen, und auch keinen Tee oder sonst ein Kraut, das gerade mehr oder weniger hip ist. Es hat lange genug gedauert, mir die Raucherei abzugewöhnen. Ich kann jedem nur dringend raten, niemals mit irgendeiner Raucherei anzufangen.

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Ich denke auch, dass für Gelegenheitskonsumenten die Club-Mitgliedschaft weniger interessant sein wird und sie sich allenfalls auf den Eigenanbau beschränken werden. Der Eigenanbau dürfte aber auch für regelmäßige Cannabis-Konsumenten völlig ausreichen. Geht man davon aus, dass eine Pflanze pro Ernte 20 Gramm Cannabis abgibt und vier Mal im Jahr geerntet werden kann, dann ergibt das einen Ertrag von 80 Gramm im Jahr oder drei bis vier kleine Joints täglich. Das entspricht einem schon sehr starkem Konsum, bei dem die Fahreignung sicherlich auf Dauer aufgehoben sein dürfte. Hierzu bedarf es einer wiederholten und eindringlichen Warnung durch Gesetzgeber und Polizeibehörden.

Die Legalisierung des Eigenanbaus halte ich jedenfalls für durchaus geeignet, dem importierten Cannabis den Rang abzulaufen. Und gerade das wollte der Gesetzgeber mit der Legalisierung erreichen.

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Cannabis und Straßenverkehr: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will - trotz der geplanten Cannabis-Entkriminalisierung - die THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr nicht anheben, schreibt LTO (Hasso Suliak). Der aktuell angewandte Grenzwert liege so niedrig, dass er zwar den Nachweis des Cannabiskonsums ermögliche, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulasse, hatten bereits im August 2022 die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages festgestellt. Das führe in der Praxis immer wieder dazu, dass Autofahrende, deren Cannabis-Konsum schon länger zurückliege, mit Bußgeld, Fahrverbot oder gar dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen müssen.

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CannabisLTO (Hasso Suliak) stellt Einzelheiten des Referentenentwurf eines Cannabisabgabegesetzes von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, der sich noch in der Ressortabstimmung der Bundesregierung befindet. Danach sollen Cannabis-Clubs ausschließlich "Anbauvereine" sein, bei denen vor Ort oder innerhalb von 250 Metern kein Cannabis-Konsum erlaubt ist. Anbau, Verteilung, Mitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen streng reguliert werden. Abgeordnete von Grünen und FDP haben bereits Bedenken geäußert, dass die regulatorischen Hürden für Cannabis-Clubs zu hoch sind und eine legale Alternative zum Schwarzmarkt unpraktisch machen könnten.

Alexandra Hilpert (taz) betont, dass die bloße Entkriminalisierung nicht genüge, um Menschen vor Drogenmissbrauch zu schützen. Die Abschottung von Cannabis-Clubs "dränge den Konsum" und die damit verbundenen Probleme "ins Private". Es bräuchte mehr "Aufklärung, Zugang zu Unterstützungsmöglichkeiten und sichere Erfahrungsräume".

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Cannabis: LTO (Hasso Suliak) veröffentlicht den 84-seitigen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums für ein "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis", abgekürzt "Cannabisgesetz" bzw. "CannG", und berichtet ausführlich über die Einzelheiten des Entwurfs, darunter etwa Regeln für die geplanten Anbauvereine, den Anbau zu Hause, neue Straftatbestände und Rehabilitierung. Der Gesetzentwurf ging Ende April in die Ressortabstimmung der Bundesregierung.

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